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Sethe, Kurt [Hrsg.]; Partsch, Josef [Bearb.]
Demotische Urkunden zum ägyptischen Bürgschaftsrechte vorzüglich der Ptolemäerzeit — Leipzig, 1920

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https://doi.org/10.11588/diglit.44567#0260

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246 Sethe-Partsch, Demot. Bürgschaftsurkunden. [xxxii.
Urk. 11.
Pap. Gardiner.
Eine Schuldverschreibung, der eine Bürgschaftserklärung an-
gehängt war, scheint auch die oben Urk. 6, § 26 erwähnte Ur-
kunde der späteren Ptolemäerzeit aus Gebelen im Besitze von
A. H. Gardiner gewesen zu sein. Leider ist die Urkunde, die
ein Korndarlehen betraf, sehr stark zerstört.
Von der Bürgschaftserklärung sind nur noch die ersten Worte
der Einleitung erhalten: Iw s-lym-t s'nh T^-dni-t Dhwtj. „Die
Alimentationsfrau T-toe-n-dhowt .... [sagt]“. Da die erhaltenen
Worte der nächsten Zeile bereits zu der Unterschrift des Schreibers
gehören, so kann die Erklärung der Garantie nur kurz gewesen sein.
Urk. 12.
Pap. Hauswaldt 18.
(Text mit interlinearer Umschreibung: Taf. 27—37.)
Kaufpfandvertrag aus den Jahren 212/211 v. Ohr.
aus dem Gaue von Edfu.
a) Kaufgeldquittung. b) Zession.
Veröffentlicht von Spiegelberg, Die demot. Pap. Haus-
waldt Taf. 23, behandelt ebenda S. 56ff. Die Liebenswürdigkeit
des Herausgebers, der uns auf die wichtigen Stücke hinwies und
die Benutzung seines Manuskriptes und der Photographien, die
seiner Tafel zugrunde liegen, gestattete, war es zu danken, daß
wir die Urkunden noch vor ihrer Veröffentlichung in den Kreis
unserer Untersuchung ziehen konnten. Es sei ihm dafür auch an
dieser Stelle noch ausdrücklich unser Dank ausgesprochen. — Später
war es uns durch das Entgegenkommen der Generalverwaltung der
Königl. Museen und des Herrn Prof. Dr. Schub art möglich, auch
das Original selbst in Göttingen zu benutzen.
Verhältnis der beiden Urkunden.
Die Urkunde b, die nach der Angabe in Z. 4 ein Jahr später
errichtet worden sein soll als a, steht gleichwohl unmittelbar links
 
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