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Kunstchronik: Wochenschrift für Kunst und Kunstgewerbe — 7.1872

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Kunstpflege in Oesterreich
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Nr. 20.

VH Jahrgang.

Seitrügr

find an Oi-. C.v. Lützow
lWien, Theresianumg.
2S)od.andieBerlagsh,
ce-ip;ig, KönigSstr. S>
zu richten.

12. Ziili

Äiiftratr

ä 2 Sgr. fiir die drei
Mal gespaltene Petit-
zeile werden vonjeder
Buch- und Kunsthand-
lung angenommen.

1872.

BeiLlatt zur Zeitschrist sür bildende Kunst.

Erscheint alle 14 Tage, für die Abonnenten der „Zeitschrift für bildende Kunst" xratis. Für sich allein bezogen rostet die Kunst-Chronik in
allen Buch- und Kunfthandlungen, sowie bei der Post vom VU. Jahrgang an 1 Thlr. 20 Sgr.

Jnhalt: Kunstpflcge in Oesterreich. — Korrcspondenz: München- —
Die Hamburger Kunst-Ausstellung lSchluß). — Kunstliteratur:
Herm. Grimm, Das Leben deS Raphael von Urbino. — Kon-
kurrenzausschreibcn des Kunst-Vereins sür die Nheinlande und
Westfalen. — Verein Düsseldorfer Künstler. — Ausstellung der Wei-
marer Kunstschule. — Neuigkeiten des Buch- und Kunsthandels. —
Inserate.

Kunstpflege in Oesterreich.

* Wie wir milängst gemeldet haben, wurde Direk-
tor v. Eitelberger als Beirath in das österreichische
Ministerium des Unterrichts berufen. Das Kunstdepar-
tement dieses Ministeriuuis erfuhr eine bedeuteude Er-
weiterung, und eiue Reihe vou Reformen auf dem Gebiete
der Kunstpflege und des Kunstunterrichts ist im Zuge be-
griffen, deren Durchfllhrung die Aufgabe der außerordeut-
lichen Missiou v. Eitelberger's bildet. Wir erhalten über
den Umfang und die Ziclpunkte dieser Veräuderumgen,
vou deneu man gewiß nicht nur in Oesterreich, sonderu
vermuthlich auch in Deutschland mit lebhaftem Jnteresse
Kenntniß nehmen wird, aus guter Quelle folgende Mit-
theilungen.

Jn den Wirkungskreis des Kunstdepartements gehö-
ren alle vom Staate subventiouirten Akademien und
Kunstschulen, die k. k. Central-Comuiission zur Erforschung
und Erhaltung der Baudenkmale, das Oesterreichische
Museum für Kunst und Jndustrie, die Musik-Justitute,
soweit sie durch Staatssubventionen erhalten werden, die
aus Staatsmitteln fließenden Künstlerstipendien und
Unterstützungen, endlich alle wichtigen Kunstfragen, deren
Lösuug iu den Bereich des Staates fällt.

Eine der driugendsten Aufgaben ist die durck das
Votum der beiden Häuser des österreichischen Reichsraths
geforderte Neorganisation der Wiener Akademie der
bildenden Künste. Die Akademie, welche nack ihrem
gegenwärtigen Statute die doppelte Mission einer Kunst-
schule und eines Kunstiiistitutes in sich vereinigt, soll fortan

rein als „Hochschule der Kunst" konstituirt werdeu, mit
der spezielleu Aufgabe: „iu den Ateliers der Meisterschulen
die selbstäudige kuiistlerische Thätigkeit zu fördern und
zugleich alle diejeuigeu Hülfsfächcr und Hülfswisseuschaften
zu lehren, welche die Künstlerbildung auf ein höhercs
Niveau zu heben geeignet sind." Alles, was untergeord-
neter, vorbereitcnder Kunstunterricht ist und was deßhalb,
wie ein Ballast, die Entwickelung der Akademie heinmte,
wird aus derselben eutfernt werdeu. Dagegen soll alles
dasjenige, was die selbständige künstlerische Thätigkeit
fördern uud namentlich größeren Werken historischen Stils
Naum und Aufmunterung bieten kanu, auf's kräftigste
gepflegt werden. Jn dem Neubau der Akademie ist cine
Reihe geräumiger Ateliers für dieseu Zweck bestimmt, und
für die beideu Professoren der Bildhauerei werden außer-
dem zwei große Werkstätteu für umfangreichere plastische
Schöpfungen, wie sie das Fvrtschreiten der Mouumeutal-
bautcn des ueuen Wien in reicher Fülle erheischen wird,
auf Staatskosten errichtet. Jn die Reihe der Hülfsfächer
und Hülfswissenschaften, welche theils durch anßerordent-
liche Professoren, theils durch vom Staate houorirte
Docenten in regelmäßigen oder freien Kursen zu lehreu
sind, sollen zu den bisher vertretenen (Anatomie, Per-
spektive, Künst- und Culturgeschichte) noch Kostümkuude,
Kunstmythologie, Farbenlehre und Farbencheniie aufge-
nommen werden.

Die Central-Commission zur Erforschung
und Erhaltung der Baudenkmale wird zu einer
Commission zur Erforschung der künstlerischen und histo-
rischen Denkmale des Kaiserstaates überhaupt crweitert.
Sie wird demgemäß auch die prähistorischen Alterthümer,
die Ueberreste der antiken Kunst auf österrcichischem Boden,
sowie die des Mittelalters und der Nenaissance, endlich
auch dje Archive, soweit sie der Denkmälerforschuiig die
Hand bieten kvnneu, in den Kreis ihrer Thätigkeit ziehcn.
Demgemäß erhaltcn selbstverständlich auch die literarischeu
 
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