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Bernoulli, Johann Jacob
Römische Ikonographie (Band 1): Die Bildnisse berühmter Römer — Stuttgart, 1882

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https://doi.org/10.11588/diglit.662#0040

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28 Atilius Regulus.

mehrfach vorkommenden Gemmenbildnis, hinter welchem im Felde
ein Nagel angebracht ist'. Derselbe wird als Andeutung seines
martervollen Todes gefasst, mit Bezug auf die, bekannte Erzäh-
lung, wonach er in einen eisernen Kasten gesteckt worden sei,
der überall mit Nägeln ausgeschlagen war2. Der Kopf zeigt einen
älteren, ebenfalls zur Fettigkeit neigenden Mann mit kurz geschore-
nem Haar und etwas hängender Unterlippe.

Was sodann die Marmorherme in Brocklesby Park betrifft,
welche die Aufschrift M. ATTI REGVLVS trägt (Michaelis Arch. Ztg.
1874 p. 13) 8, so ist das ganze Bruststück mit der Inschrift modern
und die letztere vermutlich durch die Gemmenköpfe veranlasst. Es
ist ein unbärtiger Römerkopf mit kurz geschorenem Haar, kahler
Stirn, flacher Scheitellinie, breitem niedrigem Gesicht, gebogener
Nase, vorstehender Unterlippe, etwas rechts aufwärts gewandt. Ob
ausserdem eine vermeintliche Aehnlichkeit mit den Münzen den In-
schriftsetzer geleitet hat oder ob vielleicht das geschorene (übrigens
nicht glatt rasierte) Haar, welches für ein Charakteristicum der sog.
Scipioköpfe gilt, Grund gewesen, auch hier einen Helden der puni-
schen Kriege zu erkennen, ist mir nicht bekannt. Im letzeren Falle
hätte man aber besser gethan, sich unmittelbar an das Zeitalter des
altern Scipio zu halten und etwa auf Fabius Maximus oder Claudius
Nero zu rathen. Allein es leuchtet ein, dass jenes Merkmal, das
zudem nur annähernd das der Scipioköpfe ist, im Ernste nicht als
ein Kriterium einer gewissen Zeit gefasst werden kann.

Endlich gilt für Regulus ein ebenfalls in Hermenform (hier an-
tik) überkommener Kopf des Neapler Museums, aufgestellt in der
Gruppe der Römerbüsten (abg. Mus. borbon. XIV. 12. 2)4, angeblich

Sulla nicht vor. Ausserdem wäre die Umschrift REGVLVS PR(aetor) und die
Anspielung auf die curulische Aedilität (durch den Armstuhl und die Stäbe auf
dem Revers) hei dem Consul Regulus nicht zu erklären. Visconti selber hat ja
das ganz richtige numismatische Axiom aufgestellt, dass, wenn keine bestimmten
Gegengründe vorliegen, der dargestellte Porträtkopf als der durch die Umschrift
bezeichnete zu fassen sei.

Ueber den Praetor L. Regulus wissen wir bloss aus Cicero (Epp. ad Atticum
III. 17 u. ad fam. XIII. 60), dass er mit dem Redner befreundet war, und sich
zur Zeit von dessen Verbannung (58 v. Chr.) um ihn verdient machte. Aus dem
Brief an Munatius (ad fam. a. a. 0.) ist zu schliessen, dass ihn bald ebenfalls das
Schicksal der Verbannung traf: L. Livinejus Trypho est omnino L. Beguli fami-
liarissimi mei libertus, cujus calamitas offieiosiorem me feeit in Mim.

1 S. Cades V. Nr. 133. 135. 136.

2 Vgl. Appian Sicil. 2 und and.

3 Abg. Mus. Worsl. Taf. XIII. 2; Weisser Bilderati. 37. 4.
* Gerhard Neap. ant. Bildw. Nr. 408.
 
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