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Der Bote vom Neckar: Wochenblatt für amtl. u. Privat-Bekanntmachungen (2) — 1838

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https://doi.org/10.11588/diglit.42418#0011

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für Amtliche und Privat-Bekanntmachungen.

Nro. 2. Mosbach, den 5. Januar 1838- (Freitag.)

Amtliche Bekanntmachungen.
Nro. 33521. Die Reinigung der Obstbäume von den Raupen betreffend.
Hochlübliche Regierung des Unterrheinkreises hat durch Verfügung vom 4. Dezember l. I. (Verordnungsblatt
Nro. 22, S. 74) befohlen:
» Da sich «ach der Menge der auf den Obstbäumrn befindliche« Raupennester eine bedeutende Beschädigung durch
Raupen voraussrhen läßt, wenn die Bäume nicht recht zeitig gereinigt werden, so findet man sich veranlaßt,
sämmtliche Aemter anzuweifen, die in der Beilage Nro- 1 zum Anzrigrblatt vom 20. Jänner d. I. enthaltene
Verordnung auch für das kommende Jahr und zwar ohne weiteren Verzug in Vollzug zu setzen. « Man bringt daher
den Inhalt dieser Verordnung sämmtlichen Bürgermeistern des Amtsbezirks andurch in Erinnerung:
»Sämmtliche Aemter Haden sogleich in ihren Bezirken veröffentlichen zu lassen, daß alle jene Baumbesitzer,
»deren Bäume am 1. Februar d. I. nicht von den Raupennestern gereinigt befunden werden, eine Strafe von
»10 Kreuzer für jeden ungereinigten Baum zu brzahlen haben. Die Ortsvorgesetzten sind zur Uebsr-
» wachung des Vollzugs dieser Anordnung mit dem Bemerken anzuhalten, daß dieselbe, wenn sich am 15. Februar
» d. I. «och ungereinigte Bäume in ihrem Bezirke finden sollten, meine Strafe von 5 Reichsthalern verfällt werden.
»Die Aemter haben die Gensd'armerie zur Anzeige der säumigen Bürgermeister aufzufordern und gegen Letztere
» die obigen Strafen zu erkenne«.«
Die Bürgermeister werden hiernach angewiesen: diese Verfügungen ihren Grmeinden alsbald zu «röffsen und
deren Vollzug zu bewirken, damit daS Amt nicht genöthigt ist, sowohl die Bürgermeister als die Baumbesitzer m
die geordneten Strafen zu nehmen, da man nach dem 15. Februar k- I. eine genaue Visitation anordnen wird.
Mosbach, den 25. Dezember 1837.
Großherzogliches Bezirksamt,
Dr. Fauth,
väl. Bohtt»

Nro- 33076- Mo-bach. Dem vor 8 Jahren als
Lelnewebergesrlle in die Fremde gegangene Martin
Schuhmacher von Dallau, welcher seit 5 Jahren
keine Nachricht von sich gab und dessen gegenwärtiger
Aufenthalt unbekannt ist, fiel unterdessen ein Vermögen
von 131 fl. 26 kr. an, derselbe wird daher, auf Anstehen
seiner nächsten Verwandten, aufgeforoerr, sich binnen
Jahresfrist zur Empfangnahme dieses Vermögens oder
Verfügung hierüber zu melden, widrigenfalls er für ver-
schollen erklärt und das Vermögen seinen nächsten Be-
kannten, gesetzlichen Erben gegen Sicherheitsleistung in
vutzaießliche Pflegschaft gegeben werden soll.
Mosbach, den 16. Dezember 1837.
Großherzogliches Bezirksamt,
vr. Fauth.

Nro. 33242. Mosbach. Am 14-d. M., zwischm
3 und 4 Uhr Abends, wurde der Schiffcr Jakob Krauth
von Eberbach, dreiviertel Stunden von dem Orte Diebes-
heim, gerade da, wo man in den Binauer Wald kömmt,
von vier Mannspersonen angepackt und seines Geldes,
170 st-, beraubt. Erkennen konnte der Beraubte keinen
der Lhätrr und ihren Beschrieb nur folgendermaßen
angeben:
Zwei derselben waren von großer Statur und hatten
dunkelblaue Wämse an; ein Dritter trug einen grünen
Wams und graue Hosen; der vierte war ganz dunkel-
blau gekleidet. Das geraubte Geld bestand aus preussischen
Sechtels,und Zwölstels'Thalern,zwei Zwanzig-Gulden-
Rollen in Groschen und Sechsern, ebenso drei Fünfzehn-
Gulden-Rollen kleine Münze.
 
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