Kleine Nachrichten.
an Stelle der tatsächlich unwahren textlichen Angaben
und ist vollkommen geeignet, diese zu ersetzen (vgl.
Abs. \ bis Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb).
kann z. B. durch eine vergrößerte bildliche
Darstellung des Geschäftes oder der gewerblichen
Erzeugungsstätte der Empfänger einer Offerte oder
der Leser eines Zeitungsinserates in den Glauben
versetzt werden, es fei die anbietende Hirma eine
Fabrik, während sie tatsächlich nur Zwischenhandel
oder Aleingewerbe betreibt. Es kann durch die
fälschliche Bezeichnung „Aun st an st alt" in Ver-
bindung mit einer unwahren bildlichen Darstellung
der Empfänger, dem etwas angeboten wird, in den
Glauben versetzt werden, es handele sich um eine
kunstgewerbliche Erzeugungsstätte, während der An-
kündigende oder Anbietende einen gewöhnlichen pand-
werksbetrieb hat oder lediglich Aommissionslager
besitzt. Namentlich von sog. Versandgeschäften, die
mit auswärtiger Aundschaft und deren Gewinnung
durch Bildreklame und verlockende Inserate rechnen,
wird die unwahre Darstellung gern benutzt, um
dem Publikum Sand in die Augen zu streuen. Be-
stellt man in der Erwartung, eine besonders günstige
Offerte auch verwirklicht zu sehen, so ist man hinter-
her nicht selten beim Empfang der Lieferung ge-
täuscht, oder man wird die Täuschung erst später-
gewahr, wenn man durch Zufall oder durch Dritte
über die liefernde Arma aufgeklärt wird. Daher
muß man gegenüber bildlichen Darstellungen auf
Geschäftsempfehlungen, Inseraten, Prospekten, Aa-
talogen eine gewisse Vorsicht üben, namentlich, wenn
sich ein anpreisender Text mit denselben verbindet.
Alan darf nicht alle derartige Darstellungen für
wahr und richtig halten. Mer ein Gewerbe, Uunst-
gewerbe oder Pandel in denselben Waren oder Er-
zeugnissen betreibt, hat das Seinige zur Ausrottung
ganz besonders solcher Reklame, die durch unrichtige
bildliche Darstellungen getrieben wird, beizutragen.
Er kann jederzeit, wo er Bildreklame von erweislich
unrichtiger Beschaffenheit antrifft, auch wenn er selbst
gar nicht geschädigt ist, den gerichtlichen Antrag auf
Erlaß eines Unterfagungsurteiles stellen, ja er kann
— SIL
an Stelle der tatsächlich unwahren textlichen Angaben
und ist vollkommen geeignet, diese zu ersetzen (vgl.
Abs. \ bis Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb).
kann z. B. durch eine vergrößerte bildliche
Darstellung des Geschäftes oder der gewerblichen
Erzeugungsstätte der Empfänger einer Offerte oder
der Leser eines Zeitungsinserates in den Glauben
versetzt werden, es fei die anbietende Hirma eine
Fabrik, während sie tatsächlich nur Zwischenhandel
oder Aleingewerbe betreibt. Es kann durch die
fälschliche Bezeichnung „Aun st an st alt" in Ver-
bindung mit einer unwahren bildlichen Darstellung
der Empfänger, dem etwas angeboten wird, in den
Glauben versetzt werden, es handele sich um eine
kunstgewerbliche Erzeugungsstätte, während der An-
kündigende oder Anbietende einen gewöhnlichen pand-
werksbetrieb hat oder lediglich Aommissionslager
besitzt. Namentlich von sog. Versandgeschäften, die
mit auswärtiger Aundschaft und deren Gewinnung
durch Bildreklame und verlockende Inserate rechnen,
wird die unwahre Darstellung gern benutzt, um
dem Publikum Sand in die Augen zu streuen. Be-
stellt man in der Erwartung, eine besonders günstige
Offerte auch verwirklicht zu sehen, so ist man hinter-
her nicht selten beim Empfang der Lieferung ge-
täuscht, oder man wird die Täuschung erst später-
gewahr, wenn man durch Zufall oder durch Dritte
über die liefernde Arma aufgeklärt wird. Daher
muß man gegenüber bildlichen Darstellungen auf
Geschäftsempfehlungen, Inseraten, Prospekten, Aa-
talogen eine gewisse Vorsicht üben, namentlich, wenn
sich ein anpreisender Text mit denselben verbindet.
Alan darf nicht alle derartige Darstellungen für
wahr und richtig halten. Mer ein Gewerbe, Uunst-
gewerbe oder Pandel in denselben Waren oder Er-
zeugnissen betreibt, hat das Seinige zur Ausrottung
ganz besonders solcher Reklame, die durch unrichtige
bildliche Darstellungen getrieben wird, beizutragen.
Er kann jederzeit, wo er Bildreklame von erweislich
unrichtiger Beschaffenheit antrifft, auch wenn er selbst
gar nicht geschädigt ist, den gerichtlichen Antrag auf
Erlaß eines Unterfagungsurteiles stellen, ja er kann
— SIL