dass sie sich vorwiegend für die schwache» Mrt-
schaftszweige interessiert und also bestrebt ist,
gerade ihnen Produktivkräfte zuzuführen. Un-
sere natürliche Wirtschaftsordnung ist nun im
Gegensatz hierzu besonders auf sine Bevorzu-
gung der lohnendsten Produktionszweige ein-
gestellt, für die die Produktivkräfte der Ge-
meinschaft mobil gemacht werden. Dieser tief-
gehende Gegensatz zwischen öffentlicher Unter-
stützungspolitik und den innersten Wesen un-
serer Wirtschaftsordnung ist verhängnisvoll,
und der Gegensatz tritt gerade in unseren Ta-
gen immer schärfer hervor. In den Bereinig-
ten Staaten ist eine von ihrer Allmacht über-
zeugte Staatsmacht schon so weit gegangen, dass
man die Marktlage für grosse Weltartikel wie
Weizen und Baumwolle nicht'länger als Richt-
schnur für die Produktion anerkennen will rind
dass man glaubt, die Preise innerhalb der
Union autoritativ regeln zu können. Wenn
man solche Äeusserungen der Selbstüberschät-
zung politischer Kräfte beobachtet, kann man
wirklich erschrecken, und man muss sich ernstlich
fragen, ob nicht endlich die Zeit gekommen ist
für eine Selbstbesinnung der Staatsmacht.
Dies bedeutet keineswegs, dass die sozial-
politische Tätigkeit des Staates lahmgelegt
werden soll. In der Bekämpfung sozialer
Schäden und vor allem n der Förderung einer
wirtschaftlich zweckmässigen Erziehung findet
der Staat immer Aufgaben von weitestgehen-
der Bedeutung für die Wohlfahrt seiner Mit-
glieder und speziell für eine günstige Gestal-
tung des Arbeitsmarktes. Was aber die
Staatsmacht noch zu lernen hat, ist, dass cs
wirtschaftliche Notwendigkeiten gibt, die man
nicht politisch beherrschen kann und dass der
feine Mechanismus unserer bestehenden Wir-
schaftsordnung willkürliche Eingriffe nicht
verträgt.
miete." Die Wohnungen im Bergbaugebi.Lt
und die Werkswohnungen der Eisenwerke wer-
den danach fast ausschliesslich zur Rormalmiete
bewohnt werden.
Diese Normalmiete setzt sich zusammen aus
der Grundmiete sFriedensmiete) und den Zu-
schlägen zur Hauszinssteuer. Künftig soll also
der Mieter die Frisdensmiete bezahlen und
ausserdem die Hauszinssteuer tragen. Das
lässt auf den ersten Blick die Befürchtung ent-
stehen, als werde der Mieter insgesamt 140
bis 143 Prozent der Friedensmiete zu entrich-
ten haben, da ja die Hauszinssteuer bei hoch-
belasteten Objekten 40 bis 43 Prozent der
Friedensmiete ausmacht. Diese Befürchtung
ist jedoch ungerechtfertigt, denn bei geringfügig
belasteten Objekten, die sich gerade bei Werks-
wohnungen sehr viel finden, geht die Haus-
zinssteuer herunter auf etwa 25 Prozent der
Friedcnsmiete. Die Werkswohnungen sind an
dem Stichtag ja zumeist nicht mit Verkehrs-
hypotheken belastet gewesen, sondern mit
Sicherungshypotheken zur Sicherung von Ob-
ligationen, die nicht als Belastung im Sinne
der Hauszinssteuerverordnung zu gelten haben.
Die Werkswohnungen würden also grössten-
teils ohne weiteres schon auf einen Mietsatz
von 125 Prozent der Friedensmiete kommen,
der über den heutigen Satz nickt hinausgeht,
iin Gegenteil bereits unter den in den meisten
Städtech geltenden Satz heruntersinkt. Ausser-
dem aber darf nicht vergessen werden, dass
gerade die Väter des hier behandelten Ent-
wurfs sich seit Jahren mit allem Nachdruck für
ein völliges Verschwinden und zunächst für
einen möglichst raschen Abbau der Hauszins-
steuer einsstzen.
Wenn man den Entwurf Jörissen prüft, so
sieht man, dass er keineswegs das Kind mit
dem Bade ausschüttet, dass er vielmehr ein
überaus gemässigter Entwurf ist, der vor allen
Dingen eins nicht bringt, eine Heraufsetzung
des Mietniveaus der Arbeiter. Im Gegenteil,
der Entwurf ist die geeignetste Vorbereitung
zu einer Herabsetzung der Mietbelastung der
Werkswohnungsinsassen und der in denWerks-
wohnungsn fitzenden werksfremdejn Arbeiter
und Angestellten. Deshalb sei auch von vorn-
herein dagegen Verwahrung , eingelegt, dass
etwa in Lohnkämpfen der Entwurf Jörissen
als Beweis herangezogen wird. Eher liesse sich
der Entwurf zum Beweise des Gegenteils ver-
wenden.
Es wird nicht ohne Schwierigkeiten abge-
hen, diesen Entwurf populär zu machen. Eins
aber steht fest, dass alle diejenigen, die das Un-
zweckmässige jeder Zwangswirtschaft erkannt
haben, die an den Missständen und Missbräu-
chen der gebundenen Wirtschaft übergenug ha-
ben, gut daran tun, sich für einen Eesetzesvor-
scklag. der sich voll für die Rückkehr zur freien
Wirtschaft nusspricht, mit allen Kräften und
mit allem Nachdruck einzusetzen."
ch
Was Oberbürgermeister
verdienen.
Bei den Etatsberatungen ist in den ver-
schiedensten Kommunalparlamenten des öftern
auch von den ausserordentlich hohen Gehältern
gesprochen worden, die heute an die Stadt-
oberhäupter gezahlt werden. Dass es ein tat-
sächlich lukratives Geschäft ist, Oberbürger-
meister zu sein, beweist der Fall Adenauer-
Köln. Bekanntlich ward der Kampf um Aden-
auer mit nur einer Stimme Mehrheit zu des-
I sen Gunsten entschieden. Herr Oberbürger¬
meister Dr. Udr»a»er bekommt jährlich die
Kleinigkeit von 107 850 Mark, die sich aus
folgenden Posten zusammensetzt:
Gehalt
Kinderzulage ges.
Repräsent. Gelder
Wohnungsgeldzusch.
Licht, Heiz, und Brand
Bezüge aus der Prov.-Anstalt
der Rheinprovinz
Zusammen: 107 850 RM-
Mit diesem Gehalt wird wohl auszukom-
men sein! Auch wenn es um die 14 000 Mark
aus der Provinzialversicherungsanstalt der
Rheinprovinz gekürzt würde. — Schätzungs-
weise betragen in der Rheinprovinz die Pro-
visionen aus der Provinzialversicherungsan-
stalt an höhere Beamten und Rendanten 1,8
Lis 2 Millionen Mark. Und anderwärts dürfte
es kaum anders sein. Bei der heutigen star-
ken BerkehrsentwMung würden mit diesen:
Gelbe besser Strassen gebaut und verbessert
werden. Eine Menge von Arbeitslosen könn-
ten dabei beschäftigt werden. Wenn in einem
Volksstaate 2,5 Millionen Erwerbslose — teil-
weise mit starker Familie, ein wöchentliches
Einkommen von 16—28 Mark haben, darf es
rächt vorkommen, dass ausserordentlich gutbe
zahlte obere Beamte noch ausserdem Geschenks
erhalten, die umso weniger gerechtfertigt er-
scheinen, als deren Empfänger lediglich dem
Umstande, dass sie höhere Stellen in den Kom-
munen bekleiden, diese überflüssigen, aber bei
ihnen höchst willkommenen Zugaben verdan-
ken. Restloses Rückfliessen solcher Gelder
wenn sie schon einmal gezahlt werden — in die
Gemeindekassen sollte eigentlich eine selbstver-
ständliche Forderung sein, die überall durchge-
führt werden muss.
Lin neuer Weg zur Sparsamkeit
der öffentlichen Verwaltung.
Beachtliche Vorschläge des Regierungs-
präsidenten in Münster. — Personal-
union bei Stadt und Amt Haltern
bevorstehend?
Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung ist
zur Zeit der kommunalen Finanzkriie ein drin-
gendes Gebot der Stunde. Bereits das letzte
llmgemeindungsgesetz hat in grossem Umfange
dem Grundsatz rationeller Kommunalwirt-
schaft zu entsprechen versucht Zum erstenmal
hat man auch in diesem Gesetze dort, wo
Zwcckmässigkeitserwügungen und vor allem
der gefühlsmässige Einfluss alter, respekthei-
schender Tradition eine politische Vereinigung
kleinerer selbständiger Gemeinwesen nicht an-
gebracht erscheinen liessen, einen Weg empfoh-
len, der als glückliche Verbindung der alten
Steinschen Selbstverwaltungsidee mit den neu-
esten Forderungen sparsamer Verwaltungs-
führung erscheint: Die Verschmelzung benach-
barter durch gemeinsame wirtschaftliche und
kulturelle Interessen verbundener Kommunen
durch Personalunion in ihrer Leitung.
Im Landkreise Recklinghausen, dem gröss-
ten preussischen Kreise, hat man in dieser
Frage zuerst zweckmässige Schritte unternehmen
können. So soll hier demnächst das Amt Her-
vest-Dorsten, aus den bereits seit Jahrzehnten
durch Personalunion verbundenen Aemtern
Lembeck und Altschermbeck durch das Umge-
meindungsgesetz gebildet, wie das Gesetz vor-
sieht. mit der Stadt Dorsten durch Personal-
union vereinigt werden. In den durch die
Industrie und Ltebergangsentwurf
zum Abbau der Zwangswirtschaft.
Aus Jndustriekreijen wird uns geschrieben:
Der an dieser Stelle bereits veröffentlichte
Reichstagsentwurf eines Uebergangsgesetzes
zur Regelung der Mietverhältnisse von Dr.
Jörissen und Genossen musste, wenn er als ge-
eignete Diskussionsgrundlage dienen wollte,
von vornherein eine grosse Linie innehalten.
Der wichtige Kerngedanke des Abbaues der
Wohnungszwangswirtschaft und der Rückkehr
zum Mietrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches
litt kerne Verbrämung und musste möglichst
klar und eindeutig überall aus dem Entwurf
hervorsp ringen. Die Verfasser waren sich dar-
über klar, dass ihr Entwurf ein Sammelbecken
für dieFordcrungen aller derjenigen ist, denen
an der Rückkehr der freien Wirtschaft ge-
lSMN ist.
Dass die Gruppen, die grundsätzlich dem
Entwurf zustimmen und ihn freudig begrüßen,
im einzelnen Ergänzungs- oder Abänderungs-
wünsche mitbringen würden, war von Anfang
an selbstverständlich. Deshalb darf man wohl
damit rechnen, dass die Abgeordneten, die den
Entwurf eingebracht haben, gerne bereit sind,
auf solche Gesichtspunkte einzugehen, die im
Interesse des einen oder anderen Lebens- und
Rechtsgebietes noch in dem Entwurf Berücksich-
tigung finden müssten. Das gilt beispielsweise
von dem Recht der Werkswohnungen, an des-
sen Gestaltung die rheinisch-westfälische Indu-
strie besonders interessiert ist. Für die Werks-
wohnungen gelten schon jetzt erleichterte Kün-
digungsbestimmungen, weil der Gesetzgeber
sich sagt, dass die Werke nicht, wie der Haus-
besitz dieses aus Selbsterhaltungsgründen tun
muss, nach kaufmännischen Gesichtspunkten mit
der Vergebung von Wohnrechten verfahren,
sondern nach produktionstechnischen ihrer Woh-
nungen besetzen. Dem Unternehmer kommt
es darauf an, diejenigen Arbeiter und Ange-
stellten unterzubrinqen. die er im Interesse
der Produktion an den Ort des Werkes heran-
ziehen und dort unterbringen muss.
Diesen Produktionsgründen hat sich der
Gesetzgeber nicht verschlossen. Er hat in meh-
reren Novellen das Kündigungsrecht für
Werkswohnungen — wenn auch noch nicht in
genügender Weise — erweitert. Es würde be-
denklich sein, wollte man angesichts dessen auch
auf Werkswohnungen den Passus des 8 5 Ab¬
satz 2 zur Anwendung bringen: „Kündigungen
werden jedoch keinesfalls vor dem 31. Dezem-
ber 1930 wirksam, es sei denn, dass die Kündi-
gung dis Voraussetzungen der 88 553, 554
BGB. zugrunde liegen oder Eigenbedarf des
Hauseigentümers für sich und seine Kinder
Ursache der Kündigung ist." Es wird sich
empfehlen, diesen Satz dahin zu erweitern,
dass auch in den Füllen die Sperrfrist für Kün-
digungen nicht gilt, in denen ein Bedarf des
Werkes an der Werkswohnung aus Betriebs-
gründen vorliegt. Hierbei wird zweckmässig
auf die 88 20 bis 23a des Mieterfchutzgesetzes
zurückgegriffen. Ihr Inhalt wäre — freilich
erweitert und einfacher gestaltet —, in den
Absatz 2 des 8 5 zu übernehmen. Nach Ab-
lauf der Uebergangsfrist, also vom 1. Januar
1930 ab, sollen nach dem Entwurf Jörissen die
Werkswohnungen völlig frei in der Künd-
barkeit fein. Der Werkswohnungseigentümer
kann also endlich wieder über seine Werks-
wohnräume verfügen, kann seine Belegschaft
in der Nähe des Werkes ansiedeln, insbeson-
dere diejenigen, die zur Ueberwachung der
Produktion oder der Werksanlagen in der
Nähe wohnen müssen, und kann den von aus-
wärts heranziehenden Arbeitern und Ange-
stellten von vornherein eine Heimstätte bieten.
Von der Mietpreisgestaltung, die der Ent-
wurf Jörissen vorsieht, werden die in den
Werkswohnungen sitzenden Werksangehörigen,
-Invaliden und -Witwen deshalb nicht so sehr
betroffen werden, weil ja die Miete in den
Werkswohnungen durchschnittlich erheblich un-
ter dem Mietniveau der privaten Wohnhäuser
liegt. Selbst wenn also die 88 1, 2 ff. eine Er-
höhung des Mietzinses bringen, so ist das
dennoch für die Werkswohnungsinsassen un-
schwer erträglich, zumal diese Heraufsetzung
ein erhebliches Ausmass nicht erreichen kann.
Der Entwurf unterscheidet zwischen Normal-
miete und Festmiete, wobei Festmiete nichts
anderes ist, ckls die sogenannte Vertrags-
miete. Für die Werkswohnungen wird regel-
mässig die Vertragsmiete an sich schon in
Frage kommen. Weiter ist das aber durch den
Absatz 2 des 8 1 garantiert: „Für Klein- und
Kleinstwohnungen bis zu 60 Quadratmeter
Raumfläche und für unbefristete Mietverträge
gilt auf Antrag eines Vertragsschliessenden bei
Abschluss der Vertragsmicte nur die Normal-
36 000 RM-
5 000 RM-
in 000 RM-
36 000 RM-
6 000 RM
14 000 RM-
komm
lingh
und i
falls
dem
derte
sende:
des L
und :
menst
werd:
Anfrc
reits
Word:
Ls is
Zwar
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wird.
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nur >
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Cie
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Gesu:
Nir
schüft
deuts-
Nehm
lehr
als i
dass,
Land
steue
wank
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Nuss.
bachf
sst a
iusses
teuer
der
Und
viel
land
deute
dem
tung
dasis
chsigl
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verg<
ster
üung
Neu
spnei
ffner
drück
Lk!' MMlMSlMSN V8KMIM
von ffrunr äosek Hseisri
klSlSM wMiMSW
(5. Fortsetzung)
„Mit! Ihrem Geschäft steht es nicht zum
besten," sagte er nach kürzer Begrüssung kühl
und geschäftsmässig. ..Sie sind sich doch sicher
klar darüber, dassvie sich nicht halten können."
„Was erlauben Sie sich! Ich habe Sie
nicht gefragt, was Sie über mein Geschäft
denken!" fuhr Berger auf.
„Aber warum denn aufregen, bester Herr
Berger," beruhigte Herr Ball. „Sie werden
es mir als Ihrem Nachbarn doch zugute hal-
ten, wenn ich Ihnen sage, welche Meinung ich
über Ihr Geschäft habe — und, Herr Berger,
Sie können es glauben, in der besten Absicht."
„In welcher Absicht ist mir ganz gleich!"
polterte Berger. „Was Sie über mein Ge-
schäft denken, ist mir völlig egal! Lassen Sie
mich in Ruhe — ausserdem habe ich gar keine
Zeit."
Damit wollte er mit rotem Kops den La-
den verlassen. Aber Here Ball war so leicht
nicht abzuschütteln.
„Ich werde zu gelegener Zeit einmal wie-
derkommen!" rief er Herrn Verger nach, „und
Cie werden sehen, dass ich Ihnen einen guten
Vorschlag zu machen habe!"
Frau Berger hatte, im Wohnzimmer neben
dem Laden sitzend, das Gespräch mit angehört
War aufgestanden und, im Begriff hinüber-!
zugehen, traf sie an der Tür ihren Mann.
„Da höre doch wenigstens mal. was der
Herr dir zu sagen hat'" mahnte sie ihren
Mann. „Wenn er einen Vorschlag hat, da
brauchst du doch nicht wegzulaufen! Du weisst
ja noch gar nicht, was er dir sagen will!"
„Na. Sie sind wenigstens vernünftig, liebe
Frau!" näselte der Geschäftsführer des Wa-
renhauses. in seine Stimme einen Ton herab-
lassender Vertraulichkeit legend. „Es ist ge-
wöhnlich so, dass die Frauen verständiger sind
wie die Männer. Die Männer, immer gleich
hui hui — mit dem Kopf durch die Wand!
Auf vernünftiges Reden hören, gibt's einfach
nicht! Wenn die Männer keine Frauen hät-
ten, was würden da erst für Dummheiten ent-
stehen! — Also, Herr Berger, erst mal zu-
hören, dann können Sic- schimpfen!"
Frau Berger tat das ihre dazu, ihren
Mann zu besänftigen. Ihr praktischer Sinn,
der im Geschäft schon oft Gold wert gewesen
war, liess ihr als falsch erscheinen, den Gegner
nicht einmal anzuhören. Und als Herr Ball
seine Vorschläge — in der Hauptsache zu der
Frau sprechend — vorbrachte, fand sie, dass
sich sehr wohl darüber reden liesse.
Das das Geschäft nicht mehr zu halten war,
darüber hatten die beiden alten Leute in bit-
teren Stunden während der letzten Wochen
schon so manches Mal gesprochen. Mochte Wil-
helm Berger sich noch so sehr gegen diese Er-
kenntnis sträuben, er wusste, dass über kurz
oder lang der Augenblick komme, wo er
nicht mehr weiter konnte. Und das musste auch
er schliesslich zugeben: Die Vorschläge des
Kaufhauses Schotten liessen sich hören.
Das Warenhaus wollte danach die gesam-
ten Lagerbestände übernehmen und ebenso die
sämtlichen Verbindlichkeiten, das Lager zum
Tagespreis bezahlen, so dass nach Abzug der
Verbindlichkeiten Berger immerhin noch eine
bescheidene Summe blieb und — wer hätte
das wohl geglaubt — ausserdem sollte er noch
ein paar tausend Mark Abfindung bekommen-
Nur musste er sich verpflichten, auf seinen
Hauswirt einzuwirken, dass der das Kaufhaus
Schotten an seine Stelle in den Mietvertrag
eintreten liesse.
War es zu verwundern, dass Verger schliess-
lich auf den Vorschlag einging. Als er dann
am Abend still mit seiner Frau beim Scheine
der Lampe am Tische fass, nickte er nachdenklich
und sagte:
„Es war am besten so. Natürlich, das
kannst du mir glauben, leicht wird es mir
nicht, das Geschäft aufzugeben, das ich unter
Schwierigkeiten gegründet und mit vieler
Mühe emporgebracht habe, aber so kann ich
mein Geschäft wenigstens in Ehren schliessen."
Nach einer langer: Pause fügte nach-
denklich hinzu:
„Und sie sind eigentlich sehr anständig ge-
wesen, die Herren vom Warenhause!"
Diese letzte Bemerkung zeigte deutlich, dass
die Rechnung der „Herren vom Warenhause"
stimmte. Sie hatten Herrn Berger mit ihrem
Entgegenkommen vollständig eingefangen. Er
schwor auf dis Hochherzigkeit und dis Kulanz
der Herren vom Warenhaus Schotten und gab
dieser seiner Meinung in Friedberg überall
und gegen jeden auch offenen Ausdruck. Ohne
es zu wissen und ohne es zu wollen, leistete er
damit dem WarenhwUse, dem grimmigen
Feinde seines Standes. Vorspanndienste.
Warenhaus Schotten hatte richtig kalku-
liert und die paart ausend Mark, die es sich
batte kosten lassen, würden sich bezahlt machen!
lieber das Beispiel des alten Berger würde
noch mancher Friedberger Geschäftsmann stür-
zen — und dabei den Hals brechen. Denn
Berger und das Entgegenkommen, das man
ihm erzeigt hatte, war ja nur Lockmittel ge-
wesen, ein Leim, auf den nun viele Gimpel
gehen würden!
*
In „Tivoli" war Ball. Die Refource
feierte ihr Stiftungsfest. Und mochten auch
noch so viele Friedberger Mütter und Tochter
sich gegen die Erkenntnis sträuben, Rosemarie
Elsner war unbestritten die Ballkönigin.
Konnte es auch anders sei? Wenn der
Vater ein Geschäft für Damenkonfektion be-
treibt und, trotzdem man in der Provinz ist,
stets auf Modernstes und Bestes hält, dazu
die Tochter alle Reize hat, die man von einem
jungen Mädel von 20 Jahren nur erwarten
kann — kann es da wohl fehlen?
Auch Frau Zimmermann konstatierte das,
und sie war eine der wenigen Mütter, der
diese Erkenntnis nicht unerwünscht war. Das
war leicht zu erklären. Sie besaß selbst keine
Tochter — wohl aber einen Sohn — und eben
dieser Sohn und Elsners Tochter — die Ge-
dankenverbindung zwischen diesen beiden Per-
sonen war für Mutter Zimmermann nicht
schwer. Denn ihr Walter war 29 und Rose-
marie Elsner 20, beide aus guter, gleichbür-
tiger Familie — also alles, wie es sein muss!
Eben tanzten sie an ihrem Tisch vorüber,
und man musste wohl sagen, dass die beiden
gut zusammengepasst hätten. Aber — aber —
„Nicht doch, Herr Zimmermann," — sagte
Rosemarie eben zu ihrem Tänzer. „Sie wis-
sen, dass ich solche Scherze nicht leiden mag!
Sie sollten sich mir gegenüber so etwas nicht
erlauben!"
schaftszweige interessiert und also bestrebt ist,
gerade ihnen Produktivkräfte zuzuführen. Un-
sere natürliche Wirtschaftsordnung ist nun im
Gegensatz hierzu besonders auf sine Bevorzu-
gung der lohnendsten Produktionszweige ein-
gestellt, für die die Produktivkräfte der Ge-
meinschaft mobil gemacht werden. Dieser tief-
gehende Gegensatz zwischen öffentlicher Unter-
stützungspolitik und den innersten Wesen un-
serer Wirtschaftsordnung ist verhängnisvoll,
und der Gegensatz tritt gerade in unseren Ta-
gen immer schärfer hervor. In den Bereinig-
ten Staaten ist eine von ihrer Allmacht über-
zeugte Staatsmacht schon so weit gegangen, dass
man die Marktlage für grosse Weltartikel wie
Weizen und Baumwolle nicht'länger als Richt-
schnur für die Produktion anerkennen will rind
dass man glaubt, die Preise innerhalb der
Union autoritativ regeln zu können. Wenn
man solche Äeusserungen der Selbstüberschät-
zung politischer Kräfte beobachtet, kann man
wirklich erschrecken, und man muss sich ernstlich
fragen, ob nicht endlich die Zeit gekommen ist
für eine Selbstbesinnung der Staatsmacht.
Dies bedeutet keineswegs, dass die sozial-
politische Tätigkeit des Staates lahmgelegt
werden soll. In der Bekämpfung sozialer
Schäden und vor allem n der Förderung einer
wirtschaftlich zweckmässigen Erziehung findet
der Staat immer Aufgaben von weitestgehen-
der Bedeutung für die Wohlfahrt seiner Mit-
glieder und speziell für eine günstige Gestal-
tung des Arbeitsmarktes. Was aber die
Staatsmacht noch zu lernen hat, ist, dass cs
wirtschaftliche Notwendigkeiten gibt, die man
nicht politisch beherrschen kann und dass der
feine Mechanismus unserer bestehenden Wir-
schaftsordnung willkürliche Eingriffe nicht
verträgt.
miete." Die Wohnungen im Bergbaugebi.Lt
und die Werkswohnungen der Eisenwerke wer-
den danach fast ausschliesslich zur Rormalmiete
bewohnt werden.
Diese Normalmiete setzt sich zusammen aus
der Grundmiete sFriedensmiete) und den Zu-
schlägen zur Hauszinssteuer. Künftig soll also
der Mieter die Frisdensmiete bezahlen und
ausserdem die Hauszinssteuer tragen. Das
lässt auf den ersten Blick die Befürchtung ent-
stehen, als werde der Mieter insgesamt 140
bis 143 Prozent der Friedensmiete zu entrich-
ten haben, da ja die Hauszinssteuer bei hoch-
belasteten Objekten 40 bis 43 Prozent der
Friedensmiete ausmacht. Diese Befürchtung
ist jedoch ungerechtfertigt, denn bei geringfügig
belasteten Objekten, die sich gerade bei Werks-
wohnungen sehr viel finden, geht die Haus-
zinssteuer herunter auf etwa 25 Prozent der
Friedcnsmiete. Die Werkswohnungen sind an
dem Stichtag ja zumeist nicht mit Verkehrs-
hypotheken belastet gewesen, sondern mit
Sicherungshypotheken zur Sicherung von Ob-
ligationen, die nicht als Belastung im Sinne
der Hauszinssteuerverordnung zu gelten haben.
Die Werkswohnungen würden also grössten-
teils ohne weiteres schon auf einen Mietsatz
von 125 Prozent der Friedensmiete kommen,
der über den heutigen Satz nickt hinausgeht,
iin Gegenteil bereits unter den in den meisten
Städtech geltenden Satz heruntersinkt. Ausser-
dem aber darf nicht vergessen werden, dass
gerade die Väter des hier behandelten Ent-
wurfs sich seit Jahren mit allem Nachdruck für
ein völliges Verschwinden und zunächst für
einen möglichst raschen Abbau der Hauszins-
steuer einsstzen.
Wenn man den Entwurf Jörissen prüft, so
sieht man, dass er keineswegs das Kind mit
dem Bade ausschüttet, dass er vielmehr ein
überaus gemässigter Entwurf ist, der vor allen
Dingen eins nicht bringt, eine Heraufsetzung
des Mietniveaus der Arbeiter. Im Gegenteil,
der Entwurf ist die geeignetste Vorbereitung
zu einer Herabsetzung der Mietbelastung der
Werkswohnungsinsassen und der in denWerks-
wohnungsn fitzenden werksfremdejn Arbeiter
und Angestellten. Deshalb sei auch von vorn-
herein dagegen Verwahrung , eingelegt, dass
etwa in Lohnkämpfen der Entwurf Jörissen
als Beweis herangezogen wird. Eher liesse sich
der Entwurf zum Beweise des Gegenteils ver-
wenden.
Es wird nicht ohne Schwierigkeiten abge-
hen, diesen Entwurf populär zu machen. Eins
aber steht fest, dass alle diejenigen, die das Un-
zweckmässige jeder Zwangswirtschaft erkannt
haben, die an den Missständen und Missbräu-
chen der gebundenen Wirtschaft übergenug ha-
ben, gut daran tun, sich für einen Eesetzesvor-
scklag. der sich voll für die Rückkehr zur freien
Wirtschaft nusspricht, mit allen Kräften und
mit allem Nachdruck einzusetzen."
ch
Was Oberbürgermeister
verdienen.
Bei den Etatsberatungen ist in den ver-
schiedensten Kommunalparlamenten des öftern
auch von den ausserordentlich hohen Gehältern
gesprochen worden, die heute an die Stadt-
oberhäupter gezahlt werden. Dass es ein tat-
sächlich lukratives Geschäft ist, Oberbürger-
meister zu sein, beweist der Fall Adenauer-
Köln. Bekanntlich ward der Kampf um Aden-
auer mit nur einer Stimme Mehrheit zu des-
I sen Gunsten entschieden. Herr Oberbürger¬
meister Dr. Udr»a»er bekommt jährlich die
Kleinigkeit von 107 850 Mark, die sich aus
folgenden Posten zusammensetzt:
Gehalt
Kinderzulage ges.
Repräsent. Gelder
Wohnungsgeldzusch.
Licht, Heiz, und Brand
Bezüge aus der Prov.-Anstalt
der Rheinprovinz
Zusammen: 107 850 RM-
Mit diesem Gehalt wird wohl auszukom-
men sein! Auch wenn es um die 14 000 Mark
aus der Provinzialversicherungsanstalt der
Rheinprovinz gekürzt würde. — Schätzungs-
weise betragen in der Rheinprovinz die Pro-
visionen aus der Provinzialversicherungsan-
stalt an höhere Beamten und Rendanten 1,8
Lis 2 Millionen Mark. Und anderwärts dürfte
es kaum anders sein. Bei der heutigen star-
ken BerkehrsentwMung würden mit diesen:
Gelbe besser Strassen gebaut und verbessert
werden. Eine Menge von Arbeitslosen könn-
ten dabei beschäftigt werden. Wenn in einem
Volksstaate 2,5 Millionen Erwerbslose — teil-
weise mit starker Familie, ein wöchentliches
Einkommen von 16—28 Mark haben, darf es
rächt vorkommen, dass ausserordentlich gutbe
zahlte obere Beamte noch ausserdem Geschenks
erhalten, die umso weniger gerechtfertigt er-
scheinen, als deren Empfänger lediglich dem
Umstande, dass sie höhere Stellen in den Kom-
munen bekleiden, diese überflüssigen, aber bei
ihnen höchst willkommenen Zugaben verdan-
ken. Restloses Rückfliessen solcher Gelder
wenn sie schon einmal gezahlt werden — in die
Gemeindekassen sollte eigentlich eine selbstver-
ständliche Forderung sein, die überall durchge-
führt werden muss.
Lin neuer Weg zur Sparsamkeit
der öffentlichen Verwaltung.
Beachtliche Vorschläge des Regierungs-
präsidenten in Münster. — Personal-
union bei Stadt und Amt Haltern
bevorstehend?
Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung ist
zur Zeit der kommunalen Finanzkriie ein drin-
gendes Gebot der Stunde. Bereits das letzte
llmgemeindungsgesetz hat in grossem Umfange
dem Grundsatz rationeller Kommunalwirt-
schaft zu entsprechen versucht Zum erstenmal
hat man auch in diesem Gesetze dort, wo
Zwcckmässigkeitserwügungen und vor allem
der gefühlsmässige Einfluss alter, respekthei-
schender Tradition eine politische Vereinigung
kleinerer selbständiger Gemeinwesen nicht an-
gebracht erscheinen liessen, einen Weg empfoh-
len, der als glückliche Verbindung der alten
Steinschen Selbstverwaltungsidee mit den neu-
esten Forderungen sparsamer Verwaltungs-
führung erscheint: Die Verschmelzung benach-
barter durch gemeinsame wirtschaftliche und
kulturelle Interessen verbundener Kommunen
durch Personalunion in ihrer Leitung.
Im Landkreise Recklinghausen, dem gröss-
ten preussischen Kreise, hat man in dieser
Frage zuerst zweckmässige Schritte unternehmen
können. So soll hier demnächst das Amt Her-
vest-Dorsten, aus den bereits seit Jahrzehnten
durch Personalunion verbundenen Aemtern
Lembeck und Altschermbeck durch das Umge-
meindungsgesetz gebildet, wie das Gesetz vor-
sieht. mit der Stadt Dorsten durch Personal-
union vereinigt werden. In den durch die
Industrie und Ltebergangsentwurf
zum Abbau der Zwangswirtschaft.
Aus Jndustriekreijen wird uns geschrieben:
Der an dieser Stelle bereits veröffentlichte
Reichstagsentwurf eines Uebergangsgesetzes
zur Regelung der Mietverhältnisse von Dr.
Jörissen und Genossen musste, wenn er als ge-
eignete Diskussionsgrundlage dienen wollte,
von vornherein eine grosse Linie innehalten.
Der wichtige Kerngedanke des Abbaues der
Wohnungszwangswirtschaft und der Rückkehr
zum Mietrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches
litt kerne Verbrämung und musste möglichst
klar und eindeutig überall aus dem Entwurf
hervorsp ringen. Die Verfasser waren sich dar-
über klar, dass ihr Entwurf ein Sammelbecken
für dieFordcrungen aller derjenigen ist, denen
an der Rückkehr der freien Wirtschaft ge-
lSMN ist.
Dass die Gruppen, die grundsätzlich dem
Entwurf zustimmen und ihn freudig begrüßen,
im einzelnen Ergänzungs- oder Abänderungs-
wünsche mitbringen würden, war von Anfang
an selbstverständlich. Deshalb darf man wohl
damit rechnen, dass die Abgeordneten, die den
Entwurf eingebracht haben, gerne bereit sind,
auf solche Gesichtspunkte einzugehen, die im
Interesse des einen oder anderen Lebens- und
Rechtsgebietes noch in dem Entwurf Berücksich-
tigung finden müssten. Das gilt beispielsweise
von dem Recht der Werkswohnungen, an des-
sen Gestaltung die rheinisch-westfälische Indu-
strie besonders interessiert ist. Für die Werks-
wohnungen gelten schon jetzt erleichterte Kün-
digungsbestimmungen, weil der Gesetzgeber
sich sagt, dass die Werke nicht, wie der Haus-
besitz dieses aus Selbsterhaltungsgründen tun
muss, nach kaufmännischen Gesichtspunkten mit
der Vergebung von Wohnrechten verfahren,
sondern nach produktionstechnischen ihrer Woh-
nungen besetzen. Dem Unternehmer kommt
es darauf an, diejenigen Arbeiter und Ange-
stellten unterzubrinqen. die er im Interesse
der Produktion an den Ort des Werkes heran-
ziehen und dort unterbringen muss.
Diesen Produktionsgründen hat sich der
Gesetzgeber nicht verschlossen. Er hat in meh-
reren Novellen das Kündigungsrecht für
Werkswohnungen — wenn auch noch nicht in
genügender Weise — erweitert. Es würde be-
denklich sein, wollte man angesichts dessen auch
auf Werkswohnungen den Passus des 8 5 Ab¬
satz 2 zur Anwendung bringen: „Kündigungen
werden jedoch keinesfalls vor dem 31. Dezem-
ber 1930 wirksam, es sei denn, dass die Kündi-
gung dis Voraussetzungen der 88 553, 554
BGB. zugrunde liegen oder Eigenbedarf des
Hauseigentümers für sich und seine Kinder
Ursache der Kündigung ist." Es wird sich
empfehlen, diesen Satz dahin zu erweitern,
dass auch in den Füllen die Sperrfrist für Kün-
digungen nicht gilt, in denen ein Bedarf des
Werkes an der Werkswohnung aus Betriebs-
gründen vorliegt. Hierbei wird zweckmässig
auf die 88 20 bis 23a des Mieterfchutzgesetzes
zurückgegriffen. Ihr Inhalt wäre — freilich
erweitert und einfacher gestaltet —, in den
Absatz 2 des 8 5 zu übernehmen. Nach Ab-
lauf der Uebergangsfrist, also vom 1. Januar
1930 ab, sollen nach dem Entwurf Jörissen die
Werkswohnungen völlig frei in der Künd-
barkeit fein. Der Werkswohnungseigentümer
kann also endlich wieder über seine Werks-
wohnräume verfügen, kann seine Belegschaft
in der Nähe des Werkes ansiedeln, insbeson-
dere diejenigen, die zur Ueberwachung der
Produktion oder der Werksanlagen in der
Nähe wohnen müssen, und kann den von aus-
wärts heranziehenden Arbeitern und Ange-
stellten von vornherein eine Heimstätte bieten.
Von der Mietpreisgestaltung, die der Ent-
wurf Jörissen vorsieht, werden die in den
Werkswohnungen sitzenden Werksangehörigen,
-Invaliden und -Witwen deshalb nicht so sehr
betroffen werden, weil ja die Miete in den
Werkswohnungen durchschnittlich erheblich un-
ter dem Mietniveau der privaten Wohnhäuser
liegt. Selbst wenn also die 88 1, 2 ff. eine Er-
höhung des Mietzinses bringen, so ist das
dennoch für die Werkswohnungsinsassen un-
schwer erträglich, zumal diese Heraufsetzung
ein erhebliches Ausmass nicht erreichen kann.
Der Entwurf unterscheidet zwischen Normal-
miete und Festmiete, wobei Festmiete nichts
anderes ist, ckls die sogenannte Vertrags-
miete. Für die Werkswohnungen wird regel-
mässig die Vertragsmiete an sich schon in
Frage kommen. Weiter ist das aber durch den
Absatz 2 des 8 1 garantiert: „Für Klein- und
Kleinstwohnungen bis zu 60 Quadratmeter
Raumfläche und für unbefristete Mietverträge
gilt auf Antrag eines Vertragsschliessenden bei
Abschluss der Vertragsmicte nur die Normal-
36 000 RM-
5 000 RM-
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36 000 RM-
6 000 RM
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(5. Fortsetzung)
„Mit! Ihrem Geschäft steht es nicht zum
besten," sagte er nach kürzer Begrüssung kühl
und geschäftsmässig. ..Sie sind sich doch sicher
klar darüber, dassvie sich nicht halten können."
„Was erlauben Sie sich! Ich habe Sie
nicht gefragt, was Sie über mein Geschäft
denken!" fuhr Berger auf.
„Aber warum denn aufregen, bester Herr
Berger," beruhigte Herr Ball. „Sie werden
es mir als Ihrem Nachbarn doch zugute hal-
ten, wenn ich Ihnen sage, welche Meinung ich
über Ihr Geschäft habe — und, Herr Berger,
Sie können es glauben, in der besten Absicht."
„In welcher Absicht ist mir ganz gleich!"
polterte Berger. „Was Sie über mein Ge-
schäft denken, ist mir völlig egal! Lassen Sie
mich in Ruhe — ausserdem habe ich gar keine
Zeit."
Damit wollte er mit rotem Kops den La-
den verlassen. Aber Here Ball war so leicht
nicht abzuschütteln.
„Ich werde zu gelegener Zeit einmal wie-
derkommen!" rief er Herrn Verger nach, „und
Cie werden sehen, dass ich Ihnen einen guten
Vorschlag zu machen habe!"
Frau Berger hatte, im Wohnzimmer neben
dem Laden sitzend, das Gespräch mit angehört
War aufgestanden und, im Begriff hinüber-!
zugehen, traf sie an der Tür ihren Mann.
„Da höre doch wenigstens mal. was der
Herr dir zu sagen hat'" mahnte sie ihren
Mann. „Wenn er einen Vorschlag hat, da
brauchst du doch nicht wegzulaufen! Du weisst
ja noch gar nicht, was er dir sagen will!"
„Na. Sie sind wenigstens vernünftig, liebe
Frau!" näselte der Geschäftsführer des Wa-
renhauses. in seine Stimme einen Ton herab-
lassender Vertraulichkeit legend. „Es ist ge-
wöhnlich so, dass die Frauen verständiger sind
wie die Männer. Die Männer, immer gleich
hui hui — mit dem Kopf durch die Wand!
Auf vernünftiges Reden hören, gibt's einfach
nicht! Wenn die Männer keine Frauen hät-
ten, was würden da erst für Dummheiten ent-
stehen! — Also, Herr Berger, erst mal zu-
hören, dann können Sic- schimpfen!"
Frau Berger tat das ihre dazu, ihren
Mann zu besänftigen. Ihr praktischer Sinn,
der im Geschäft schon oft Gold wert gewesen
war, liess ihr als falsch erscheinen, den Gegner
nicht einmal anzuhören. Und als Herr Ball
seine Vorschläge — in der Hauptsache zu der
Frau sprechend — vorbrachte, fand sie, dass
sich sehr wohl darüber reden liesse.
Das das Geschäft nicht mehr zu halten war,
darüber hatten die beiden alten Leute in bit-
teren Stunden während der letzten Wochen
schon so manches Mal gesprochen. Mochte Wil-
helm Berger sich noch so sehr gegen diese Er-
kenntnis sträuben, er wusste, dass über kurz
oder lang der Augenblick komme, wo er
nicht mehr weiter konnte. Und das musste auch
er schliesslich zugeben: Die Vorschläge des
Kaufhauses Schotten liessen sich hören.
Das Warenhaus wollte danach die gesam-
ten Lagerbestände übernehmen und ebenso die
sämtlichen Verbindlichkeiten, das Lager zum
Tagespreis bezahlen, so dass nach Abzug der
Verbindlichkeiten Berger immerhin noch eine
bescheidene Summe blieb und — wer hätte
das wohl geglaubt — ausserdem sollte er noch
ein paar tausend Mark Abfindung bekommen-
Nur musste er sich verpflichten, auf seinen
Hauswirt einzuwirken, dass der das Kaufhaus
Schotten an seine Stelle in den Mietvertrag
eintreten liesse.
War es zu verwundern, dass Verger schliess-
lich auf den Vorschlag einging. Als er dann
am Abend still mit seiner Frau beim Scheine
der Lampe am Tische fass, nickte er nachdenklich
und sagte:
„Es war am besten so. Natürlich, das
kannst du mir glauben, leicht wird es mir
nicht, das Geschäft aufzugeben, das ich unter
Schwierigkeiten gegründet und mit vieler
Mühe emporgebracht habe, aber so kann ich
mein Geschäft wenigstens in Ehren schliessen."
Nach einer langer: Pause fügte nach-
denklich hinzu:
„Und sie sind eigentlich sehr anständig ge-
wesen, die Herren vom Warenhause!"
Diese letzte Bemerkung zeigte deutlich, dass
die Rechnung der „Herren vom Warenhause"
stimmte. Sie hatten Herrn Berger mit ihrem
Entgegenkommen vollständig eingefangen. Er
schwor auf dis Hochherzigkeit und dis Kulanz
der Herren vom Warenhaus Schotten und gab
dieser seiner Meinung in Friedberg überall
und gegen jeden auch offenen Ausdruck. Ohne
es zu wissen und ohne es zu wollen, leistete er
damit dem WarenhwUse, dem grimmigen
Feinde seines Standes. Vorspanndienste.
Warenhaus Schotten hatte richtig kalku-
liert und die paart ausend Mark, die es sich
batte kosten lassen, würden sich bezahlt machen!
lieber das Beispiel des alten Berger würde
noch mancher Friedberger Geschäftsmann stür-
zen — und dabei den Hals brechen. Denn
Berger und das Entgegenkommen, das man
ihm erzeigt hatte, war ja nur Lockmittel ge-
wesen, ein Leim, auf den nun viele Gimpel
gehen würden!
*
In „Tivoli" war Ball. Die Refource
feierte ihr Stiftungsfest. Und mochten auch
noch so viele Friedberger Mütter und Tochter
sich gegen die Erkenntnis sträuben, Rosemarie
Elsner war unbestritten die Ballkönigin.
Konnte es auch anders sei? Wenn der
Vater ein Geschäft für Damenkonfektion be-
treibt und, trotzdem man in der Provinz ist,
stets auf Modernstes und Bestes hält, dazu
die Tochter alle Reize hat, die man von einem
jungen Mädel von 20 Jahren nur erwarten
kann — kann es da wohl fehlen?
Auch Frau Zimmermann konstatierte das,
und sie war eine der wenigen Mütter, der
diese Erkenntnis nicht unerwünscht war. Das
war leicht zu erklären. Sie besaß selbst keine
Tochter — wohl aber einen Sohn — und eben
dieser Sohn und Elsners Tochter — die Ge-
dankenverbindung zwischen diesen beiden Per-
sonen war für Mutter Zimmermann nicht
schwer. Denn ihr Walter war 29 und Rose-
marie Elsner 20, beide aus guter, gleichbür-
tiger Familie — also alles, wie es sein muss!
Eben tanzten sie an ihrem Tisch vorüber,
und man musste wohl sagen, dass die beiden
gut zusammengepasst hätten. Aber — aber —
„Nicht doch, Herr Zimmermann," — sagte
Rosemarie eben zu ihrem Tänzer. „Sie wis-
sen, dass ich solche Scherze nicht leiden mag!
Sie sollten sich mir gegenüber so etwas nicht
erlauben!"