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Kunstchronik: Wochenschrift für Kunst und Kunstgewerbe — 8.1873

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Heft 39 (11. Juli 1873)
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Verschiedenes / Inserate
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https://doi.org/10.11588/diglit.4815#0321

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631

Jnserate.

632

Kmcms-Ansschl-iöum.

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Der Gemeinderath der k. k. Reichshaupt- und Residenzstadt Wien beabsichtiget auf dem ehemaligen
Hafenplatze des Wiener Neustädter-Schifffahrtscanales, der gegemvärtig vom Eislaufvereine benntzt wird,
eine Großmarkthalle, welche mit der schon bestehenden Großmarkthalle in entsprechende Verbindung zu
setzen ist, dann auf dem Rudolfsplatze, am Kärntnerthormarkte, auf dem Platze an der Lastenstraße gegen-
über der Josefstädterstraße und in der Fichtegasse gegenüber dem städtischeu Pädagogium Detailmarkthallen
zu erbauen und die hierzu erforderlichen Projecte und Pläne im Wege des Concurses zu erwerben.

Demnach ladet derselbe alle Fachmänner des Jn- und Auslandes ein, sich auf Grund des Bau-
programmes, der Offertbedingnisfe und Situationspläne, welche den eventuellen Projectanten vom Stadt-
bauamte werden eingehändigt werden, an der Mitbewerbung zu betheiligen und ihre diesbezüglichen Projecte
und Offerte längstens binnen sechs Monaten, vom Tage der letzten Verlautbarung dieser Concursaus-
schreibung in den öffentlichen Blättern gerechnet, um so gewisser bei dem Wiener Magistrate zu überreichen,
als auf später einlangende Anbote keine Rücksicht genommen werden wird.

Die schriftlich einzureichenden Offerte, welchen die nöthigen Pläne in genauer detaillirter Ausführung
und die Kostenanschläge beizuschließen sind, haben ferner die Angabe zu enthalten, welchen Zeitraum die
Offerenten zur Ausführung des Offertes beanspruchen, um welche Pauschalsumme sie den Bau der sämmt-
lichen Objecte, oder einzelner von diesen Objecten übernehmen, und die Art und Weise, in welcher die
Bezahlung der offerirten Pauschalsumme von Seite der Commune erfolgen soll. Die Offerte sind ferner
mit eincm 50 kr. Stempel zu verfehen und mit einem Vadium im Betrage von 5"/o jener Summe, um
welche die fragliche Leistnng übernommen werden will, zu belegen.

Sämmtliche eingelangte Offerte werden von der hiezu bestimmten Connnission an dem öffentlich kund
zu niachenden Tage eröffnet und es steht den Offerenten frei der Eröffnung der Offerte beizuwohnen.

Wenn der Gemeinderath ein oder mehrere Projecte als zweckmäßig zur Ausführung erkennen, bezüglich
der Pauschalirung der betreffenden Objecte mit dem Offerenten aber keine Einigung erzielen würde, und
deshalb die Vergebung der Ausführung im Licitationswege beschließen sollte, so wird das Honorar für
die Neberlassung des Projectes zwischen dem Offerenten und dem Gemeinderathe behandelt werden.

Die Verträge über die Uebertragung rücksichtlich Uebernahme der Herstellung der einzelnen Objecte
siud zwischen der Commune Wien und den Erstehern rechtsgiltig abgeschlossen, sobald die von den letztereu
eingebrachten Offerte vom Wiener Gemeiuderathe angenommen worden sind.

Die Bauleitung für die übernommenen Objecte bleibt in der Hand der Ersteher, und hat, wenn ein
solcher zur eigenen Ausführung nicht selbst berechtigt sein sollte, durch den bereits im Offerte namhaft zu
machenden, berechtigten Geschäftsmann, welcher mit gehöriger Vollmacht zu versehen ist, zu erfolgen.

Offertbedingnisse und Programme können von den eventuellen Projectanten unentgeltlich, Situations-
pläne gegen Erlag von fünf Gulden für jede Planskizze bei dem Wiener Stadtbauamte behoben, den
Concurrenten außer Wien aber letztere auf Verlangen auch unentgeltlich verabfolgt werden.

Ueber die beiläufige Anzahl der Marktparteien, die in den einzelnen Hallen aufzunehmen sind,
werden von der magistratualischen Marktdirection die erforderlichen Auskünfte ertheilt.

Vom Gemeinderathe der k. k. Neichshaupt- und RelidenMdt

Wien, am 20. Juni 1873.

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AniüllA änii 1873.

Redigirt unter Berantwortlichkeit des Verlegers E. 21. Seemann. — Druck von Hundertstund L Pries in Leipzig.
 
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