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Beck, Paul [Hrsg.]; Hofele, Engelbert [Hrsg.]; Diözese Rottenburg [Hrsg.]
Diözesan-Archiv von Schwaben: Organ für Geschichte, Altertumskunde, Kunst und Kultur der Diözese Rottenburg und der angrenzenden Gebiete — 1.1884

DOI Artikel:
Giefel, Joseph Anton: Die biographischen Aufzeichnungen des fürstlich ellwangischen Raths und Kanzlers Dr. Karl Kibler über den Kardinal Otto, Bischof zu Augsburg (1543 - 1573) und Propst und Herr zu Ellwangen (1552 - 1573), [3]
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https://doi.org/10.11588/diglit.20207#0025

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Blätter für kirchengeschichtliche A tttcheilungen uiid Studien
aus Schwaben.
Regelmäßige Beilage zum Pastoralblatt für die Diözese Rottenburg.

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Mit einem Vereine von Geistlichen und in Verbindung mit Gefchichtsgelehrteu herausgegeben
von Du. Engelbert Hofele, Pfarrer in Ummendorf.

Korrespondenzen wollen gefl. direkt an I)r. Engelbert Hofelc, Pfarrer in Ummendorf b. Biberach, gerichtet werden.

Nv. 3. Stuttgart, den 1. März 1884. 1. Jahrgang.

Inhalt: Die biographischen Aufzeichnungen des fürstlich cllwangischen Raths und Kanzlers Or. Karl Kibler über den Kardinal Otto, Bischof
zn Augsburg (1543 —i573) und Propst und Herr zu Ellwangen (1552—1573). Mitgetheilt von vr. Giesel ans dem k. Staatsarchiv zu
Stuttgart (Schluß). — Die Wahl eines Abtes zu Beuron. Ein Beitrag zur Geschichte dieses Klosters von Du. K. Th. Zingeler, fürstlich
hohenzoll. Archiv-llssessor zu Sigmariugen. — Eine mittelhochdeutsche Handschrift. — Geschichtliche Notizen iiber einige im Umfang
des jetzigen Landkapitels Stuttgart gelegene Pfarreien, Kirchen und Klöster. Mitgetheilt von Kaplan Brinzinger. — Ein Brevierpatent
aus dem Jahr 1500 respektive 1516. Von vr. Giesel.

Die biographischen Aufzeichnungen
des fürstlich ellwangischen Raths und Kanzlers Or. Karl
Kibler über den Kardinal Otto, Bischof zu Augsburg
(1543—1573) und Propst und Herr zu Ellwangen
(1552-—1573).
(Mitgetheilt von vr. Giesel aus dem k. Staatsarchiv zu Stuttgart.)
(Schluß)
Beschreibung Herrn Kardinals Ottonis Admini-
stration und Fürsorge in weltlichen Sachen.
Den 5. März 1554 schrieb Ihre F. G. H an Statthalter
und Räthe: Nachdem im jüngsten Krieg und Aufruhr H eine
namhafte Summe Gelds Brandschatzung und anderes halben
ausgenommen worden sei und jährlich verzinst werden müsse,
was sehr beschwerlich sei, habe man keine Zeit zu verlieren,
auf Mittel und Weg zu denken, diesem Uebel abznhelfen. Es
wurden in der Folge von Otto abgelöst:
Anno 1555 1000 fl.
Anno 1556 2500 fl., welche derselbe im Jahr 1552 für
die Propstei ausgenommen hatte.
Anno 1558 1600 fl.
Anno 1558 2000 fl., welche Pfalzgraf Heinrich, der
Vorgänger des Kardinals in der Propstei, 1548 ausgenommen
hatte.
Anno 1563 1000 fl.
Anno 1566 1000 fl.
Anno 1567 1000 fl.
Anno 1570 3000 fl., welche letzte Summe der Propst
zur Auslösung der von der katholischen Religion abgefallenen
hiesigen Bürger entlehnt hatte.
Im Jahre 1569 kaufte Otto von den Barfüßern zu
Gmünd den Hof Heisenberg, vormaliges ellwangifches Stifts-
lehen, um 3015 fl., in der Absicht, mit dem „Einkommen und
der Nutzung" dieses Hofes die Stiftsfchulden zu tilgen.
Ein eigenthümliches Verbot ergieng am 23. April 1554.
Eier, Schmalz, Hühner und andere Victualieu dürfen nur von
der Herrschaft bezogen werden, damit das Geld nicht ins Aus-
land komme.
0 Fürstliche Gnaden.
2) Marfgmf Albrecht von Brandenburg hatte im sogenannten
Fürstenkrieg die Propstei hart mitgenommen.

Sein Hauptaugenmerk richtete Otto „auf des Stifts Höl-
zer-, Forst- und Jagdgerechtigkeit", namentlich in den Aemtern
Tannenburg, Alfingen und Elleuberg. Und damit des Stifts
Waldungen nicht verwüstet und abgetrieben, sondern wohl
versehen und vor Schaden bewahrt würden, richtete er
1 557 eine Holzordnung auf.
Mit politischer Meisterschaft verstand es der Kardinal in den
kriegerischen Zeiten seiner Regierung, obwohl er meisteutheils
außerhalb Deutschlands weilte, die Propstei vor größerem
Schaden zu bewahren.
Am 13. Januar 1562 ergieng ein fürstlicher Befehl,
wonach niemand als fürstlicher Rath, Amtmann oder Diener
angenommen wurde, der nicht außer dem gewöhnlichen Be-
stalluugseide noch einen „sonderbaren Eid" schwur, gut katho-
lisch zu sein und bleiben und keiner „widerwertigen Secte"
anzugehöreu. Zu Handhabung einer geordneten Justiz be-
fahl er am 3. November 1558 wöchentlich Rathstäge abzuhalten.
Im gleichen Jahre ordnete er „Maß, Meß und Ge-
wicht", deren wiederholte Besichtigung er befahl. Auch eine sehr
streng gehaltene Mühlordnung führte er am 20. Februar 1559
ein, um vielen Klagen abzuhelfeu. Neben seiner großen
Strenge gegen die Beamten gab Otto wiederholt Beweise einer
wahrhaft „väterlichen Besorgtheit" um dieselben. Als ihm
gemeldet wurde, daß in der Nacht des 2. Juli 1562 im
Schloß Tauneuburg Feuer ausgebrochen fei, wobei beide alte
Häuser bis auf den Grund abgebrannt seien und der damalige
Vogt Hanns Walther Friedrich von Laudenberg nur feine
Kinder und das Schloßarchiv gerettet habe, erließ er an letzteren
ein eigenhändiges Trostschreiben.
Wie sehr dem Kardinal das Wohl feiner Unterthanen
am Herzen lag, ersieht man aus einem General-Mandat vom
5. Dezember 1562, das jeglichen „Contract mit den wuche-
rischen Juden" bei Strafe verbot.
Im Jahr 1563 erhielt Otto vom Kaiser den ehrenvollen
Auftrag, die königlichen Prinzen Rudolf und Ernst nach
Spanien zu begleiten. Nach seiner glücklichen Rückkehr erhielt
er vom Kaiser als Belohnung eine jährliche Pension von
3000 Ducaten.
Eine für das Ellwanger Archiv hochwichtige Verordnung
ist datirt vom 28. September 1563. In Würdigung des
 
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