4. HEFT
WILHELM ERBEN, BEITRÄGE ZUR GESCHICHTE DES GESCHÜTZWESENS
99
Petrus von Ebulo benannt gewesen seien, läfst sich
mit seinen Mitteln nicht beantworten.
Den besten Anhaltspunkt dafür bietet eine
der schon erwähnten Federzeichnungen der Ge-
nueser Annalen, nämlich diejenige, die dem Be-
richt über die 1227 erfolgte Belagerung von Albi-
zola durch die Genuesen am unteren Rande des
zola ,,armis prederiis et spaldis et bellicosis ho-
minibus“ versehen und zur Verteidigung ausgerüstet
hatten, wie dann aber die Genuesen vor der Burg
ihr Lager aufschlugen und wie ihr Podestä durch
den magister Marinus zunächst einen trabuchum,
bald darauf einen zweiten ebensolchen errichten
liefs und wie von diesen Geschützen die Burg be-
Abb. 5
Blattes 141 der Pariser Handschrift 10136 beige-
geben ist50). In der zugehörigen Textstelle wird
erzählt, wie die Leute von Savona die Burg Albi-
simul milites . . uno ictu percussisse“, wo Köhler „vi tor-
menti“ fälschlich mit denWorten „durch die Spannkraft der
Sehnen“ übersetzt und ohne zureichenden Grund einen
Bogenschuis ausschlielsen will, vgl. die zutreffenden Ein-
wendungen von Schneider a. a. O. 14.
60) Mon. Germ SS. 18 Taf. III; die neue Ausgabe (vgl.
oben S.101 Anm. 42,43) ist noch nicht so weit gediehen; aus der
von Pertz sind Teile des betreffenden Bildes wiedergegeben
bei Köhler 3,1, I af. 1, Abb. 8 (nur das Geschütz der Belagerer),
schossen wurde. Nach diesen Worten hatten die
Verteidiger Petrarien, die Angreifer aber Tra-
bucken. Da nun tatsächlich in der Zeichnung hier
Schultz, Das höfische Leben 22, 376, Abb. 176, Essenwein,
Bilderatlas, Taf. 45, Abb. 2, Schneider, Artillerie des Mittel-
alters Taf. 1, Abb. 4 und Gohlke in der Zeitschr. f. hist.
Waffenk.V, 380, Abb 28; an der letztgenannten Stelle sind
jedoch zwei in der Handschrift nicht nebeneinanderstehende
Zeichnungen in einen Streifen zusammengezogen und es ist
das auf der belagerten Burg stehende Geschütz ganz ent-
stellt wiedergegeben worden.
WILHELM ERBEN, BEITRÄGE ZUR GESCHICHTE DES GESCHÜTZWESENS
99
Petrus von Ebulo benannt gewesen seien, läfst sich
mit seinen Mitteln nicht beantworten.
Den besten Anhaltspunkt dafür bietet eine
der schon erwähnten Federzeichnungen der Ge-
nueser Annalen, nämlich diejenige, die dem Be-
richt über die 1227 erfolgte Belagerung von Albi-
zola durch die Genuesen am unteren Rande des
zola ,,armis prederiis et spaldis et bellicosis ho-
minibus“ versehen und zur Verteidigung ausgerüstet
hatten, wie dann aber die Genuesen vor der Burg
ihr Lager aufschlugen und wie ihr Podestä durch
den magister Marinus zunächst einen trabuchum,
bald darauf einen zweiten ebensolchen errichten
liefs und wie von diesen Geschützen die Burg be-
Abb. 5
Blattes 141 der Pariser Handschrift 10136 beige-
geben ist50). In der zugehörigen Textstelle wird
erzählt, wie die Leute von Savona die Burg Albi-
simul milites . . uno ictu percussisse“, wo Köhler „vi tor-
menti“ fälschlich mit denWorten „durch die Spannkraft der
Sehnen“ übersetzt und ohne zureichenden Grund einen
Bogenschuis ausschlielsen will, vgl. die zutreffenden Ein-
wendungen von Schneider a. a. O. 14.
60) Mon. Germ SS. 18 Taf. III; die neue Ausgabe (vgl.
oben S.101 Anm. 42,43) ist noch nicht so weit gediehen; aus der
von Pertz sind Teile des betreffenden Bildes wiedergegeben
bei Köhler 3,1, I af. 1, Abb. 8 (nur das Geschütz der Belagerer),
schossen wurde. Nach diesen Worten hatten die
Verteidiger Petrarien, die Angreifer aber Tra-
bucken. Da nun tatsächlich in der Zeichnung hier
Schultz, Das höfische Leben 22, 376, Abb. 176, Essenwein,
Bilderatlas, Taf. 45, Abb. 2, Schneider, Artillerie des Mittel-
alters Taf. 1, Abb. 4 und Gohlke in der Zeitschr. f. hist.
Waffenk.V, 380, Abb 28; an der letztgenannten Stelle sind
jedoch zwei in der Handschrift nicht nebeneinanderstehende
Zeichnungen in einen Streifen zusammengezogen und es ist
das auf der belagerten Burg stehende Geschütz ganz ent-
stellt wiedergegeben worden.