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Bernoulli, Johann Jacob
Römische Ikonographie (Band 1): Die Bildnisse berühmter Römer — Stuttgart, 1882

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https://doi.org/10.11588/diglit.662#0023

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Titus Tatius.

11

Titus Tatius.

Es ist nicht ganz klar, ob die Statue des T. Tatius auf dem
Capitol unmittelbar bei den andern Königen oder für sieh gesondert
stand. Nach Plinius * sollte man das Erstere meinen. Denn, nach-
dem er zuerst von den capitolinischen Königsstatuen im Allgemeinen
gesprochen, fügt er hinzu: Ex Ms Romuli et Tati sine tnnica. Indes
ebenso bestimmt berichtet Dio2, es seien ihrer zwar acht Statuen
gewesen, aber nur sieben der Könige, die achte des Brutus, der die
Tarquinier vertrieb. Die Statue des Tatius muss also entweder ab-
seits gestanden haben, was jedoch bei der engen Beziehung dieses
Königs zu Romulus nicht wahrscheinlich ist; oder es liegt ein Irrtum
Dio's vor, welcher über der herkömmlichen Siebenzahl den Neben-
könig des Romulus vergass. Letzteres scheint um so mehr der Fall
zu sein, als auch das zweite Bild des Tatius, von dem wir Kunde
haben, unterhalb des Capitols an der heiligen Strasse einem Romulus
gegenüber stand, zur Erinnerung an das zwischen ihnen geschlossene
Bündniss. Als öffentliche Denkmäler waren diese Statuen bekannt
und beglaubigt genug, um den Stempelschneidern der späteren Re-
publik zur Richtschnur zu dienen.

Auf T. Tatius sind nämlich die Köpfe einiger Denare zu be-
ziehen, welche von den Münzmeistern L. Titurius Sabinus (nach Ca-
vedoni 88 v. Chr.) und P. Vettius Sabinus (zwischen 69 u. 62) ge-
schlagen worden sind (Münztaf. I. Nr. 3, 4)i. Es geht dies teils aus
den Reversbildern der Tituriamünzen hervor, welche einmal den Raub
der Sabinerinnen, ein anderes mal den Tod der Tarpeja5 zeigen; teils
aus den zuweilen dem Kopf beigefügten monogrammartig verbunde-
nen Buchstaben TA(tius). Ausserdem wird es nicht zufällig sein, dass
das cognomen Sabinus überall den Kopfseiten zugewiesen ist, als ob
man damit zugleich die Person des römisch-sabinischen Königs etwas
näher habe bezeichnen wollen. Indem also die Deutung als sicher

----------- r

1 Plin. H. N. XXXIV. 23.

2 Dio XLIII. 45.

, 3 Servius zu Virg. Aen. VIII. 641: Hujus facti in sacra via signa stant,
Romulus a parte Palatii, Tatius venientibus a rostris.

* Cohen Med. oons. pl. XXXIX Tituria 1—6 und pl. XL Vettia 2. Vgl.
Mommsen Gesch. d. röm. Münzw. Nr. 214 u. Nr. 298.
6 Vergl. Plut. Rom. 17.
 
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