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Deutsche Kunst- und Antiquitätenmesse [Hrsg.]
Die Weltkunst — 8.1934

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Nr. 45 (11. November)
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https://doi.org/10.11588/diglit.44614#0191
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VIII. JAHRGANG. Nr. 45


LMONDEfoARß

ILLUSTRIERTE WOCHENSCHRIFT FÜR KUNST / RUCH / ALLE SAMMELGEBIETE UND IHREN MARKT

OFFIZIELLES ORGAN DES BUNDES DER DEUTSCHEN KUNST- UND ANTIQUITÄTENHÄNDLER E. V. MÜNCHEN

Erscheint jeden Sonntag im Weltkunst-Verlag, G. m. b. H.,
Berlin W62, Kurfürstenstr. 76-77. Telegramm-Adresse: «Weltkunst Berlin».
Bankkonto: Deutsche Bank u. Disconto - Gesellschaft, Depositen - Kasse M,
Berlin W 62, Kurfürstenstr. 115. Postscheckkonti: Berlin 1180 54; Den
Haag 145512; Paris 1700 14; Prag 59283; Wien 114783; Zürich 8159

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Redaktion, Verlag und Lesesaal:
Berlin W62, Kurfürstenstr. 76-77 • Tel. B 5 Barbarossa 7228

Man abonniert beim Verlag, bei der Post oder bei den Buchhändlern;
Einzel-Nummer 50 Pfennig. Quartal für Deutschland inklusive Postzustellung
Mark 4,50; Lieferung durch den Verlag im Umschlag Mark 5,50; für das
Ausland (nur im Umschlag) Mk.5,50; oder: Tschechoslowakei Kc 45; Frank-
reich und Belgien fr. Frs. 35; Holland hfl. 3,25; Schweiz und die nicht ange-
führten Länder sfrs. 7; Übersee $ 1,50; Sammelmappen pro Jahrgang Mk. 4,50

Rembrandt, Zwei Philosophen
Sign. ,,R. L.“, dat. „1628“ — Holz, 71,5:58,5 cm
Ausstellung: D. A. Hoogendijk & Co., Amsterdam


Der Kunstversteigerer
im neuen Versteigererrecht
Von
Rechtsanwalt Dr. Hansjoachim Schoch
Syndikus des Einheitsverbandes der Versteigerer Deutschlands e. V.

Die „Weltkunst“ hat wiederholt der Kritik
des bisher geltenden Versteigererrechts und
den Reformvorschlägen für die neue Regelung
Raum gegeben. Durch das Gesetz über das
Versteigerergewerbe vom 16. Oktober 1934
(RGBl. I S. 974) sind die Grundlagen für das
neue Versteigererrecht gelegt worden. Dieses
Gesetz zeichnet lediglich die Grundlinien für
die Ordnung des Versteigerergewerbes auf und
ermächtigt im übrigen in weitem Umfange die

Reichsregierung zum Erlaß der erforderlichen
Bestimmungen. Diese Vorschriften sind nun-
mehr in der Durchführungsverordnung vom
30. Oktober 1934 ergangen (vgl. Wortlaut
Seite 3).
Aufgabe dieser Zeilen soll es nur sein, das
für die Kunstversteigerer und Kunst-
versteigerungen geltende neue Recht in
Fortsetzung auf Seite 3

Entdeckungen alter Meisterwerke

I. Ein Frühwerk
Rembrandts
In seinem Aufsatz über „Verloren gegan-
gene Rembrandts“, der im Jahrgang 1906 des
„Leidsch Jaarboekje“ erschien, zählt Dr. Hof-
stede de Groot einige sechzig aus Urkunden
und Stichen bekannte, doch verschollene Werke
Rembrandts auf, von denen seither eine Anzahl
wieder entdeckt wurde. In dieser Aufzählung
ist aber ein Gemälde nicht enthalten, dessen
Bestehen erst Dr. Bredius im Jahrgang 1915
von „Oud-Holland“ nachwies. Er gibt dort ein
Testament wieder, mit dem Jacob de Geyn,
„canonick der kercke van Ste Maria t’Uytrecht“
seinem Neffen Johan Wttenbogaart, eine An-
zahl Bilder, darunter zwei Rembrandts, hinter-
ließ. Aus der Beschreibung des einen ging für
Dr. Bredius zweifelsfrei hervor, daß es sich um
das Porträt von Rembrandts Vater, jetzt im
Museum von Turin, handelte, das andere ver-
mochte er nicht nachzuweisen.
Die Beschreibuno" im Testamente lautete:
„item noch een schilderije van Rembrand
gedaen, daer twee ouden mannekens sitten en
disputeren den eenen heeft een groot bouck op
sijn schoot, daer comt een sonnelicht in.“
Einige Jahre später (1921) lenkte Dr.
Valentiner die Aufmerksamkeit auf einen von
ihm gefundenen Stich des italienischen Stechers
Pietro Monaco (18. Jahrhundert), das die Be-
zeichnung nach einer „pittura di Rembrand del
Reno, Eigentümer Signor Bartolo Bernardi in
San Apollinare“, trug. Gleichzeitig bemerkte
er, daß sich im Berliner Kupferstichkabinett
eine Zeichnung Rembrandts befand, welche den
linken der beiden auf dem Stiche vorkommen-
den Greise darstellte, und datierte diese Zeich-
nung „1628“. Diese Datierung war vollkommen
richtig, denn das nunmehr wiedergefundene
Bild ist gezeichnet „R. L(ugdunensis). 1628“.
Das ungemein lebensvolle und in jedem
Pinselstrich, wie in der ganzen Auffassung die
Hand Rembrandts und sein Ringen um das
Problem, das ihn zeitlebens nicht loslassen
sollte: die Wiedergabe von Licht und Dunkel,
verratende Bild gehört zweifellos zu seinen
besten Jugendwerken. Die Wiedergabe des
Antlitzes, das vom Leben gezeichnet wurde, die
Haltung der beiden Figuren, das Spiel des
Lichtes, aber auch die vortrefflichen Bücher-
stilleben, die das Bild enthält, verraten bereits
das große malerische Können des jungen
Meisters.
Das neuentdeckte Werk bleibt Holland, das
an Rembrandts doch nicht allzu reich ist, leider
nicht erhalten; es wandert nach einem Museum
in einem anderen Weltteil. Indessen gibt der
Entdecker des Bildes, der Inhaber der Kunst-
handlung D. A. Hoogendijk & Co. in
Amsterdam, dem wir die erstmalige Publika-
tion des Bildes zu danken haben, dem hollän-
dischen Publikum und den Fachkreisen Ge-
legenheit, das Bild noch bis zum 12. November
in einer Ausstellung zu sehen und zu bewun-
dern, die er in seinen Räumlichkeiten einge-
richtet hat.
Um dieses Bild gruppiert sich dort eine An-
zahl ganz ausgezeichneter Werke von haupt-
sächlich holländischen Meistern des 17. Jahr-
hunderts, von denen namentlich ein „Winter-
tag“ von Aert van der Neer nicht nur die
schönste uns bekannte Arbeit des Meisters dar-

stellt, sondern eine der schönsten Winterland-
schaften überhaupt. Selbst ein so ausgezeich-
netes Werk, wie es namentlich das eine der
beiden „Eisvergnügen“ Salomon van Ruysdaels
ist (von diesem ist auch noch eine frühe Dünen-
landschaft zu sehen), kann ihm den Rang nicht
streitig machen. Bemerkenswert ist auch eine
Anbetung der Hirten von Jan Steen, eine seiner
nicht so häufigen biblischen Darstellungen, und
ein stimmungsvolles Kircheninterieur von
Emanuel de Witte. Die Großmeister der
flämischen Schule sind durch einen an das
Wiener Bildnis des Erzherzogs Albrecht von
Österreich gemahnenden, sehr guten Rubens
und ein ziemlich spätes Damenbildnis von van
Dyck, Countess of Morton (nicht das bei Glück,
Van Dyck, S. 495, abgebildete Werk aus der
Sammlung Earl Spencer), sowie ein Selbst-
bildnis des jüngeren Teniers — er stellt sich
mit den Seinen vor seinem Schloß „De drij
Torens“ dar — gut vertreten. Ein Bildnis von
Piero de’Medici, des Sohnes Lorenzo des Präch-
tigen, von der Hand Cosimo Rossellis dürfte
eines der frühesten bekannten Porträts sein;
docii erregt es nre nur darum; sonüeili ‘auch
durch Qualität das Interesse des Besuchers.
Dr. W. M.
II. Dürers
„Madonna Thyssen"
Im April 1932 wurde in London aus eng-
lischem Privatbesitz eine als „Bellini“ bezeich-
nete Madonna versteigert, die von einem
scharfsichtigen Kunsthändler erworben wurde
und nunmehr in den Besitz des Barons Dr.
Heinrich von Thyssen-Bornemisza, Sammlung
Schloß Rohoncz, übergegangen ist. Wie be-
reits der erste Käufer vermutete und wie Geh.
Rat Friedländer in einem von weiser Kenner-


Albreeht Dürer, Muttergottes mit Kind
53 : 41 cm
Sammlung Schloß Rohoncz
 
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