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Amtsbezirk Weinheim [Hrsg.]
Der Bergsträßer Bote: Amts- u. Verkündigungsbl. für d. Bezirksamt Weinheim (5): Der Bergsträßer Bote: Amts- u. Verkündigungsbl. für d. Bezirksamt Weinheim — 1853

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https://doi.org/10.11588/diglit.42484#0213

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D e r
Bergstraße? Bote.
Amts- und Verkündigungsblatt für das Bezirksamt Weinheim.
Fünfter Jahrgang.

LZ. Weinheim, den 13. Juli L8LZ.

Deutschland.
Ansbach, 6. Juli. Noch in frischer Erin-
nerung sind die merkwürdigen schwurgerichtlichen
Verhandlungen über den Stadelmann'schen Ver-
giftungsprozeß, die im Oktober v. I. zu Mann-
heim stattgefunden haben. Sie endeten mit der
Verurteilung des Schwagers der Unglücklichen,
Joh. Leonhard Stadelmann, sowie des Chirurgen
K. Th. Heinrich. Joh. Christoph Stadelmann,
der Ehemann der Verstorbenen und Hauptange-
klagte , war zur Zeit der Entdeckung des Verbrechens
in seiner Hcimath festgenommen und zu der Pro-
zedur nach Mannheim verbracht worden, aber nicht,
um dort sein Uetheil zu vernehmen, sondern nur
zum Behuse besserer Auffindung der Schuld seiner
Mitschuldigen. Das Urtheil erwartet er fetzt vor
dem Geschwornengericht seiner Heimath, wohin
verschiedene Sachverständige und eine große Anzahl
von Zeugen aus Mannheim, Heidelberg, Eppingcn,
überhaupt den Orten, wo das Verbrechen geschah,
beschieden worden sind.
Da wir vorauösetzen dürfen, daß die Leser
dieses Blattes sich noch aller Hauptmomente der
Mannheimer Verhandlungen, die wir ihrer Wich-
tigkeit wegen s. Z. fthr ausführlich mitgetheilt
haben, deutlich entsinnen werden, so wollen wir
hier nur Dasjenige berühren, was bei der Ans-
bacher Prozedur Neues und Sezifischcs vorkommt.
Wir folgen heute einem Artikel der „Allg. Ztg.„
Ihr zufolge ergaben sich in der ersten ^Sitzung,
die gestern stattfand, zwei merkwürdige Nova, die
weder in der Mannheimer Verhandlung, noch in
der Voruntersuchung in Nürnberg zur Sprache
kamen. Kurz vor dem Beginn der Sitzung hatte
der Angeklagte seinem Vertheidiger, Hrn. Acces-
sisten Elsperger, mitgetheilt, daß seine verstorbene
Frau in der Zeit ihres Wittwcnstandes — sie war

früher an den Pfarrer Fuchs in Sausenheim bei
Grünstadt, der nach zwei oder drei Jahren starb,
verheirathet — bis zu ihrer Verehelichung mit ihm
ein außereheliches Kind geboren habe. Der als
Zeuge geladene Bruder derselben, der Weinwirth
Konrad Knecht, deponirte, darüber befragt, daß
es ihm so vorschwebe, als ob ihm sein Bruder,
der nach Amerika ausgewandert ist, davon gesagt
habe; bestimmt wisse er es nicht, bas Kind selbst
werde wohl gestorben sein. Frau Stadelmann
wird von allen Zeugen, die ihr näher standen,
als eine „sittsame Frau„ geschildert; ihr Rus wird
nun durch diesen allerdings bemerkenswertsten Um-
stand in etwas alterirt. Ferner ist dem Schwur-
gerichtshof ein mit dem Namen „Kasimir Kast„
unterzeichnetes Schreiben zugekommen, in welchem
derselbe aufmerksam gemacht wurde, daß ein ge-
wisser Einsmann von Mannheim höchst wichtige
Aufschlüsse bezüglich des Stadelmann'schen Prozesses
geben könnte. Dieser wurde sofort geladen, ist
aber nicht erschienen, und soll von einer Zeugin
in Stuttgart auf ihrer Herreise gesehen worden
sein. Der als Zeuge anwesende Bierbrauer und
Gastwirtst Kasimir Käst von Mannheim, dem bei
seiner heutigen Vernehmung dieses Schreiben vor-
gelesen wurde, antwortete auf den Vorhalt des
Präsidenten, was er denn eigentlich mit demselben
habe bezwecken wollen, daß solches Schreiben nicht
von ihm herrühre, und weder seine, noch seines
80fästrigen Oheims, der gleichen Namen führe,
Handschrift sei, wie er sich zu beweisen erbot.
Dieser Einsmann, wie auch der ihm sehr befreun-
dete Angeklagte Stadelmann, hätten zu einer Ge-
sellschaft von Leuten gehört, die als Schwindler
und Betrüger bekannt seien, und nur die „ostin-
dische Kompagnie" betitelt würden. Der Hr. Prä-
sident bemerkte hierauf, es könnte vielleicht das
fragliche Schreiben von einem Mitglied dieser ehren-
 
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