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Bernoulli, Johann Jacob
Römische Ikonographie (Band 1): Die Bildnisse berühmter Römer — Stuttgart, 1882

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https://doi.org/10.11588/diglit.662#0018

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Königszeit.

jjie ersten angeblich historischen Persönlichkeiten, von denen
sich ikonographische Denkmäler erhalten haben, sind zugleich die
ältesten der specifisch römischen Tradition. Auf Denaren des letzten
Jahrhunderts der Republik finden wir die Bildnisse des Romulus und
seines Nebenkönigs Titus Tatius, des Numa Pompilius und des Ancus
Marcius *. Es kann sich dabei natürlich nicht um authentische Bild-
nisse handeln, sondern höchstens um solche, die nach der Meinung
der späteren Römer authentisch waren. Doch ist dies kein Grund,
sie von unserer Betrachtung auszuschliessen, zumal wenn sie auf alte,
wohl gar typische Vorbilder zurückgehen sollten.

Dass in der Königszeit selber die für monumentale Bildnis-
statuen nötige Kunstfertigkeit noch nicht bestanden habe, muss nach
unsern Vorstellungen von der damaligen Kultur als selbstverständlich
angenommen werden. Alles was von römischen Denkmälern dieser
Art gegenständlich in jene Periode zurückreichte, verdankte der Ruhm-
sucht der späteren Geschlechter, ausnahmsweise auch dem historischen
Sinn des Volkes, seinen Ursprung. Dazu gehörten denn auch die
Erzbilder der Könige, welche, mit Namensaufschriften versehen,
an der Fagade des Jupitertempels auf dem Capitol aufgestellt waren '*,
Ihre Entstehungszeit ist nicht genauer zu bestimmen. Sie werden
zuerst und hauptsächlich nur bei Anlass der Geschichte Cäsars er-

1 Visconti war geneigt, das Erscheinen dieser Münzbildnisse als ein Symp-
tom der beginnenden monarchischen Reaktion anzusehen (Icon. rom. p. 21 An-
merk. 3). Allein ihre Prägung verteilt sich auf einen grösseren Zeitraum, als
'er annahm, und fängt mit T. Tatius an, dessen Figur oder Kopf ein unglück-
liches oder doch ungeschicktes Symbol der Monarchie gewesen wäre. Offenbar
wurden die Münzmeister hier wie bei den andern Bildnissen, die sie prägten,
nicht von politischen, sondern in erster Linie von persönlichen, resp. gentilen
Rücksichten geleitet.

a Val. Max. III. 4. 3. Vgl. Liv. VI. 61. Appian. B. C. I. 16.
 
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