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Beck, Paul [Editor]; Hofele, Engelbert [Editor]; Diözese Rottenburg [Editor]
Diözesan-Archiv von Schwaben: Organ für Geschichte, Altertumskunde, Kunst und Kultur der Diözese Rottenburg und der angrenzenden Gebiete — 1.1884

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Gams, Pius: Die 45 s. g. ständigen schwäbischen Klöster in den heutigen Ländern Bayern, Württemberg und Baden bis 1802, [1]: Kloster-Nekrologien
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Kleine Beiträge zur Geschichte einzelner Pfarreien: Seibranz, Dekanat Leutkirch
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https://doi.org/10.11588/diglit.20207#0015

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7

Mebreran (1806), ebenfalls im Jahre 1803 aufgelöst worden;

es sind deren nenn:
I. Deggingen 13
II. Elchingen 25
III. Fultenbach II
IV. heilig Kreuz in Donauwörth 19
V. Irrsee 18
VI. Mehrerau 15
VII. Ottobeureu 45
VIII. St. Magnus in Füssen 18

IX. St. Ulrich und Afra in Augsburg 27.
Au diese reihte der Herr Einsender das Kloster
Thierhaupten, aufgehoben 1803 (mit 13 Religiösen),
einmal wegen dessen Zugehörigkeit zum Kreise Schwaben und
dann, weil es anch zum Bisthum Augsburg zäblt. (Siehe
seine einleitende Bemerkung hiezu).
Endlich bat er noch anhangsweise zwei kleine Klöster
des Bisthums Eichstätt augefügt:
Plankstetten und Rebdorf, beide 180«! säkularisirt,
und zwar deshalb, weil sie zu unbedeutend sind, um daraus
eine besondere Abtheiluug seiner Sammlung zu bilden, und
weil sie, wegen der unmittelbaren Nachbarschaft des Bisthums
Eichstätt, noch am ehesten neben den vorigen ihren Platz finden.
(Fortsetzung folgt.)

Kleine Veiträtle zur Geschichte einzelner
Pfarreien.
Von Iw. V.
Scib r anz, De k a n a t L eutkir ch.
Non einer Kirche in Seibranz gibt meines Wissens die
erste Kunde der sog. ..Imker tnxutionm eLclcmnrum ck kene-
lrcivrum in Dioecesi Eon8tnntien8i Ue nniro 1353" (heransgeg.
von Dekan Heid im 5. Band des Freib. Diözesanarchivs). Der
Imker Oecimatioiris von 1275 kennt hier eine solche noch
nicht. Ihre Entstehungszeit durste somit zwischen 1275 und
1353 anzusetzen sein. Ihre Einkünfte waren sehr gering. Sie
betrugen nämlich im Jahre 1353 ganze 4 Psd. Pfennige Kon
stanzer Währung. Es befanden sich daselbst aber anch nur
3 Höfe. Das Präsentationsrecht gehörte zur Herrschaft Zeit.
('Kgl. Imker tax. a. a. O. S. 9). Bei diesen nach allen: Seiten:
hin so beschränkten Verhältnissen ist jedoch wohl nicht daran
zu denken, daß damals Seibranz eine eigene selbständige
Pfarrei gewesen, wenn auch gleich die spätere Traditio:: davon
zu beneble:: weiß. Eine solche dortselbst zu errichte::, ließen
sich erst etwas inehr als hundert Jahre später die Lruchsessen
von Waldburg angelegen sein.
Wie schon gesehen, stand das Präseutationsrecht der Kirche
in Seibranz unter der Herrschaft Zeit, letztere gehörte selbst
den: Reiche, war aber von Ludwig dein Baier an: 22. Nov. 1337
au Truchseß Johannes von Waldburg um 2000 Mark Silber
verpfändet worden. Da sie in der Folge nicht mehr auögelöst
wurde, so vererbte sie sich als Reichspsandschaft in der Familie,
bis sie später von K. Karl V. mit Zustimmung der Kurfürsten
dem Bauerujörg zur Belohnung für seine Verdienste im Bauern-
krieg in ein Neichs-Mannslehen umgewaudelt wurde.
Zu der Zeit, in welche die Errichtung der Pfarrei Sei-
brauz fällt, war Zeil noch Reichspsandschaft und als solche im
Besitz der Georgiuischeu Linie des truchseß-waldbnrgischen Hauses,
die 1429 von Georg I. begründet wurde. Dessen Sohn und
Nachfolger, Georg II., der von: 10. März 1467 bis 10. März
1482 regierte, faßte nun den Plan, Seibranz von der Pfarrei

Feil zu trennen und zur selbständigen Pfarrei zu erheben.
Dcßhalb ließ er sich, als er dem Magister Kaspar Proger
die Pfarrkirche Feil verlieh, von diesen: das Versprechen geben,
daß er „der Kirchen zun: Sübrantz, die gewicht ist in der Ere
Sant Ulrichs des Hailigen Bvsckoffs müßig gan vnd sich der
in kamen weg annemen wöll, Sonder ain aigen Pfarrkirchen
da zemachen fürgenommen". Sonnt halte sich Truchseß Georg
der Zustimmung des zunächst berechtigten Pfarrers versichert.
Da aber die Einkünfte der Kirche in Seibranz sehr gering
waren, wie wir sebon oben gesehen, so daß sie einen eigenen
Pfarrer nicht ernähren konnten, so wollte er auch diese ver-
mehre::, und zu diesen: Fwecke eine:: zur Herrschaft Feil ge-
hörigen Laienzehuleu — der wahrscheinlich von den .Höfen in
Seibranz zu entrichten war — denselben zuwende». Da aber
dieser Zehnten, wie die Herrschaft Feil, dem Truchsessen nicht
eigenthümlich, sondern nur pfandschaftlich znstand, so bat er
Kr. Friedrich IV. (III.) denselben gedachter Kirche zuzuwenden.
Der Kaiser that dies zu Augsburg durch eine Urkunde von:
9. Mai 1474. Wir lassen nun den Hauptinhalt dieser Ur-
kunde folgen, weil sie die von Friedrich adoptirten Gründe ent-
hält, welche den Lruchsessen hiezu bewogen hatten. Wir Friedrich
von (Lottes Enmden, römischer Kaiser :e. bekennen und thun
kund, daß wir glaublich und genugsam unterrichtet sind, daß
vor vergangenen Feiten die Kapelle ans dem Berg bei dem
Schloß Zeit, so uns und dem hl. Reich zusteht, und jetzt der
edle unser und des Reichs lieber getreuer Jörg Tr. v. Wald-
burg von uns und den: hl. Reich pfandweis innchat, eine Pfarr-
kirche ( ?) gewesen und aber durch Arnuith abgegangen, weßhalb
die armen Leute zun: Seibranz ans dem obgemeldeteu Berg
gesejsen, deren eine merkliche Anzahl ist, ihre christliche Für-
sehnng und pfarrlicheu Rechte zu der Pfarrkirche des Dorfes
Feil suchen mußten, wobei zur Winterszeit die Priester der-
selben Kirche Unwetters und Schnee's halber zu den kranken
Lenken mit dem hl. Sakrament nicht hinauf und diese nicht
Herabkommen konnte», wodurch manche Person verkürzt und
viel Gottesdienst und löbliche Werke unterlassen werden, was
uns ganz widerwärtig ist. Da nun zu obgemeldeteu: Schloß
ein Zehnten gehört, der jährlich ungefähr 6 Malter Frucht
trägt, so haben wir, damit dieselbe Kapelle desto stattlicher wieder
zu einer Pfarrkirche anfgerieblet und die armen Leute ihren
Echttesdienst und ihre christliche» Werke daselbst suchen können,
gedachten Zehnten mit all seinen Gerechtigkeiten, Nutzen und
Fngehörnngen der vorgenannten Kapelle frei und lediglich ans
ewig gegeben und wollen, daß mit demselben Zehnten und
anderer frommen Ehristenmeuschen Hilfe besagte Kapelle zu
einer Pfarrkirche gemacht und ein jewelliger Pfarrer daselbst
denselben inhaben, nutzen und nießen möge, und verbieten allen
Reichsangehören bei unsrer und des Reichs schwerer Ungnade
und bei einer Strafe von 20 Mark löthigen Goldes hierin
irgend eine Hinderung zu bereiten.
Nun war die Angelegenheit soweit, daß die Trennung der
neu projektirteu Pfarrei Seibranz von Unterzeil vor sich gehen
konnte. Es bedurfte :>:::: hiezu nur noch der Zustimmung des
zuständigen Bischofs zu Konstanz. Allein um das Bisthum
Konstanz brach im Herbst dieses Jahrs ein Streit aus zwischen
Ludwig von Freiberg und den: Grafen Otto von Sounenberg,
der mehrere Jahre lang dauerte. Erst am 10. Novbr. 1480
bestätigte der Papst den Grasen Otto als Bischof von Konstanz.
Wohl dieses Streites wegen blieb die Seibranzer Pfarreisache
liegen.
An: 10. März 1482 starb Truchseß Georg II. von Wald-
burg; ihn: folgte sein Sohn Johannes. Dieser ließ es sich
nun gleich im Anfang seiner Regierung angelegen sein, das
 
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