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Zeitschrift für christliche Kunst — 25.1912

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Habicht, Victor Curt: Die älteren Figuren am Rathause zu Ulm
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Hasak, Max: Das Alter des Chorbaues von Groß-St.-Martin zu Köln
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https://doi.org/10.11588/diglit.4342#0108

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181

1912. — ZEITSCHRIFT FÜR CHRISTLICHE KUNST — Ni 5.

182

Zeit — also etwa 1424 — einen tiefen Ein-
druck von der gewaltigen Persönlichkeit des
Erzbischofs erhalten haben muß. Ich werde
in dieser Annahme auch noch dadurch be-
stärkt, daß der Ulmer Kurfürst jugendlicher
dargestellt ist als auf seinem — sicher vor
seinem Tode, aber etwa 1430 angefertigten
Monumente im Mainzer Dome. Nach alldem
erblicke ich in der Gestalt des Ulmer Kur-
fürsten von Mainz eine eigenhändige Arbeit
Meister Hartmanns, die er nach Skizzen nach
dem lebenden Vorbilde in der Zeit zwischen
1425—30 angefertigt hat.

Um die Untersuchungen über die sechs
Statuen abzuschließen, wiederhole ich zu-
sammenfassend die Hauptresultate. Die
Statuen sind in der Zeit von frühestens 1425
— spätestens 1430— nach Entwürfen Meister
Hartmanns, des Bildhowers, ausgeführt worden.
Die Chronologie ihrer Entstehung entspricht der
Reihenfolge meiner Besprechung der Plastiken.
Als eigenhändige Arbeiten Hartmanns sehe
ich die zuerst entstandenen Erzbischöfe von
Köln und Trier und den zuletzt gefertigten,
prachtvollen Kurfürsten von Mainz an.
Heidelberg. Victor Curt Habicht.

Das Alter des Chorbaues von Groß-St.-Martin zu Köln

(Mit Abbildung.)
ei Gelegenheit der liebenswürdigen
Besprechung meines Buches „Der
Dom zu Köln" bemängelt Herr

Reiners meine Inanspruchnahme
der Weihe 1172 für den Chorbau von Groß-
St.-Martin. Er meint, Herr Rahtgens habe
das schon widerlegt, und die Gewölbe des
Langschiffes seien aus der zweiten Hälfte des
Xlll.Jahrh.

Das trifft nicht zu, und weil die Zeitstellung
1- • r■ >ß-St.-Martins von allgemeinem Interesse
sein dürfte, so möchte ich wenigstens diesen
einen Einwurf hier widerlegen.

Wenn man Groß-St.-Martin betritt, so er-
blickt man über sich frühgotische Gewölbe,
welche auf frühgotischen Säulenbündeln stehen,
die nachträglich in ein älteres, romanisches
Langschifl hineingebaut sind.

Schreitet man weiter nach dem Chor hin,
so findet man sich von einem gewölbten ro-
manischen Bau umgeben, der dem romanischen
Langhaus nachträglich angefügt ist. Es ist
der riesige Vierungsturm und die drei Ap-
siden. Über die Reihenfolge kann gar kein
Zweifel bestehen. An das romanische Lang-
schiff, welches eine Holzdecke besessen hat,
ist noch zu romanischer Zeit der üppige ge-
wölbtc < 'horanbau mit seinem riesigen Vierungs-
tunn angebaut worden. Dann erst hat als
dritte Bautätigkeit das Einziehen der früh-
gotiachenSchifiigewälbe im romanischen Lang»
•chiff stattgefunden.

Das habe ich in meiner Abhandlung: „Groß-
St.-Martin und St. Aposteln zu Köln" dargelegt.
(Borrmann und Graul, Die Baukunst, Heft 11.)

Damals waren mir folgende Nachrichten
bekannt:

1. Kessel schreibt:')
„Godeseakus Abbas aedificium templi ad
summa teeta eduxisse legitur; maiusculis
litteris in vertice publicarum tabularum per
pyram[?gyrum] chori faberrime produetarum
haec olim legebantur verba:

„Consecratum est hoc Oratorium a°. 1172
Id. Maii."

Constructum quidem est hoc templum ex
elemosynis fidelium eodem quem postremo
dixi Abbate idipsum fideliter pariter et effi-
caciter verbo exhortationis elaborante, conse-
cratum autem a R. D. Philippo, e clarissima
gente Heinsbergensi oriundo."

[Abt Gottschalk, liest man, hat das Kirchen-
gebäude bis zu den obersten Dächern geführt.
In großen Buchstaben an der Spitze der
öffentlichen Tafeln des Chores kunstvoll ge-
schmiedet [? im Umgang], wurden früher
folgende Worte gelesen:

„Geweiht ist dieses Gotteshaus im Jahre
1172 am 15. Mai."

Und zwar ist dieser Tempel aus den Al-
mosen der Gläubigen durch denselben Abt,
den ich zuletzt genannt habe, getreulichst
gleicherweise und höchst wirkungsvoll ausge-
führt worden, indem er mit dem Worte der
Ermahnung arbeitete. Geweiht aber wurde er
durch den verehrungswürdigen Herrn Philipp
aus dem höchst berühmten Geschlechte Heins-
berg stammend.]

*) Kessel, »Anticiuitates Monasterii« S. Martini
maioris Coloniensis (1862), S. 98.
 
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