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Zeitschrift für allgemeine Geschichte, Kultur-, Litteratur- und Kunstgeschichte — 2.1885

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Ritter, Moriz: Das deutsche Fürstentum in der Mitte des 16. Jahrhunderts, 2
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https://doi.org/10.11588/diglit.52690#0830

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das dentſche kürſtentum in der Mitte des 16, Iahrhunderts,

Von

Aoriz Rifker.
II. Schluß.

Die Plage der unbeſchäftigten Landsknechte ſtand übrigens in
einem größeren Zuſammenhang; ſie war eine Folge jener wirt—
ſchaftlichen Umwälzung, welche ſo viele Kräfte hob, ſo viele aber
auch unbeſchäftigt ausſtieß. In dieſer Beziehung konnte man zwei
andere Uebel der Zeit mit ihr zuſammenſtellen: die übermäßige
Zunahme des Bettels auf der einen und des Luxus auf der
anderen Seite. Auch dieſe Schäden forderten die fürſtliche Geſetz—
gebung heraus, und vielleicht hat ſie nirgends mit ſolcher Vorliebe
eingegriffen wie gerade hier. Der leitende Gedanke war wieder
die ſcharfe Trennung der verſchiedenen Geburts- und Berufsſtände.
Demgemäß ſuchte man für jedermann den ſtandesgemäßen Auf—
wand in Kleidung und Feſteſſen zu beſtimmen, für alle ſuchte man
die Ausſchreitungen der Trinkgelage zu beſchränken, indem man
ſtreng verbot, dem Tiſchgenoſſen zuzutrinken. Die Anordnungen
waren ſo ſcharf und ins Einzelne gehend, daß, wenn ſie wirklich
befolgt worden wären, die Deutſchen das mäßigſte Volk hätten
werden müſſen, während doch in mancher Hinſicht, beſonders in
Bezug auf geſelliges Trinken, das gerade Gegenteil hervortrat.
Nicht minder ſtreng ging man gegen Bettel und Müßiggang vor.
Das Almoſenbitten wird zu einem Vorrecht gemacht, welches die
Obrigkeit den arbeitsunfähigen Armen gewährt. Wer arm und
zur Arbeit kräftig iſt, ſoll ſich als Dienſtbote vermieten. Damit
die Bettlerkinder nicht in das Treiben ihrer Eltern hineinwachſen,
ſollen ſie ihnen zeitig genommen und zur Handwerkslehre oder
anderen Arbeiten angehalten werden.

Wie man mit ſolchen Anordnungen das Gebiet der Arbeits—
 
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