Vierteljähriger Abonnements-
preis ZOkr. ohne Postaufschlag.
Einrückungsgebühr für die
Spaltzeile 3 kr.
D e r
Bergstraße? Bote-
Amts- und Verkündigungsblatt für das Bezirksamt Weinheim.
Fünfter Jahrgang.
ZA. Weinheim, den 6. Juli L8L3
Deutschland.
Heidelberg, 1. Juli. Unsere Universität
ist vor kurzem um ein Institut reicher geworden.
Das Schüler'sche Mineralicnkabinct, welches jene
noch der Fürsorge des höchstseligen Großherzogs
Leopold verdankt, ist jetzt dem Besuche der Akade-
miker geöffnet. Es ist der angestrengten Thätig-
feit des Hrn. Prof. vr. Blum, welcher das Direk-
torium der Sammlung führt, zuzuschrciben, daß
dieselbe früher zugänglich geworden ist, als man
bei ihrem großen Umfang erwarten konnte. Die
Ausstellung, zu welcher die Großh. Negierung
mit großer Liberalität die erforderlichen Mittel
bewilligte, ist so durchaus zweckmäßig, daß ein
Jeder, welcher die Sammlung besucht, möge er
nun eigentliche Studien in derselben vornehmen,
oder sich nur einen raschen Ueberblick über das
Ganze verschaffen wollen, sich in seinem Vorhaben
unterstützt findet. Möge das Institut reiche Früchte
kragen. Vielleicht irren wir nicht, wenn wir als
erste dieser Früchte die Auszeichnung begrüßen,
welche der verdiente Direktor des Instituts darin
erhalten hat, daß vor kurzem eine Abhandlung
von ihm „über die in Krystallen verkommenden
Einschlüsse^ von der Sozietät der Wissenschaften
zu Harlem mit der großen goldenen Medaille ge-
krönt worden ist. Damit indessen die Schätze der
Sammlung auch Andern möglichst nützlich werden
können, wäre es wünschenswert!), daß'diesclbe auch
dem nichtakademischen Publikum zu bestimmten Zei-
ten geöffnet würde.
Bruchsal, 30. Juni. Heute wurde Gustav
Kaufmann von Eßlingen, der zu verschiedenen
Zeiten in der Stadt Baden das Diebshandwerk
mit sehr ergiebigem Erfolge ausgeübt hatte, vom
hiesigen Schwurgericht des gemeinen, unter mehr-
fach erschwerenden Umständen, sowie in fortgesetzter
That verübten Diebstahls im Gesammtbctrag von
6623 st. für schuldigerklärt, und deßhalb zu einer,
mit 100 Tagen Hungcrkost und 50 Tagen Dun-
kelarrest geschärften Zuchthausstrafe von vier Jah-
ren verurthcilt, nach deren Erstehung ihn lebens-
längliche Landesverweisung trifft. Dieser eben so
gewandte als freche Dieb pflegte die Zimmer der
Kurgäste in deren Abwesenheit mit einem Nach-
schlüssel zu öffnen und die verschlossenen Behältnisse
mit einem Meißel, den er stets bei sich trug, auf-
zusprcngen. Auf diese Weise stahl er namentlich
einem Partikulier, Namens Ad. Glorin von Straß-
burg, der im vorigen Jahr im Hauptmann v.
Herzer'schcn Hause in Baden wohnte, unter andern
werthvollen Gegenständen eine Mappe, in welcher
sich Rentenscheinen und Aktien im Kurswerthe
von 4678 fl. befanden. Hinsichtlich dieser —
uu portour lautenden — Werthpapiere, welche
der Dieb, um nicht durch deren Besitz verrathen
zu werden, größtentheils in seiner Wohnung ver-
brannte, glaubte die Vertheidigung geltend machen
zu können, daß der Betrag dieser Papiere nicht
als Diebstahlssumme angerechnet werden dürfte,
weil sie nicht, wie anderes Papiergeld, unmittelbar
als Geld ausgegeben werden konnten, und weil
durch zeitig angelegte Sperrbefehle der Schaden
für den rechtmäßigen Eigenthümer abzuwenden
gewesen sei. Die Geschwornen verwarfen jedoch
diese, von der Großh. Staatsbehörde bekämpfte
Ansicht, indem sie im Sinne dieser Behörde na-
mentlich die Frage bejahten, daß Kaufmann an
— auf den Inhaber lautenden — Werthpapieren
den Betrag von 4678 fl. gestohlen habe. Dem-
selben Diebe liegt außerdem noch eine Reihe von
gefährlichen, im Laufe der letzten Jahre zu Straß-
burg verübten Diebstählen von mehreren Tausend
Gulden zur Last, wegen deren er seiner Zeit von
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ZA. Weinheim, den 6. Juli L8L3
Deutschland.
Heidelberg, 1. Juli. Unsere Universität
ist vor kurzem um ein Institut reicher geworden.
Das Schüler'sche Mineralicnkabinct, welches jene
noch der Fürsorge des höchstseligen Großherzogs
Leopold verdankt, ist jetzt dem Besuche der Akade-
miker geöffnet. Es ist der angestrengten Thätig-
feit des Hrn. Prof. vr. Blum, welcher das Direk-
torium der Sammlung führt, zuzuschrciben, daß
dieselbe früher zugänglich geworden ist, als man
bei ihrem großen Umfang erwarten konnte. Die
Ausstellung, zu welcher die Großh. Negierung
mit großer Liberalität die erforderlichen Mittel
bewilligte, ist so durchaus zweckmäßig, daß ein
Jeder, welcher die Sammlung besucht, möge er
nun eigentliche Studien in derselben vornehmen,
oder sich nur einen raschen Ueberblick über das
Ganze verschaffen wollen, sich in seinem Vorhaben
unterstützt findet. Möge das Institut reiche Früchte
kragen. Vielleicht irren wir nicht, wenn wir als
erste dieser Früchte die Auszeichnung begrüßen,
welche der verdiente Direktor des Instituts darin
erhalten hat, daß vor kurzem eine Abhandlung
von ihm „über die in Krystallen verkommenden
Einschlüsse^ von der Sozietät der Wissenschaften
zu Harlem mit der großen goldenen Medaille ge-
krönt worden ist. Damit indessen die Schätze der
Sammlung auch Andern möglichst nützlich werden
können, wäre es wünschenswert!), daß'diesclbe auch
dem nichtakademischen Publikum zu bestimmten Zei-
ten geöffnet würde.
Bruchsal, 30. Juni. Heute wurde Gustav
Kaufmann von Eßlingen, der zu verschiedenen
Zeiten in der Stadt Baden das Diebshandwerk
mit sehr ergiebigem Erfolge ausgeübt hatte, vom
hiesigen Schwurgericht des gemeinen, unter mehr-
fach erschwerenden Umständen, sowie in fortgesetzter
That verübten Diebstahls im Gesammtbctrag von
6623 st. für schuldigerklärt, und deßhalb zu einer,
mit 100 Tagen Hungcrkost und 50 Tagen Dun-
kelarrest geschärften Zuchthausstrafe von vier Jah-
ren verurthcilt, nach deren Erstehung ihn lebens-
längliche Landesverweisung trifft. Dieser eben so
gewandte als freche Dieb pflegte die Zimmer der
Kurgäste in deren Abwesenheit mit einem Nach-
schlüssel zu öffnen und die verschlossenen Behältnisse
mit einem Meißel, den er stets bei sich trug, auf-
zusprcngen. Auf diese Weise stahl er namentlich
einem Partikulier, Namens Ad. Glorin von Straß-
burg, der im vorigen Jahr im Hauptmann v.
Herzer'schcn Hause in Baden wohnte, unter andern
werthvollen Gegenständen eine Mappe, in welcher
sich Rentenscheinen und Aktien im Kurswerthe
von 4678 fl. befanden. Hinsichtlich dieser —
uu portour lautenden — Werthpapiere, welche
der Dieb, um nicht durch deren Besitz verrathen
zu werden, größtentheils in seiner Wohnung ver-
brannte, glaubte die Vertheidigung geltend machen
zu können, daß der Betrag dieser Papiere nicht
als Diebstahlssumme angerechnet werden dürfte,
weil sie nicht, wie anderes Papiergeld, unmittelbar
als Geld ausgegeben werden konnten, und weil
durch zeitig angelegte Sperrbefehle der Schaden
für den rechtmäßigen Eigenthümer abzuwenden
gewesen sei. Die Geschwornen verwarfen jedoch
diese, von der Großh. Staatsbehörde bekämpfte
Ansicht, indem sie im Sinne dieser Behörde na-
mentlich die Frage bejahten, daß Kaufmann an
— auf den Inhaber lautenden — Werthpapieren
den Betrag von 4678 fl. gestohlen habe. Dem-
selben Diebe liegt außerdem noch eine Reihe von
gefährlichen, im Laufe der letzten Jahre zu Straß-
burg verübten Diebstählen von mehreren Tausend
Gulden zur Last, wegen deren er seiner Zeit von