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Baumeister: das Architektur-Magazin — 3.1905

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Beilage zu: 1905, Juni
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[Rezension von: E. A. Hagen, Bauordnung für Riga. Ortstatut der Rigaschen Stadtverordnetenversammlung.]
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Bruck, Robert: [Rezension von: Dr. S. Hausmann und Dr. E. Polaczek, Denkmäler der Baukunst im Elsass vom Mitttelalter bis zum 18. Jahrhundert]
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[Rezension von: Albert Radloff, Jahrbuch baurechtlicher Entscheidungen der Gerichts- und Verwaltungsbehörden Deutschlands, welche im Jahre 1904 bekannt geworden sind.]
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[Rezension von: Rudolf Kautzsch, Die bildende Kunst und das Jenseits]
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https://doi.org/10.11588/diglit.49991#0351

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100 B

DER BAUMEISTER * 1905, JUNI • BEILAGE.

Die vorliegende Bauordnung, welche sich im allgemeinen an die deutschen
Bauordnungen anschliesst, natürlicherweise abgesehen von den durch die
lokalen Verhältnisse gegebenen besonderen Vorschriften, enthält folgende
Hauptabschnitte:
Baugenehmigung, Baubezirke und Baurayons, Bebauung von Grund-
stücken,- Strassenanlage, Bauliche Vorschriften, Wasserversorgung und Ent-
wässerung. Gewerbliche und Fabrikgebäude, Pflasterung und firottoire,
Baurayons für den Vorort-Bezirk, Anwendung der Bauregeln.
In baulicher Beziehung wird die Stadt in 3 Bezirke eingeteilt:
1. Bezirk der Steinbauten, in welchem nur steinerne Gebäude oder
solche aus feuerfestem Material aufzuführen gestattet ist.
2. Bezirk der Holzbauten, in welchem auch Holz- und Fachwerkbauten
aufzuführen gestattet ist.
3. Bezirk der Vororte (Villen- und ländlicher Bezirk), dessen Anbau
nicht den Charakter städtischer Ansiedlung trägt. Sp.
Denkmäler der Baukunst im Elsass vom Mittelalter bis zum
18. Jahrhundert. 100 Lichtdrucktafeln. Herausgegeben von
Dr. S. Hausmann und Privatdozent Dr. E. Polaczek. Verlag
von W. Heinrich in Strassburg i/Els.
Das Werk, von dem bis jetzt 16 Lieferungen erschienen sind, wird
nicht nur im engeren Kreis der Fachgenossen mit Befriedigung aufge-
nommen werden, sondern auch bei allen denen, die ein Interesse für die
Denkmäler der Baukunst in ihrem jahrhundertelangen Wandel und dem
mannigfachen Wechsel der Stilperioden besitzen, iechte Freude erregen.
Der Verlag von W. Heinrich hat es sich angelegen sein lassen, durch eine
Reihe von sich ergänzenden Publikationen die herrliche alte Kunst, wie sie
dereinst im Elsass blühte, weiteren Kreisen bekannt zu machen. Es er-
schienen bei Heinrich im Jahre 1900: „Elsässische Kunstdenkmäler-< und
im Jahre 1902: „Die elsässische Glasmalerei“. — Die Lichtdrucktafeln,
44 cm hoch und 34 cm breit, sind von der Firma Julius Manias & Cie. in
Strassburg in vorzüglicher Weise hergestellt. Der Ausgabe wird ein
wissenschaftlicher Textband, von Polaczek verfasst, folgen und der Name
des Verfassers bürgt dafür, dass uns die Geschichte der Baudenkmäler im
Elsass in wissenschaftlicher und gleichzeitig fesselnder Art geschildert
werden wird. Es sind architektonisch hochinteressante Fragen in der
elsässischen Baukunst zu behandeln, der gerade Chorabschluss, das Ein-
dringen des Spitzbogens in die romanische Bauweise und die Anfänge des
Gewölbebaues, die Burgbauten, die so lange ein Stiefkind bei architek-
tonischen Arbeiten waren, nicht anders wie die bürgerliche Baukunst. Und
das Elsass hat uns so schöne und interessante Denkmäler bewahrt. Die
Entwicklung der kirchlichen Baukunst von der frühen romanischen Kunst
bis zum Barock kann man an den erhaltenen Werken ablesen, hochinter-
essante Burgen, wenn auch meistens in Ruinen, sind uns erhalten und
Wohnbauten, wie die Bürgerhäuser in Zabern, Kolmar und das Kammer-
zellhaus in Strassburg und viele andere, ebenso Rathausbauten; die uns
von dem starken, stolzen Selbstbewusstsein des Bürgertums erzählen, stehen
vor uns. Alsatia ist ein altes Kunstland. Man braucht nur einen Blick
auf das zu tun, was aus der frühen romanischen Zeit sich in unsere Tage
herübergerettet hat. Da sind es Teile des Münsters in Strassburg, ferner ;
die Krypta der Kirche zu Andlau, einst zugehörig dem im Jahre 880 von
der heiligen Richardis, der Gemahlin Kaiser Karls des Dicken, in der Ein-
samkeit der Berge gegründeten Frauenkloster. Allein der Mitte des elften
Jahrhunderts gehören an: Die Kapelle St. Sebastian zu Neuweiler, die
Kirche zu Eschau, die alte Kirche Dom Petri in der Nähe von Avolsheim,
die Kirchen zu Hattstatt, zu Sulzmatt und die zu Altenstatt bei Weissen-
burg. Vielleicht der interessanteste Bau ist die Kirche zu Ottmarsheim,
eine Nachahmung von Karls des Grossen Palastkapelle zu Aachen. Und
so könnte man weiter aufzählen die der gotischen und der Renaissance-
kunst angehörigen Kirchenbauten, Burgen, Wohnhäuser und Rathausbauten.
Mit Freude kann man daher dem weiteren Erscheinen der Lieferungen
und dem Buche Polaczeks entgegensehen, über die später ausführlich zu
berichten ich mir vorbehalte. Dr. Robert Bruck.
Jahrbuch baurechtlicher Entscheidungen der Gerichts- und Ver-
waltungsbehörden Deutschlands, welche im Jahre 1904 bekannt
geworden sind. Herausgegeben von Albert Radioff. Berlin
W. 9, 1905. Verlag von Ad. Bodenburg. Geb. Mk. 2.
In den 72 Entscheidungen, welche in vorliegendem, sauber ausgestatteten
Bändchen mitgeteilt werden, ist eine Fülle von rechtlichen Belehrungen ent-
halten. Wer als Bauherr, Architekt, Bauleiter oder Unternehmer oder auch
als Erfinder oder Lieferant mit dem Bauwesen zu tun hat, wird hierbei
über allerlei Zweifel ins klare kommen. Denn wer wüsste in den vielen
Gesetzen in den oft auseinandergehenden Bauordnungen, Polizeivorschriften
so genau Bescheid und wer wüsste schliesslich, wie die Behörden und Ge-
richte das alles auslegen. Uber viele Fragen in baurechtlicher Beziehung,
und anschliessend in den Rechtsverhältnissen der Arbeiter und ähnlichem
wird man hier erwünschte Aufklärung finden. Ein Inhaltsverzeichnis gibt
die in jeder einzelnen Entscheidung gestellten Fragen an, während ein
alphabetisches Register das Auffinden der behandelten Stoffe erleichtert.
Das empfehlenswerte Büchelchen dürfte jedem Interessenten von Nutzen sein.
Kautzsch, Rudolf. Die bildende Kunst und das Jenseits. Jena
und Leipzig. Eugen Diederichs. Mk. 1.50.
Der Verfasser hat den Inhalt des Buches in seiner Antrittsrede zur
Professur für Kunstgeschichte an der Darmstädter Hochschule vorgetragen.
Er stellt der rein ästhetischen Betrachtungsweise der Werke der Kunst, die
Vergleichung mit den gleichzeitigen Kuhurverhältnissen und insbesondere

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