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Amtsbezirk Weinheim [Hrsg.]
Der Bergsträßer Bote: Amts- u. Verkündigungsbl. für d. Bezirksamt Weinheim (5): Der Bergsträßer Bote: Amts- u. Verkündigungsbl. für d. Bezirksamt Weinheim — 1853

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https://doi.org/10.11588/diglit.42484#0041

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D e r
Bergsträtzer Bote.
Amts- und Verkündigungsblatt für das Bezirksamt Weinheim.
Fünfter Jahrgang.

Hpe SG. Weinheim, den 6. Februar L8LZk.

Deutschland.
Aus St. Peter auf dem Schwarzwalde,
2. Februar, erzählt die Bad. L. folgendes schauer-
liche Verbrechen: Voriges Frühjahr wurde in der
Dreisam bei der Karthanse die Reiche eines neuge-
borenen Kindes aufgesunden. Dasselbe mochte schon
einige Tage im Wasser gelegen sein und trug
Spuren der Verletzung, wahrscheinlich von Stei-
nen im Flußbette herrührenv, am Kopfe. Die
von großh. Stattamt Freiburg sofort angestelllc
energische Untersuchung führte zwar in Betreff
dieser Kindesleiche ans kein hinlänglich beweiskräf-
tiges Ergebniß, leitete aber bald auf die Spuren
eines ähnlichen Verbrechens, welches in unserer
Gemeinde verübt worden, und das bis setzt ver-
borgen geblieben. Apollonia Dietrich von hier,
Mitglied einer Familie, in welcher die Corrupkion
in allen Nuancen zu Hause ist, ein mit allen
Laskern vertrautes Weibsbild, wurde der heimlichen
Geburt und der Aussetzung ihres Kindes verdäch-
tig. Das alte Lügensystem, das den Verbrechern
von Gewerbe eigene beharrliche Läugncn wurde
vergebens von ihr angewandt, denn bald war der
Thatbestand ihrer Schwangerschaft auf das Unwi-
dcrleglichste bewiesen, und in Folge fortgesetzter
Confrontation, umsichtiger Anwendung der wenn
auch spärlich vorhandenen Beweismittel gegen sie
verrannte sie sich in ihrem Lügenlabyrinth der
Maßen, daß das scheußliche Verbrechen, das Kind
nach der Geburt un Freien, den Thiercn des Wal-
des zur Atzung ausgesetzt zu haben, von ihr ein-
gestanden wurde. Der subsective Thatbestand war
somit hergestellt, der vbsectivc aber konnte, La mark
die Leiche nicht mehr auffand, nicht erhoben und
somit das höchste Strafmaß gegen die Verbrecherin
nicht erkannt werden. Hiernach wurde dieselbe
zu Isähriger Krcisgefängnißstrafe rerurthcilt und,

wie wir vernehmen, an den Ort ihrer Bestimmung
abgeführt. Man hätte zwar in unserer Gemeinde
gerne gesehen, wenn man ein Individuum dieser
Art auf längere Zeit unschädlich gemacht hätte,
und glauben wir auch, daß riese unsere Ansicht
außerhalb unseres Weichbildes getheilt wird, allein
wir wollen damit das richterliche Erkenntm'ß nicht
bemäkeln. Ist es doch der Grundgedanke des
Strafgesetzes, daß mehr die objektive Handlung,
als die Absicht, und mag letztere noch so ver-
werflich sein, bestraft werde. Uebrigens hat man
hier die moralische Ueberzeugung, daß das in der
Dreisam aufgefundene Kind, und das, welches
die Dietrich geboren hat, ein und dasselbe ist, da
die Zeit ihrer Niederkunft mit der der Auffindung
des Kindes genau zusammentrifft.
Frankfurt, 1. Febr. Den seit mehreren
Jahren hier wegen Betheiligung an der Tödtung
des Fürsten Lichnowsky und des Generals von
Auerswald in Untersuchung befindlichen drei Indi-
viduen, Frau Zobel, Nispel und Rückert, wurde
das auf 16-, 14- und 5jährige Zuchthausstrafe
lautende Urtheil erster Instanz verkündigt. Wahr-
scheinlich werden die Verurtheilten Rekurs ergreifen.
Lübeck, 29. Jan. Heute wurde zum ersten
Mal von hier aus eine telegraphische Depesche über
Hamburg nach Triest crpedirt. Dieselbe wurde
10 Uhr 5 Minuten zur Absendung übergeben und
war 10 Uhr 25 Minuten in Triest, was bereits
10 Uhr 27 Minuten hierher zurückgemeldet wurde.
Also in zwei Minuten sprach Lübeck mit Triest,
die äußersten deutschen Küftenpunkte von Süd und
Nord!
Desterreichische Monarchie.
Der Korrespondent des „Lloyd" schreibt von
der Unna unterm 24. Jan.: „Endlich bin ich
einmal wieder in der erfreulichen Lage, etwas
 
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