XXXII.] I. Philolog. Teil. i. Kommentar. Urk. 7. § 14—17. 137
ntj iw-ir-k(e&) r ir-f „an dem Tage des Wünschens, das du tun
wirst“ Urk. 8, 4.
a) hrw „Tag“ liegt hier in einer eigentümlich kursiven und
ligierten Schreibung vor, die sich auch in Z. 9 und in Urk. 4, 12
wiederfindet.
b) Zur Lesung von w>h „wünschen (οτω^), das der gewöhn-
liche Terminus der demot. Urkundensprache für „verlangen“ ist,
s. Heß, Ros. S. 65.
c) mtw-j (htai) „von mir“, wie in der oben zitierten Stelle
Louvre 2429, dem neuäg. Gebrauche von mdj entsprechend. Ebenso
nach dbh „bitten“ in Urk. 13 (§ 29b).
§ 16. Die durch die Mehrzahl der eben in § 15 angeführten
Parallelstellen, wie durch andere ähnliche Fälle (s. Urk. 5, § iob.d)
gegebene Ergänzung des Satzes, mit dem K. 30659 schließt, ntj
iw-k (resp. Ir-k = εκ) (r) ir-f „das du tun wirst“ stand am Anfang
von K. 31191. Das ntj, das k und die charakteristische Form,
des ir-f lassen keinen Zweifel daran.
§ 17. Was auf ir-f folgt, erweist sich durch die schon in der
Phot, erkennbaren Worte irpj „Heiligtum“ und Pr-> „König“ als
Überreste der Formel, durch die in den Gestellungsversprechen die
Zuflucht in ein Asyl für die zu gesteilende Person ausgeschlossen wird.
a) Diese Formel beginnt, wo es sich um Selbstgestellung
handelt, mit einer Erklärung des Sinnes „ich werde nicht weg-
gehen“ an den und den Schutzort (Eleph. 7, 20. Berl. 3080, 21.
Kairo 30604, 10/11). Wo es sich hingegen um Gestellung eines
Dritten handelt, hat die Klausel die Form eines adverbiellen Aus-
drucks zu dem Gestellungsversprechen; sie beginnt dann mit n p^
H n „außerhalb von“ (ü-πβολ h-) dem und dem Schutzort, dem
griech. entsprechend, Urk. 8, 5. Eleph. 5, 14 (beide Male mit Aus-
lassung des ersten n').r) Bei uns muß also die letztere Ausdrucks-
weise vorgelegen haben. Die Reste zwischen ir-f und irpj zeigen,
daß das in der Tat der Fall gewesen ist. Hinter ~bl ist auch das
genitivische n ausgeschrieben.
b) Die Aufzählung der Schutzstätten lautet in den verschie-
denen Gestellungsversprechen verschieden2): z-wj (hi) nht-t (κιλότο)
1) [In Urk. 22.23 geht dem präpositionellen Ausdruck (w) p\ bl n noch iw-f
„indem er ist“ voran.]
2) [Siehe dazu jetzt auch Urk. 2 2. 23.]
ntj iw-ir-k(e&) r ir-f „an dem Tage des Wünschens, das du tun
wirst“ Urk. 8, 4.
a) hrw „Tag“ liegt hier in einer eigentümlich kursiven und
ligierten Schreibung vor, die sich auch in Z. 9 und in Urk. 4, 12
wiederfindet.
b) Zur Lesung von w>h „wünschen (οτω^), das der gewöhn-
liche Terminus der demot. Urkundensprache für „verlangen“ ist,
s. Heß, Ros. S. 65.
c) mtw-j (htai) „von mir“, wie in der oben zitierten Stelle
Louvre 2429, dem neuäg. Gebrauche von mdj entsprechend. Ebenso
nach dbh „bitten“ in Urk. 13 (§ 29b).
§ 16. Die durch die Mehrzahl der eben in § 15 angeführten
Parallelstellen, wie durch andere ähnliche Fälle (s. Urk. 5, § iob.d)
gegebene Ergänzung des Satzes, mit dem K. 30659 schließt, ntj
iw-k (resp. Ir-k = εκ) (r) ir-f „das du tun wirst“ stand am Anfang
von K. 31191. Das ntj, das k und die charakteristische Form,
des ir-f lassen keinen Zweifel daran.
§ 17. Was auf ir-f folgt, erweist sich durch die schon in der
Phot, erkennbaren Worte irpj „Heiligtum“ und Pr-> „König“ als
Überreste der Formel, durch die in den Gestellungsversprechen die
Zuflucht in ein Asyl für die zu gesteilende Person ausgeschlossen wird.
a) Diese Formel beginnt, wo es sich um Selbstgestellung
handelt, mit einer Erklärung des Sinnes „ich werde nicht weg-
gehen“ an den und den Schutzort (Eleph. 7, 20. Berl. 3080, 21.
Kairo 30604, 10/11). Wo es sich hingegen um Gestellung eines
Dritten handelt, hat die Klausel die Form eines adverbiellen Aus-
drucks zu dem Gestellungsversprechen; sie beginnt dann mit n p^
H n „außerhalb von“ (ü-πβολ h-) dem und dem Schutzort, dem
griech. entsprechend, Urk. 8, 5. Eleph. 5, 14 (beide Male mit Aus-
lassung des ersten n').r) Bei uns muß also die letztere Ausdrucks-
weise vorgelegen haben. Die Reste zwischen ir-f und irpj zeigen,
daß das in der Tat der Fall gewesen ist. Hinter ~bl ist auch das
genitivische n ausgeschrieben.
b) Die Aufzählung der Schutzstätten lautet in den verschie-
denen Gestellungsversprechen verschieden2): z-wj (hi) nht-t (κιλότο)
1) [In Urk. 22.23 geht dem präpositionellen Ausdruck (w) p\ bl n noch iw-f
„indem er ist“ voran.]
2) [Siehe dazu jetzt auch Urk. 2 2. 23.]