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Bernoulli, Johann Jacob
Römische Ikonographie (Band 1): Die Bildnisse berühmter Römer — Stuttgart, 1882

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https://doi.org/10.11588/diglit.662#0038

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26 Ser. Sulpioius Rufus.

es nur, weil er mütterlicherseits den Servilius Ahala zu seinen Ahnen
zählte. Das Wachsbild des Letzteren stand in seinem Atrium *. Auf der
Münze sieht Ahala, dem L. Brutus fast zum verwechseln ähnlich, wenig-
stens möchte es schwer sein, die unterscheidenden Charakterzüge Beider
namhaft zu machen. Eben deshalb ist es auch nicht glaubhaft, dass
ein bestimmt ausgeprägter Typus zu Grunde liege.

Eine sichere Nachbildung des Münzbildnisses, freilich eben so gut
des Brutus als des Ahala, ist der Gemmenkopf bei Cades V. 127.
Die Wiener Gemme dagegen (Sacken u. Kenner Nr. 706) zeigt einen
kraushaarigen Kopf, der seinem Typus nach eher dem 2. Jahrh.
n. Chr. angehört.

Ser. Sulpicius Rufus.

(Münztaf. I. 14. 15.)

Auf einer Silbermünze des L. Servius Sulpicius Rufus, geschlagen
im J. 43 v. Chr. 2 und restituiert von Trajan (Münztaf. I. Nr. 14. 15)8
findet sich ein Kopf, der allgemein für ein Porträt des Ser. Sulpicius
Rufus, Consulartribuns im Jahr 377 v. Chr., genommen wird. Dieser, ein
Schwager des berühmten Volkstribuns Licinius Stolo, befreite näm-
lich die Stadt Tusculum von den Latinern4, auf welche That nicht
bloss die Dioscuren, die Schutzgottheiten Tusculums, auf dem Revers
jenes Denars anzuspielen scheinen, sondern noch mehr die Stadt-
mauern Tusculums selber auf andern Münzen desselben Monetars
(Coh. 38. Sulpicia 4). — Der Dargestellte trägt einen Bart5 und macht
den Eindruck eines rauhen, strengen Kriegsmannes. Da er indes
nicht zu den eigentlich berühmten Männern gehört und ausserhalb
der Atrien schwerlich ein Bildnis von ihm existierte, so ist es über-
flüssig, die Züge zum Behuf der Vergleichung genauer zu präcisieren.
Wenn sich zulällig eine Büste von ihm erhalten hätte, so könnte sie wahr-
scheinlich mit Hilfe dieser Münzen doch nicht herausgefunden werden.

1 Cicero Phil. II. 11. 26.

2 Nicht 45, wie nach Cavedoni und Cohen, vgl. Mommsen Gesch. d. röm.
Münzw. p. 741. Ob der Münzmeister ein Sohn des berühmten Rechtsgelehrten,
ist zweifelhaft.

3 Cohen M. cons. XXXVIII. Sulpicia 5; XLV. 14.

4 Liv. VI. 33.

6 Unbärtig, wenn es nicht eine blosse Mangelhaftigkeit des Stempels ist,
auf einem Exemplar des Münzcabinets zu Neapel.
 
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