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preis 30 kr. ohne Postaufschtag.
Einrückungsgebühr für die
Spaltzeile 3 kr.
D e r
Bergstraße? Bote.
Amts- und Verkündigungsblatt für das Bezirksamt Weinheim.
Fünfter Jahrgang.
Weinheim, den 13. März L8LA.
M? JO.
Deutschland.
Aus Heidelberg, 8. März, schreibt man
der Pf. Ztg.: Vor einigen Tagen wurde hier die
in der bayerischen Pfalz wohlbekannte Freischär-
lerin Demoiselle Hitzfeld verhaftet. Man soll bei
ihr eine ansehnliche Zahl verbotener Schriften ge-
funden haben. Diese Weibsperson hatte an dem
Aufruhr in der Pfalz und an einigen Führern
desselben lebhaften Antheil genommen, war später
nach Amerika ausgewandert, aber bald wieder in
ihre Heimath zurückgekehrt, um das „geknechtete"
Deutschland „befreien" zu helfen. Sic ist aus
Kirchheimbolanden gebürtig, wohnte aber zuletzt
in Neustadt.
Mannheim, 8. März. Die Verkündung
des Urtheils in dem Prozesse gegen Professor Georg
Gottfried Gervinus hat heute früh stattgefunden;
dasselbe hat folgenden Inhalt: In Anklagesachen
des Großh. Staatsanwalts am Hofgericht des
Unterrbcinkreises gegen den Professor Georg Gott-
fried Gervinus von Heidelberg, wegen Aufforde-
rung zum Hochverrat!) und Gefährdung der öffent-
lichen Ruhe und Ordnung wird auf die vom
Großh. Staatsanwalt erhobene Anklage, gepflogene
Untersuchung und mündliche Schlußverhantlung
zu Recht erkannt:
„Daß der Angeklagte, Professor Georg Gott-
fried Gervinus in Heidelberg, von der Anklage
wegen der durch die Presse verübten Aufforderung
zum Hochverrath frcizusprechen, dagegen der Ge-
fährdung der öffentlichen Ruhe und Ordnung durch
die Presse für schuldig zu erklären und deßhalb
zu einer auf der Festung zu erstehenden Krcisge-
fängnißstrafe von zwei Monaten, in die Prozeß-
kosten , sowie in die Kosten der Urtheilsvollstreckung
zu verurtheilen sei. Zugleich wird die Vernichtung
der mit Beschlag belegten Exemplare der Druck-
schrift : „Einleitung in die Geschichte des 1 tt. Jahr-
hunderts", sowie derjenigen Exemplare ausgespro-
chen, welche sich an Orten, die dem Publikum
zugänglich sind, oder noch im Besitze des Verfas-
sers oder eines Buchhändlers im Inland vorfinden,
oder von diesen sonst im Inland hinterlegt worden
sind."
Der Angeklagte war bei der Urteilsverkün-
dung nicht anwesend, dagegen hatte sich eine kleine
Anzahl von Zuhörern im Sitzungssaale Ungesunden.
Mannheim, 9. März. Heute begannen die
Schwurgerichtssitzungcn für dieses Quartal, eröff-
net durch den Vorsitzenden, Hofgerichtsrath Stempf,
welchen für die letzten Fälle Hofgerichtsrath Brauer
ersetzen wird. Der erste Fall gegen Adam Schwcik-
kart I. von Mörlenbach war nicht so fast wegen
des Verbrechens — gefährlicher Diebstahl — als
wegen der Persönlichkeit des Verbrechers, eines
bei ziemlich jungen Jahren durch und durch hart-
gcsotttenen Sünders, bemerklich. So empörend
war das Benehmen des Beklagten, daß er während
der Verhandlung aus dem Schwurgerichtssaal ent-
fernt werden mußte. Der Fall, in welchem nach
dem Schuldig der Geschwornen auf 3 Jahre Cor-
rectionshaus mit 180 Tagen thcils Dunkelarrest,
theils Hungerkost erkannt wurde, ist einer beson-
dern Darstellung werth.
Darmstadt, 8. März. Heute stand Jakob
Rohrmann, Schiffer von Neckarsteinach, vor hie-
sigem Provinzialstrafgericht, beschuldigt der Maje-
stätsbeleidigung. Rohrmann war angeklagt, am
24. Oktober v. I., Abends 7 Uhr, zu Mann-
heim auf der Straße gelegentlich des Ausstoßcns
revolutionärer Reden gegen zwei badische Soldaten
auch unsern Großherzog geschmäht zu haben. Die
Soldaten hatten sich mit vieler Mäßigung benom-
men, erst dem Reden sich durch Weggehen zu ent-
ziehen gesucht und, da Nohrmann ihnen folgte,
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Bergstraße? Bote.
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Fünfter Jahrgang.
Weinheim, den 13. März L8LA.
M? JO.
Deutschland.
Aus Heidelberg, 8. März, schreibt man
der Pf. Ztg.: Vor einigen Tagen wurde hier die
in der bayerischen Pfalz wohlbekannte Freischär-
lerin Demoiselle Hitzfeld verhaftet. Man soll bei
ihr eine ansehnliche Zahl verbotener Schriften ge-
funden haben. Diese Weibsperson hatte an dem
Aufruhr in der Pfalz und an einigen Führern
desselben lebhaften Antheil genommen, war später
nach Amerika ausgewandert, aber bald wieder in
ihre Heimath zurückgekehrt, um das „geknechtete"
Deutschland „befreien" zu helfen. Sic ist aus
Kirchheimbolanden gebürtig, wohnte aber zuletzt
in Neustadt.
Mannheim, 8. März. Die Verkündung
des Urtheils in dem Prozesse gegen Professor Georg
Gottfried Gervinus hat heute früh stattgefunden;
dasselbe hat folgenden Inhalt: In Anklagesachen
des Großh. Staatsanwalts am Hofgericht des
Unterrbcinkreises gegen den Professor Georg Gott-
fried Gervinus von Heidelberg, wegen Aufforde-
rung zum Hochverrat!) und Gefährdung der öffent-
lichen Ruhe und Ordnung wird auf die vom
Großh. Staatsanwalt erhobene Anklage, gepflogene
Untersuchung und mündliche Schlußverhantlung
zu Recht erkannt:
„Daß der Angeklagte, Professor Georg Gott-
fried Gervinus in Heidelberg, von der Anklage
wegen der durch die Presse verübten Aufforderung
zum Hochverrath frcizusprechen, dagegen der Ge-
fährdung der öffentlichen Ruhe und Ordnung durch
die Presse für schuldig zu erklären und deßhalb
zu einer auf der Festung zu erstehenden Krcisge-
fängnißstrafe von zwei Monaten, in die Prozeß-
kosten , sowie in die Kosten der Urtheilsvollstreckung
zu verurtheilen sei. Zugleich wird die Vernichtung
der mit Beschlag belegten Exemplare der Druck-
schrift : „Einleitung in die Geschichte des 1 tt. Jahr-
hunderts", sowie derjenigen Exemplare ausgespro-
chen, welche sich an Orten, die dem Publikum
zugänglich sind, oder noch im Besitze des Verfas-
sers oder eines Buchhändlers im Inland vorfinden,
oder von diesen sonst im Inland hinterlegt worden
sind."
Der Angeklagte war bei der Urteilsverkün-
dung nicht anwesend, dagegen hatte sich eine kleine
Anzahl von Zuhörern im Sitzungssaale Ungesunden.
Mannheim, 9. März. Heute begannen die
Schwurgerichtssitzungcn für dieses Quartal, eröff-
net durch den Vorsitzenden, Hofgerichtsrath Stempf,
welchen für die letzten Fälle Hofgerichtsrath Brauer
ersetzen wird. Der erste Fall gegen Adam Schwcik-
kart I. von Mörlenbach war nicht so fast wegen
des Verbrechens — gefährlicher Diebstahl — als
wegen der Persönlichkeit des Verbrechers, eines
bei ziemlich jungen Jahren durch und durch hart-
gcsotttenen Sünders, bemerklich. So empörend
war das Benehmen des Beklagten, daß er während
der Verhandlung aus dem Schwurgerichtssaal ent-
fernt werden mußte. Der Fall, in welchem nach
dem Schuldig der Geschwornen auf 3 Jahre Cor-
rectionshaus mit 180 Tagen thcils Dunkelarrest,
theils Hungerkost erkannt wurde, ist einer beson-
dern Darstellung werth.
Darmstadt, 8. März. Heute stand Jakob
Rohrmann, Schiffer von Neckarsteinach, vor hie-
sigem Provinzialstrafgericht, beschuldigt der Maje-
stätsbeleidigung. Rohrmann war angeklagt, am
24. Oktober v. I., Abends 7 Uhr, zu Mann-
heim auf der Straße gelegentlich des Ausstoßcns
revolutionärer Reden gegen zwei badische Soldaten
auch unsern Großherzog geschmäht zu haben. Die
Soldaten hatten sich mit vieler Mäßigung benom-
men, erst dem Reden sich durch Weggehen zu ent-
ziehen gesucht und, da Nohrmann ihnen folgte,