habe, da möglicher Weise die russische Flotte schon
am 12. Juni vor Konstantinopel sein könne. Der
Minister des Auswärtigen antwortete darauf:
„Bei dem gegenwärtigen Zustande der Dinge kann
ich über die dem Admiral Dundas zugeschicktcn
Befehle keine Andeutung geben."
Türkei.
Konstantinopel, 23. Mai. Die Kurse
sind von 1071/2 auf 118 gestiegen. Fürst Mcnschi-
koff ist mit dem russischen Gesandtschaftspersonal
abgereist. Die russische Flagge ist abgenommcn.
Die russischen Handelsangelegenheiten und die Be-
schützung der russischen Unterthanen sollen dem
österreichischen Geschäftsträger übertragen sein. Trotz
der Unruhe der Gemüther ist die Hoffnung auf
Erhaltung des Friedens nicht aufgegeben. Die
Pforte verspricht eine Verbesserung der Stellung
der Christen unter Uebcrwachung durch die Groß«
Mächte. Die Donaufürstenthümer sind einer Be-
setzung gewärtig.
Amtliche Bekanntmachungen.
s104l Die Hauptmusterung der Hunde pro Juni 1853 betr.
Nro. 12,060. Die Hauptmusterung wird in den diesseitigen Amts-Orten an den nachgenannten Tagen
abgchalten werden:
1) Weinheim, Montag den 6. Juni, Vormittags 8 bis 12 Uhr, Nachmittags 2 bis 5 Uhr;
2) Ritschweier, Dienstag 7. d., Vormittags 8 Uhr;
Hohensachsen, // ,/ Nachmittags 1 Uhr;
Lützelsachsen, »/ ,/ // Nachmittags 4 Uhr;
3) Großsachsen, Mittwoch 8. d., Vormittags 8 Uhr;
Leutershausen, „ „ ,/ Nachmittags 2 Uhr;
4) Nittweier, Donnerstag 9. d., Vormittags 9 Uhr;
Rippenweier, „ // ,/ Nachmittags 1 Uhr;
Heiligkreuz, „ „ „ „ Vi-4 Uhr;
5) Hemsbach, Freitag 10. d., Vormittags 8 Uhr;
Sulzbach, ,/ „ „ Nachmittags 2 Uhr;
6) Laudenbach, Samstag den 11. Juni, Vormittags 8 Uhr;
7) Oberflockenbach, Montag den 13. Juni, Vormittags 9 Uhr;
Steinklingen, ,/ ,, ,/ ,/ Nachmittags 1 Uhr;
Wünschmichelbach, „ 3 Uhr;
8) Ursen bach, Dienstag den 14. d., Vormittags 9 Uhr.
Die Bürgermeister haben sofort alle älteren, oder bis zum Tag der Musterung 6 Wochen alt werdenden
Hunde und Hündinnen in ein Verzeichniß aufnehmen zu lassen und solches am Tage der Musterung der Com-
mission vorzulegen.
Die verzeichneten Hundsbesitzer sind zu der Musterung vorzuladen und außerdem ist der Tag der Musterung
durch die Schelle bekannt zu machen.
Der Steuererheber ist sofort zu der Musterung einzuladen.
Weinheim, den 28. Mai 1853.
Großherzogliches Bezirksamt:
v. T e u f f e l.
s105sl Nro. 12,218. Sämmtliche Bürgermeisterämter, in deren Gemeinden Mühlen bestehen, werden auf-
gefordert, binnen 8 Tagen ein Verzeichniß aller dieser Mühlen anher vorzulegen, in welchem angegeben ist-
u. der Eigcnthümer der Mühle,
l). wer dieselbe zur Zeit betreibt,
e. wie viele Mahlgänge dieselbe hat,
rl. welche Arten von Mühlen darin bestehen, z. B. Schälmühlen, Oelmühlen :c. rc.
Weinheim, den 30. Mai 1853.
Großherzogliches Bezirksamt:
v. T e u f f e l.
am 12. Juni vor Konstantinopel sein könne. Der
Minister des Auswärtigen antwortete darauf:
„Bei dem gegenwärtigen Zustande der Dinge kann
ich über die dem Admiral Dundas zugeschicktcn
Befehle keine Andeutung geben."
Türkei.
Konstantinopel, 23. Mai. Die Kurse
sind von 1071/2 auf 118 gestiegen. Fürst Mcnschi-
koff ist mit dem russischen Gesandtschaftspersonal
abgereist. Die russische Flagge ist abgenommcn.
Die russischen Handelsangelegenheiten und die Be-
schützung der russischen Unterthanen sollen dem
österreichischen Geschäftsträger übertragen sein. Trotz
der Unruhe der Gemüther ist die Hoffnung auf
Erhaltung des Friedens nicht aufgegeben. Die
Pforte verspricht eine Verbesserung der Stellung
der Christen unter Uebcrwachung durch die Groß«
Mächte. Die Donaufürstenthümer sind einer Be-
setzung gewärtig.
Amtliche Bekanntmachungen.
s104l Die Hauptmusterung der Hunde pro Juni 1853 betr.
Nro. 12,060. Die Hauptmusterung wird in den diesseitigen Amts-Orten an den nachgenannten Tagen
abgchalten werden:
1) Weinheim, Montag den 6. Juni, Vormittags 8 bis 12 Uhr, Nachmittags 2 bis 5 Uhr;
2) Ritschweier, Dienstag 7. d., Vormittags 8 Uhr;
Hohensachsen, // ,/ Nachmittags 1 Uhr;
Lützelsachsen, »/ ,/ // Nachmittags 4 Uhr;
3) Großsachsen, Mittwoch 8. d., Vormittags 8 Uhr;
Leutershausen, „ „ ,/ Nachmittags 2 Uhr;
4) Nittweier, Donnerstag 9. d., Vormittags 9 Uhr;
Rippenweier, „ // ,/ Nachmittags 1 Uhr;
Heiligkreuz, „ „ „ „ Vi-4 Uhr;
5) Hemsbach, Freitag 10. d., Vormittags 8 Uhr;
Sulzbach, ,/ „ „ Nachmittags 2 Uhr;
6) Laudenbach, Samstag den 11. Juni, Vormittags 8 Uhr;
7) Oberflockenbach, Montag den 13. Juni, Vormittags 9 Uhr;
Steinklingen, ,/ ,, ,/ ,/ Nachmittags 1 Uhr;
Wünschmichelbach, „ 3 Uhr;
8) Ursen bach, Dienstag den 14. d., Vormittags 9 Uhr.
Die Bürgermeister haben sofort alle älteren, oder bis zum Tag der Musterung 6 Wochen alt werdenden
Hunde und Hündinnen in ein Verzeichniß aufnehmen zu lassen und solches am Tage der Musterung der Com-
mission vorzulegen.
Die verzeichneten Hundsbesitzer sind zu der Musterung vorzuladen und außerdem ist der Tag der Musterung
durch die Schelle bekannt zu machen.
Der Steuererheber ist sofort zu der Musterung einzuladen.
Weinheim, den 28. Mai 1853.
Großherzogliches Bezirksamt:
v. T e u f f e l.
s105sl Nro. 12,218. Sämmtliche Bürgermeisterämter, in deren Gemeinden Mühlen bestehen, werden auf-
gefordert, binnen 8 Tagen ein Verzeichniß aller dieser Mühlen anher vorzulegen, in welchem angegeben ist-
u. der Eigcnthümer der Mühle,
l). wer dieselbe zur Zeit betreibt,
e. wie viele Mahlgänge dieselbe hat,
rl. welche Arten von Mühlen darin bestehen, z. B. Schälmühlen, Oelmühlen :c. rc.
Weinheim, den 30. Mai 1853.
Großherzogliches Bezirksamt:
v. T e u f f e l.