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Die Form: Zeitschrift für gestaltende Arbeit — 1.1922

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Mittteilungen der Deutschen Gewerbeschau München
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https://doi.org/10.11588/diglit.17995#0060

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MITTEILUNGEN DER DEUTSCHEN GEW ERBESCHAU MÜNGHEN1922

Ausfuhr-An träge. In der Eingabe wird dieser Antrag unter
anderm in folgender Weise begründet:
„ Erfahrungsgemäß kauft der Aus] än der A usstellungs wäre
nur dann, wenn er die Gewißheit hat, daß sie auch über
die Grenze darf. Wenn der Käufer mit einem erst einzu-
leitenden, im Ergebnis ungewissen Bewilligungsverfahren
rechnen muß, wird der Kauf meist unterbleiben, Der Weg,
für das Ausstellungsgut im vornherein sich Ausfuhrbe-
willigungen bei den zuständigen Außenhandelsstellen zu
beschaffen, erscheint selbst dann, wenn die Außenhandels-
stellen Blanko Bewilligungen ohne zugrundeliegende feste
Abschlüsse erteilen wollten, aus technischen Gründen kaum
gangbar, ganz abgesehen von den möglicherweise nutzlos
aufgewendeten Bewilligungskosten.
Diese Erwägungen haben bekanntlich dazu geführt, zur
Leipziger Messe jeweils einen besonderen Delegierten des
Reichskommissars für A. und E. zu entsenden. Die Bedeu-
tung der Gewerbeschau rechtfertigt es, daß eine gleiche
Einrichtungauch für sie geschaffen wird. Zweckmäßig wür-
de diese Aufgabe dem Beauftragten des Reichskommissars
für Aus- und Einfuhrbewilligung in München übertragen.“
Das Staatsministerium für Handel, Industrie und Ge-
werbe hat darauf folgende vorläufige Antwort erteilt:
„Der Beauftragte des Reichskommissars für Aus- und
Einfuhrbewilligung ist gerne bereit, den an der Deutschen
Gewerbeschau 1922 beteiligten Ausstellerfirmen die Aus-
fuhr von Ausstellungsgut nach Möglichkeit zu erleichtern,
und sie dadurch in der Anbahnung neuer Auslandsbe-
ziehungen zu fördern. Wie die Arbeitsgemeinschaft für
das bayerische holzverarbeitende Gewerbe in ihrer Eingabe
richtig bemerkt, kommt es für die Beteiligten darauf an,
gleich bei Geschäftsabschluß darüber Sicherheit zu be-
kommen, daß die erforderliche Ausfuhrbewilligung erteilt
wird, das abgeschlossene Geschäft also zum Vollzug kom-
menkann. Die in dieser Richtung veranlaßte Entscheidung
wird in der Regel durch den Beauftragten getroffen werden
können, nachdem deren Wirksamkeit gerade auf dem Ge-
biete der Ausfuhr im Laufe der Zeit einen beträchtlichen
Ausbau erfahren hat und nur mehr für vereinzelte Gebiete
es bei der ausschließlichen Zuständigkeit fachlicher Außen-
handelsstellen verblieben ist.
Ob es notwendig werden wird, eine Zweigstelle in den
Ausstellungsräumen zu schaffen, kann wohl heute noch
nicht mit Bestimmtheit gesagt werden; vielleicht wird die
Einrichtung von Sprechstunden in einem von der Aus-
stellungsleitung zur Verfügung gestellten Büro genügen.
Der entsandte Beamte könnte dann bei Kaufabschlüssen,
die in Ordnung gehen, die Abstempelung der ausgestellten
Fakturen vornehmen. Anträge, die auf Grund solcher Fak-
turen hier ein gereicht werden, würden dann ohne weiteres
bewilligt werden.
Verhandlungen mit dem Reichskommissar für Aus- und
Einfuhrbewilligung auf Grund der Eingabe der Arbeits-
gemeinschaft sind eingeleitet.“
Verantwortlich für den Inhalt: D r.

Ein- und Wiederausfuhr
Durch eine Bekanntmachung des Reichswirtschafts-
ministers im „Deutschen Reichsanzeiger“ werden die Zoll-
stellen ermächtigt „die Ein- und Wiederausfuhr vonWaren,
die zur Ausstellung auf der vom 1. März bis 31. Oktober in
München stattfindendenDeutschenGewerbeschau bestimmt
und als solche in den Begleitpapieren bezeichnet werden,
unter der Bedingung ohne Ein - bezw. Ausfuhrbewil-
ligung zuzulassen,“ daß sie unter Zollaufsicht auf ein
Münchener Zollamt ausgefertigt werden, während ihres
Verbleibens in Deutschland im Vormerkungsverfahren
unter Zollaufsicht bleiben und binnen zwei Monaten nach
Schluß der Schau wieder ausgeführt werden. Die Wieder-
ausfuhr muß der betreffenden Zollstelle gegenüber sicher-
gestellt werden.“
Eintrittspreise
Zum Besuch der Deutschen Gewerbeschau München
1922 werden folgende Karten ausgegeben werden:
1. Tageskarten für Erwachsene 6.— M., an soge-
nannten Volkstagen 3.— M., für Kinder unter 14 Jahren
die Hälfte, also 3.— M., bezw. 1.50 M. 2. Abendkarten
für den Eintritt zur Ausstellung von 6 Uhr abends ab für
Erwachsene 3.— M., für Kinder unter 14 Jahren 1.50 M.
An Volkstagen tritt für Abendkarten eine weitere Ermäßi-
gung nicht ein. 3. Dauerkarten für erwachsene Ein-
zelpersonen und Haushaltungsvorstände 100.— M., für
erwachsene Familienmitglieder, die im Familien verband
sich befinden (Ehefrau und erwachsene Söhne und Töchter)
60.— M., für Kinder unter 14 Jahren 30.— M. Für Vereine
und Verbände werden Dauerkarten mit 20% Ermäßigung
abgegeben, wenn durch den Vereins vorstand ein Verzeichnis
der Mitglieder, die Dauerkarten wünschen, bei der Geschäfts-
stelle der Ausstellung, Theresienhöhe 4 a, eingereicht wird.
Schließlich sollen für die während der Ausstellung statt-
findenden Kongresse, sogenannteKongreßkarten zumPreise
von 20.— M. ausgegeben werden, die zum Eintritt in die
Ausstellung während der Dauer des Kongresses berechtigen.
Die Kongreßkarten sollen ausschließlich an die Kongreß-
leitung abgegeben werden.
Bei Änderungen der Valuta können Zuschläge zu den
Preisen der Eintrittskarten (mit Ausnahme der Dauerkarten)
erhoben werden.
Die Ausgabe der Dauerkarten erfolgt in der Ge-
schäftsstelle der Deutschen Gewerbeschau München 1922,
Theresienhöhe 4a/o (Kassenzimmer), in der Auskunftsstelle
des Fremden Verkehrs-Vereins, Hauptbahnhof (Ecke Arnulf-
straße), im Amtlichen Bayerischen Reisebüro vorm. Schenker
& Co., Promenadeplatz 16, bei der Firma Karl Phillips Ww.
(Dall’Armi), Weinstraße 9, bei der Firma L. A. Mascke, im
R.athaus (Dienerstraße) bei der Firma Max Zechbauer, Resi-
denzstraße 10 und bei der Firma „Münchner Möbel und
Raumkunst“ (Rosipalhaus, Rosenstr. 3).
Erich Ricklinger, München, Theresienhöhe 4 a

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