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Die Kunst für alle: Malerei, Plastik, Graphik, Architektur — 56.1940-1941

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Pfitzner, Carlheinz: Die Monet-Rodin-Gedächnisausstellung in Paris
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https://doi.org/10.11588/diglit.16489#0315

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Foto Durand-Ruel, Paris

Claude Monet. Allee in Argenteuil. 1874

DieMonet-Rodin-Gedächtnisausstellung in Paris. Von Carlheinz Pfitzner

Zum 100. Male jährten sich im Herbst vergangenen
Jahres die Geburtstage Claude Monets und Auguste
Rodins. Dieser am 12., jener am 14. November 1840
geboren, waren sie in einem langen, äußerlich sich
vielfach merkwürdig gleichenden Leben voller uner-
schöpflicher Schaffenskraft dazu ausersehen, der fran-
zösischen Kunstentwicklung im endenden 19. Jahr-
hundert wesentlichste Züge mitzugeben.
Still wurden die beiden Gedenktage begangen. Am
Grabe Rodins, das hoch über dem Seinetal im Garten
des Hauses inMeudon, vom „Denker" überragt, liegt,
fand sich am 12. November ein kleiner Kreis zusam-
men: sein bedeutendster Schüler, der Bildhauer Des-
piau, sein Gießer Rudier, Dr. Georges Grappe, der
Verwalter des Rodinschen Erbes im Hotel Biron und
in Meudon, ein hochmögender Kunstfreund und ein
„Vertreter derjenigen Nation, in der Rodin seinen
tiefsten Deuter, Rainer Maria Rilke, fand". So hieß

es in der Einladung, die an den Beauftragten für den
Kunstschutz beim Militärbefehlshaber in Frankreich
zu dieser besinnlichen kleinen Feier erging. Es sprach
hieraus eine Gesinnung, die auch einen weiteren ge-
meinsamen Einsatz bei der endgültigen Durchfüh-
rung der französischerseits längst geplanten und un-
ter den gegebenen Umständen aus eigenen Kräften
selbst kaum zu verwirklichenden Gedächtnisausstel-
lung rechtfertigte und fruchtbar werden ließ. Unge-
wohnte Schwierigkeiten waren zu überwinden, zu-
mal ja seit Kriegsbeginn das Bodinmuseum nahezu
verwaist ist; alle Originale und weitaus der größte
Teil der zahllosen Gipsformen befinden sich in der
Provinz zerstreut in den nunmehr unter deutschem
Schutz stehenden Bergungsorten. Auch die meisten
Bilder Monets waren nicht mehr in Paris, diejenigen des
Louvre in einem Bergungsort im unbesetzten Gebiete.
Im Rahmen der bestehenden Verordnungen über den

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