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Sethe, Kurt [Hrsg.]; Partsch, Josef [Bearb.]
Demotische Urkunden zum ägyptischen Bürgschaftsrechte vorzüglich der Ptolemäerzeit — Leipzig, 1920

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https://doi.org/10.11588/diglit.44567#0530

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II. Juristischer Teil.
Einleitung.
Wer die griechischen Urkunden Ägyptens für die Erforschung
des hellenistischen Schuldrechtes zu verwerten strebt, darf sich
nicht auf die altgriechischen Quellen und die Urkunden der grie-
chischen Papyri beschränken. Denn ebenso wie die Gräkoägypter
des 2. und i. Jahrhunderts v. Chr. schon eine Mischrasse gewesen
sind, kreuzen sich griechisches und ägyptisches Denken auch in
den Urkunden, in denen sich das Rechtsleben des Mischvolkes
spiegelt. Die Frage, ob der ägyptische Einfluß auf das griechische
Recht oder wenigstens auf das griechische Urkundenformular ein-
gewirkt hat, muß hier gestellt werden. Auch da wo die Anhalts-
punkte für das Vorhandensein von Einflüssen fehlen, ist es wich-
tig, eine exakte Vorstellung von dem juristischen Denken und
von den Erklärungsformen der Nationalägypter zu haben, denn
wir stehen dem griechischen Materiale ganz anders vorbereitet
gegenüber, wenn wir wissen, für welche Gedanken des griechischen
Rechtes Ägypten einen besonders dankbaren Boden in seiner
eigenen Rechtsentwicklung unter die griechische Herrschaft mit-
brachte. Es genügt nicht, daß wir uns, wie es heut meist ge-
schehen muß, mit der großen Unbekannten abfinden, die in der
ägyptischen Rechtsentwicklung gegeben ist. Wir müssen versuchen,
die Unbekannte zu bestimmen.
Die Vorarbeit dazu ist von einem Manne geleistet, von
E. Revillout. Wie wenig seine Werke als feste Grundlage für
die rechtshistorische Forschung geeignet sind, ist bekannt, wenn
auch nicht vergessen werden soll, daß es eine große Leistung war,
die wichtigsten Urkundentypen in den Grundzügen richtig zu ver-
stehen und den ersten Versuch zur zusammenfassenden Darstel-
lung aus spröden Bausteinen zu machen. Für die Fragen, die
uns hier interessieren, ist die Tätigkeit des großen Demotikers
allerdings ohne wesentliches Ergebnis gewesen. Revillout hat in
seinen Schriften die Existenz des ägyptischen Bürgschaftsrechtes
 
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