4) beim Pflügen läßt man eine Person dem Pfluge folgen, welche die hcrvorkommenden Mäuse todtschlägt.
Zu einer wirksamen Vertilgung der Mäuse sind die unter 1 und 2 angegebenen Mittel die geeignetsten; es
ist aber nothwendig, daß dieselben von allen Güterbcsitzern gleichzeitig angewendet und diese Maßregel von der
Gemeindebehörde angeordnet und beaufsichtigt wirb.
Unter Beziehung auf die fragliche Bekanntmachung vom 13. l. M., (Anzcigeblatt Nro. 5), werden sämmt-
liche Bürgermeisterämter des diesseitigen Bezirkes angewiesen, ohne allen Verzug
1) die oben angegebenen Mittel zur Vertilgung der Feldmäuse öffentlich bekannt zu machen;
2) wo sich eine ungewöhnliche Zahl von Mäusen bemerkbar macht, die Anwendung der oben unter 1 und 2
angegebenen Mittel in der Weise anzuordnen, daß gewannenweise alle Güterbesitzer gleichzeitig auf ihren
Gütern die vorhandenen Mauslöchcr zutreten oder zustampfen müssen, und dies mehreremal, jedoch immer
gleichzeitig auf der ganzen Gewann, wiederholt werde.
Welche Vorkehrungen, und mit welchem Erfolge solche getroffen wurden, oder ob etwa die Feldmäuse gar
nicht in ungewöhnlicher Zahl bemerkbar sind und dcßhalb gar keine Vorkehrungen nöthig scheinen, ist von jedem
Ortsvorstand binnen 14 Tagen anher anzuzcigen.
Weinheim, den 20. Januar 1853.
Großhcrzogliches Bezirksamt:
v. T e u s f e l.
Privat-Anzeigen.
s14l Gastwirthschafts-Verpachtung.
Meine dahier in der Dreikönigstraße gelegene
Gastwirthschaft zum
Fröhlichen Mann
bin ich gesonnen auf mehrere Jahre zu verpachten.
Für Pacht-Liebhaber wird bemerkt, baß ras
Haus sich in bestem baulichem Zustanbc befindet,
mit doppelter Einfahrt versehen ist und schöne
gewölbte Keller, Stallung, großen Hof und laufenden
Brunnen hat. Die zur Wirtschaft gehörigen
Utensilien sind ganz neu und geschmackvoll herge-
richtct.
Der etwaige Pächter hat außerdem noch den
Vortheil, daß im Hause selbst sich eine bürgerliche
Gesellschaft befindet, für welche er nach Ueberein-
kommen die nöthigen Speisen und Getränke zu
liefern hat.
Neflektirendc wollen sich gefälligst direkt an mich
wenden.
Heidelberg, den 23. Januar 1853.
Conrad Veith.
Main - Neckar - Eisenbahn.
Fahr-Ordnung für den Winterdienst 1852/53
vom 1. November an:
Non Frankfurt nach Heidelberg:
Abgang von Frankfurt: 7 — 8^ — 12^ — 4'^
- - Darmstadt: — 10? — 1" — 5"
Ankunft in Heidelberg-. 9^ — 12^ — 3" — 7"
Von Heidelberg nach Frankfurt:
Abgang von Heidelberg: 8 — 12^ — 4^ — 51s
- - Darmstadt: 10^ — 22^ — 622 — 8^
Ankunft in Frankfurt: 11 — 3^o — 7 — 9^
Der um 8 Uhr 45 Minuten in Frankfurt und
der um 4 Uhr 20 Minuten von Heidelberg ab-
gehende Zug hält nicht an bei den Stationen
Hemsbach und Großsachsen.
Für Bürgermeisterämter!
s121 In der Buchdruckerci von N. Adlon in Heidelberg sind zu haben:
Verantwortlicher Herausgeber N. Adlon. — Druck und Verlag von N. Adlon in Heidelberg,
Zu einer wirksamen Vertilgung der Mäuse sind die unter 1 und 2 angegebenen Mittel die geeignetsten; es
ist aber nothwendig, daß dieselben von allen Güterbcsitzern gleichzeitig angewendet und diese Maßregel von der
Gemeindebehörde angeordnet und beaufsichtigt wirb.
Unter Beziehung auf die fragliche Bekanntmachung vom 13. l. M., (Anzcigeblatt Nro. 5), werden sämmt-
liche Bürgermeisterämter des diesseitigen Bezirkes angewiesen, ohne allen Verzug
1) die oben angegebenen Mittel zur Vertilgung der Feldmäuse öffentlich bekannt zu machen;
2) wo sich eine ungewöhnliche Zahl von Mäusen bemerkbar macht, die Anwendung der oben unter 1 und 2
angegebenen Mittel in der Weise anzuordnen, daß gewannenweise alle Güterbesitzer gleichzeitig auf ihren
Gütern die vorhandenen Mauslöchcr zutreten oder zustampfen müssen, und dies mehreremal, jedoch immer
gleichzeitig auf der ganzen Gewann, wiederholt werde.
Welche Vorkehrungen, und mit welchem Erfolge solche getroffen wurden, oder ob etwa die Feldmäuse gar
nicht in ungewöhnlicher Zahl bemerkbar sind und dcßhalb gar keine Vorkehrungen nöthig scheinen, ist von jedem
Ortsvorstand binnen 14 Tagen anher anzuzcigen.
Weinheim, den 20. Januar 1853.
Großhcrzogliches Bezirksamt:
v. T e u s f e l.
Privat-Anzeigen.
s14l Gastwirthschafts-Verpachtung.
Meine dahier in der Dreikönigstraße gelegene
Gastwirthschaft zum
Fröhlichen Mann
bin ich gesonnen auf mehrere Jahre zu verpachten.
Für Pacht-Liebhaber wird bemerkt, baß ras
Haus sich in bestem baulichem Zustanbc befindet,
mit doppelter Einfahrt versehen ist und schöne
gewölbte Keller, Stallung, großen Hof und laufenden
Brunnen hat. Die zur Wirtschaft gehörigen
Utensilien sind ganz neu und geschmackvoll herge-
richtct.
Der etwaige Pächter hat außerdem noch den
Vortheil, daß im Hause selbst sich eine bürgerliche
Gesellschaft befindet, für welche er nach Ueberein-
kommen die nöthigen Speisen und Getränke zu
liefern hat.
Neflektirendc wollen sich gefälligst direkt an mich
wenden.
Heidelberg, den 23. Januar 1853.
Conrad Veith.
Main - Neckar - Eisenbahn.
Fahr-Ordnung für den Winterdienst 1852/53
vom 1. November an:
Non Frankfurt nach Heidelberg:
Abgang von Frankfurt: 7 — 8^ — 12^ — 4'^
- - Darmstadt: — 10? — 1" — 5"
Ankunft in Heidelberg-. 9^ — 12^ — 3" — 7"
Von Heidelberg nach Frankfurt:
Abgang von Heidelberg: 8 — 12^ — 4^ — 51s
- - Darmstadt: 10^ — 22^ — 622 — 8^
Ankunft in Frankfurt: 11 — 3^o — 7 — 9^
Der um 8 Uhr 45 Minuten in Frankfurt und
der um 4 Uhr 20 Minuten von Heidelberg ab-
gehende Zug hält nicht an bei den Stationen
Hemsbach und Großsachsen.
Für Bürgermeisterämter!
s121 In der Buchdruckerci von N. Adlon in Heidelberg sind zu haben:
Verantwortlicher Herausgeber N. Adlon. — Druck und Verlag von N. Adlon in Heidelberg,