Kleine Nachrichten.
Herren: vitaler W. £. £eh-
rnann, München — Maler
LH. Giron, Vevey —
Maler £. Rosst. £ugano,
und den zwei Mitgliedern
der Generaldirektion der
Schweizerischen Bundes-
bahnen in Bern: Schmid
und Dubois. Der Jury
stehen 6000 Frs. zur Ver-
fügung. Der Wettbewerb
wird am \5. Dezember
geschlossen. Ausführliche
Programme versendet die
Generaldirektion der Schweizerischen Bundesbahnen
in Bern. ^ E. O.
'T'sie Preisausschreiben der industriellen Gesell-
schaft in Mülhausen, welche mit Termin vom
J[5. Februar sstOij erlassen sind, werden an jeden
Interessenten auf Anforderung gratis verschickt; von
den das kunstgewerbliche Gebiet berührenden Auf-
gaben (\22—\24.) aus dem Vorjahre sind zwei sich
gleich geblieben, da keine oder keine befriedigenden
£ösungen eingelaufen sind: (früher Aufgabe pst) Ge-
schichte der Gattungen, der Formen und der Kolorite
der Gewebe, welche im Zeugdruck am meisten Erfolg
gehabt haben rc., — und (früher Aufgabe s20):
Analyse der besten Methoden, welche beim Zeichen-
unterricht in Paris, £yon, Toulouse und in den
während der letzten Zahre in England und in
Deutschland gegründeten Kunstschulen gebräuchlich
sind. Eine geringe Änderung hat die letzte Aufgabe
erlitten (früher \2\, jetzt s2p: neues, praktisches und
einfaches Mittel, die industriellen Zeichnungen nach
verschiedenem Maßstab mehrmals wiederzugeben rc.
— Dis Preise bestehen teils in Ehren- oder Silber-
medaillen, teils in Geldpreisen. :J;
3cbutz deutscher Runstbildwerke und Bauten
in Dänemark. (Nachdruck verboten.) Es sei
darauf hingewiesen, daß in Dänemark am s. Zuli sst03
ein neues Nrheberschutzgesetz mit wesentlich erweitertem
Schutz für Künstler, Techniker, Architekten, Schrift-
urheber, Bauunternehmer in Kraft getreten ist, welches
durch den am gleichen Tage erfolgten Beitritt Däne-
marks zur Berner Konvention auch für Deutschland
und die Werke deutscher Künstler rc. in Betracht konrurt.
Zn urheberrechtlichen, Verlags- und kunstverlags-
rechtlichen Fragen ist nunmehr die deutsche geistige
und künstlerische Produktion in Dänemark der ein-
heimischen völlig gleichgestellt. Es können bei Ur-
heberrechtsverletzungen, die an deutschen Werken in
Dänemark vorgenoinmen werden, die dänischen Ge-
richte direkt um Schutz angegangen und die uner-
laubten Nachbildungen dort mit Beschlag belegt
werden, in jenem Uinfang, wie ihn das neue Gesetz
vorsieht. Der neue Urheberschutz erstreckt sich auf
alle Kuustgebiete, auch auf die Werke der Architektur,
— was z. B. heute in Deutschland noch nicht der
Fall ist, — ja sogar auf Gebäude jeder Art, deren
59. Ehrengabe für Justizminister Frhr. v. Leonrod. (2/5 der wirkt. Gr.)
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Herren: vitaler W. £. £eh-
rnann, München — Maler
LH. Giron, Vevey —
Maler £. Rosst. £ugano,
und den zwei Mitgliedern
der Generaldirektion der
Schweizerischen Bundes-
bahnen in Bern: Schmid
und Dubois. Der Jury
stehen 6000 Frs. zur Ver-
fügung. Der Wettbewerb
wird am \5. Dezember
geschlossen. Ausführliche
Programme versendet die
Generaldirektion der Schweizerischen Bundesbahnen
in Bern. ^ E. O.
'T'sie Preisausschreiben der industriellen Gesell-
schaft in Mülhausen, welche mit Termin vom
J[5. Februar sstOij erlassen sind, werden an jeden
Interessenten auf Anforderung gratis verschickt; von
den das kunstgewerbliche Gebiet berührenden Auf-
gaben (\22—\24.) aus dem Vorjahre sind zwei sich
gleich geblieben, da keine oder keine befriedigenden
£ösungen eingelaufen sind: (früher Aufgabe pst) Ge-
schichte der Gattungen, der Formen und der Kolorite
der Gewebe, welche im Zeugdruck am meisten Erfolg
gehabt haben rc., — und (früher Aufgabe s20):
Analyse der besten Methoden, welche beim Zeichen-
unterricht in Paris, £yon, Toulouse und in den
während der letzten Zahre in England und in
Deutschland gegründeten Kunstschulen gebräuchlich
sind. Eine geringe Änderung hat die letzte Aufgabe
erlitten (früher \2\, jetzt s2p: neues, praktisches und
einfaches Mittel, die industriellen Zeichnungen nach
verschiedenem Maßstab mehrmals wiederzugeben rc.
— Dis Preise bestehen teils in Ehren- oder Silber-
medaillen, teils in Geldpreisen. :J;
3cbutz deutscher Runstbildwerke und Bauten
in Dänemark. (Nachdruck verboten.) Es sei
darauf hingewiesen, daß in Dänemark am s. Zuli sst03
ein neues Nrheberschutzgesetz mit wesentlich erweitertem
Schutz für Künstler, Techniker, Architekten, Schrift-
urheber, Bauunternehmer in Kraft getreten ist, welches
durch den am gleichen Tage erfolgten Beitritt Däne-
marks zur Berner Konvention auch für Deutschland
und die Werke deutscher Künstler rc. in Betracht konrurt.
Zn urheberrechtlichen, Verlags- und kunstverlags-
rechtlichen Fragen ist nunmehr die deutsche geistige
und künstlerische Produktion in Dänemark der ein-
heimischen völlig gleichgestellt. Es können bei Ur-
heberrechtsverletzungen, die an deutschen Werken in
Dänemark vorgenoinmen werden, die dänischen Ge-
richte direkt um Schutz angegangen und die uner-
laubten Nachbildungen dort mit Beschlag belegt
werden, in jenem Uinfang, wie ihn das neue Gesetz
vorsieht. Der neue Urheberschutz erstreckt sich auf
alle Kuustgebiete, auch auf die Werke der Architektur,
— was z. B. heute in Deutschland noch nicht der
Fall ist, — ja sogar auf Gebäude jeder Art, deren
59. Ehrengabe für Justizminister Frhr. v. Leonrod. (2/5 der wirkt. Gr.)
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