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preis 30 kr. ohnePostanfschlng.
D e r
Einrückungsgebiihr für die
Spaltzeile 3 kr.
Amts- und Verkündigungsblatt für das Bezirksamt Weinheim.
Fünfter Jahrgang.
ein heim, den 2Z. Mai
Ä 8 5> 3»
An die Bewohner des Großherzog-
thurns Baden!
Oft und viel werden bei Grundarbeiten, näm-
lich beim Graben von Fandamenten, Kellern,
Kartoffellöchern, beim Bau von Straßen und
Eisenbahnen, beim Aufwersen von Gräbern, beim
Roden, Ausstocken, Pflügen rc. Gegenstände auf-
gefunden, welche ans früheren Zeiten stammen,
die aber aus Unkunde unbeachtet gelassen, zer-
schlagen, oder aber, wenn sie von Metall sind,
an Eisenhändler verkauft werden.
Zu solchen Gegenständen zählen z. B. Urnen,
Töpfe, Kruge, Schüsseln und sonstige Gefäße von
allen möglichen Formen, von schwarzer, gelber,
weißer und rothcr Erde (Thon), von Glas und
Erz; verschiedene Arten von Waffen und Hand-
werkszeug von. Eisen und Erz; Figuren von Gott-
heiten, Menschen und Thieren, geformt aus Kupfer,
Silber, Gold und Stein oder gebrannter Erde;
Spiegel von Metall; Schmucksachen, Arm- und
Fingerringe, Spangen und Schnallen, Löffclchen,
Scheeren von Silber, Elfenbein und Kupfer,
Korallen und Perlen von Glas, Bernstein oder
gebrannter Erde; Griffel, Haarnadeln von Metall
und Knochen; ganze Särge mit den Ueberrestcn
der Beerdigten, Altäre und Denksteine mit Inschriften,
Figuren und sonstigen Verzierungen.
Da nun alles Derartige der Geschichte unseres
Heimathlandes angehört, und somit die Rettung
solcher Fundgegenstände vor Zerstörung, ihre Er-
haltung und Aufbewahrung in einer öffentlichen
Sammlung, nur allgemeine Theilnahme erregen
kann, so richtet hiemit der Unterzeichnete, unter
Bezugnahme auf die Bekanntmachung des Großh.
hochpr. Ministeriums des Innern vom 27. April
d. I. (Regierungsblatt Nr. 19), „die Erhaltung
der Kunstdenkmale des Landes betreffend", sein
eifriges Gesuch an alle Bewohner des gesegneten
und in seiner Geschichte so reichen Großherzogthums,
ihm Alles an solchen Fundstücken entweder durch
direkte Einsendung nach Baden-Baden, oder durch
Vermittlung der Großh. Lokalbehörden, der HH.
Ortsgeistlichen und Lehrer, welche der Unterzeichnete
hiemit im Interesse der Wissenschaft aufs freund-
lichste um diese Mühewaltung bittet, zukommen
lassen zu wollen.
Der Unterzeichnete wird jede derartige, der
Aufbewahrung wertste Gabe auch gerne ankaufen
und bezahlen, Geschenke aber mit dem Namen
des Gebers bezeichnen.
An die HH. Geistlichen und Lehrer, die so
viel über ihre Pfarrkindcr vermögen, richtet der
Unterzeichnete hier beim heutigen Anlasse noch die
besondere Bitte, ihre Pfarrgenossen auf solche in
der Erde verborgene Alterthümer aufmerksam zu
machen, sie von der Zerstörungssucht abzubringen,
und anznleiten, wie bei Aushebung solcher alten
Gegenstände ans dem Boden verfahren werden
muß, damit Nichts zerschlagen werde; ist dieses
aber dennoch geschehen, wie alle Stückchen davon
sorgfältig gesammelt werden müssen, damit man
sie — lohnt es der Mühe — wieder zusammen-
setzen kann; wie endlich solche Funde nicht gereinigt
und geputzt, oder wenn es Metallfunde sind, gar
von dem Roste oder Grünspan befreit werden
dürfen, damit sie nicht alles Zeichen ihres Alters
und dadurch oft ihren ganzen Werth einbüßen.
Baden, am 19. Mai 1853.
Der Großh. Konservator der Kunstdenkmale, zur
Zeit Direktor des vaterl. Alterthumsvereins:
A. v. Bayer.
Deutschland.
Karlsruhe, 23. Mai. Bei dem heute von
hier um 12^4 Uhr ins Oberland abgegangenen
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An die Bewohner des Großherzog-
thurns Baden!
Oft und viel werden bei Grundarbeiten, näm-
lich beim Graben von Fandamenten, Kellern,
Kartoffellöchern, beim Bau von Straßen und
Eisenbahnen, beim Aufwersen von Gräbern, beim
Roden, Ausstocken, Pflügen rc. Gegenstände auf-
gefunden, welche ans früheren Zeiten stammen,
die aber aus Unkunde unbeachtet gelassen, zer-
schlagen, oder aber, wenn sie von Metall sind,
an Eisenhändler verkauft werden.
Zu solchen Gegenständen zählen z. B. Urnen,
Töpfe, Kruge, Schüsseln und sonstige Gefäße von
allen möglichen Formen, von schwarzer, gelber,
weißer und rothcr Erde (Thon), von Glas und
Erz; verschiedene Arten von Waffen und Hand-
werkszeug von. Eisen und Erz; Figuren von Gott-
heiten, Menschen und Thieren, geformt aus Kupfer,
Silber, Gold und Stein oder gebrannter Erde;
Spiegel von Metall; Schmucksachen, Arm- und
Fingerringe, Spangen und Schnallen, Löffclchen,
Scheeren von Silber, Elfenbein und Kupfer,
Korallen und Perlen von Glas, Bernstein oder
gebrannter Erde; Griffel, Haarnadeln von Metall
und Knochen; ganze Särge mit den Ueberrestcn
der Beerdigten, Altäre und Denksteine mit Inschriften,
Figuren und sonstigen Verzierungen.
Da nun alles Derartige der Geschichte unseres
Heimathlandes angehört, und somit die Rettung
solcher Fundgegenstände vor Zerstörung, ihre Er-
haltung und Aufbewahrung in einer öffentlichen
Sammlung, nur allgemeine Theilnahme erregen
kann, so richtet hiemit der Unterzeichnete, unter
Bezugnahme auf die Bekanntmachung des Großh.
hochpr. Ministeriums des Innern vom 27. April
d. I. (Regierungsblatt Nr. 19), „die Erhaltung
der Kunstdenkmale des Landes betreffend", sein
eifriges Gesuch an alle Bewohner des gesegneten
und in seiner Geschichte so reichen Großherzogthums,
ihm Alles an solchen Fundstücken entweder durch
direkte Einsendung nach Baden-Baden, oder durch
Vermittlung der Großh. Lokalbehörden, der HH.
Ortsgeistlichen und Lehrer, welche der Unterzeichnete
hiemit im Interesse der Wissenschaft aufs freund-
lichste um diese Mühewaltung bittet, zukommen
lassen zu wollen.
Der Unterzeichnete wird jede derartige, der
Aufbewahrung wertste Gabe auch gerne ankaufen
und bezahlen, Geschenke aber mit dem Namen
des Gebers bezeichnen.
An die HH. Geistlichen und Lehrer, die so
viel über ihre Pfarrkindcr vermögen, richtet der
Unterzeichnete hier beim heutigen Anlasse noch die
besondere Bitte, ihre Pfarrgenossen auf solche in
der Erde verborgene Alterthümer aufmerksam zu
machen, sie von der Zerstörungssucht abzubringen,
und anznleiten, wie bei Aushebung solcher alten
Gegenstände ans dem Boden verfahren werden
muß, damit Nichts zerschlagen werde; ist dieses
aber dennoch geschehen, wie alle Stückchen davon
sorgfältig gesammelt werden müssen, damit man
sie — lohnt es der Mühe — wieder zusammen-
setzen kann; wie endlich solche Funde nicht gereinigt
und geputzt, oder wenn es Metallfunde sind, gar
von dem Roste oder Grünspan befreit werden
dürfen, damit sie nicht alles Zeichen ihres Alters
und dadurch oft ihren ganzen Werth einbüßen.
Baden, am 19. Mai 1853.
Der Großh. Konservator der Kunstdenkmale, zur
Zeit Direktor des vaterl. Alterthumsvereins:
A. v. Bayer.
Deutschland.
Karlsruhe, 23. Mai. Bei dem heute von
hier um 12^4 Uhr ins Oberland abgegangenen