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Sethe, Kurt [Hrsg.]; Partsch, Josef [Bearb.]
Demotische Urkunden zum ägyptischen Bürgschaftsrechte vorzüglich der Ptolemäerzeit — Leipzig, 1920

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https://doi.org/10.11588/diglit.44567#0478

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464

Sethe-Partsch, Demot. Bürgschaftsurkunden. [xxxii.

Urk. 22.
Lille 1.
(Text mit interlinearer Umschreibung: Taf. 56—59.)
Gestellungsbürgschaft für einen von seinem Vorgesetzten
verhafteten Dorfwächter, aus dem Januar des Jahres 243
vor Chr., aufgefunden zu Ghoran im Faijum.
Veröffentlicht zusammen mit Lille 2 in Lichtdruck von
H. Sottas im Journal asiatique 1914, i45ff. — ,Übersetzt und
behandelt von demselben ebenda. Sottas’ Lesungen beider Papyri
stellen ihrem Urheber, der sich als Anfänger im Demotischen be-
zeichnet, ein glänzendes Zeugnis aus.
Benutzt wurde für die vorliegende Bearbeitung nur diese
Publikation, nicht das Original. Wie gewöhnlich reicht auch der
Sottas’sche Lichtdruck nicht überall aus, um mit Sicherheit zu
sagen, was dagestanden hat. Insbesondere erscheinen in ihm nicht
selten Stellen, wo Zeichen oder Zeichenteile mit größter Wahr-
scheinlichkeit gestanden haben, ja vermutlich noch dastehen, wie
unbeschriebene Flächen.
Die Urkunde wird voraussichtlich zusammen mit ihrer Schwester-
urkunde Lille 2 aus dem Archive des „Wachkommandanten des
Teiles des Themistes“ stammen, an den sie direkt gerichtet ist,
während Lille 2 an einen Untergebenen desselben Beamten, den
Wachkommandanten eines Dorfes desselben Bezirkes gerichtet ist.
Wenn diese Herkunftsbestimmung zutrifft, so müßte die in den
Urkunden versprochene Gestellung wohl unterblieben sein, zum
mindesten in dem Falle unserer Urkunde Lille 1, da sich in ihr
die Klausel findet, daß der Bürge nicht behaupten dürfe, seine
Verpflichtung erfüllt zu haben, solange die Urkunde in der Hand
des Bürgschaftsempfängers sei (§ 29).
Beide Urkunden, Lille 1 und 2, bestehen aus Innen- und Außen-
urkunde wie Urk, 14 (s. S. 321). Die Innenurkunde ist auch hier
 
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