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Bund Deutscher Kunsterzieher [Hrsg.]
Kunst und Jugend — N.F. 15.1935

DOI Heft:
Heft 3 (März 1935)
DOI Artikel:
Mundt, Erich: Die Heraldik im Bildunterricht mit besonderer Berücksichtigung des bürgerl. Familienwappens
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https://doi.org/10.11588/diglit.28171#0064

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paul Runze: Die Wafserkantc als Heimat Schlcppcr im vorhafen; Lleizcichnung, Rlaffc: Untcrprima

arbeitet von Gehcimrat Seyler in Lerlin-W, Nollendorf-
straße 10. Leider sollen wappen nicht-adeliger Geschlech-
ter in Deutschland nur einen beschränkten Rcchtsschutz
gcnießen, was im Intereffe der Hebung des Stammes-
stnnes bedauerlich ist. Es ist ;u hoffen, daß im neuen
Deutschland auch hierin wandel geschaffen wird. Im
früheren Rönigreich Sachsen soll nach Hildebrandt in den
letzten Iahrzehnten (vor dem Rriege) die Verleihüng
„bürgerlicher wappen" seitens der Rrone tvieder zu einer
stehenden Einrichtung geworden fein. Ietzt soll die Ver-
leihung durch die „Sächsische Stiftung für Familienfor-
schung" (Dresden-Ä, Friesenstr. d) ausgeübt werden. „<vb
die Rcchtsprechung diesen „bürgerlichen wappen" Sächst-
scher Verleihung einen erhöhten Rechtsschutz angedeihen
laffen wird, bieibt nöch abzuwarten."

Auch die Aus- bzw. Neugestaltung von Lberlieferten
wappen ist frei. Es darf nur nicht gegen den heraldischen
Brauch verstoßen werden. wer also ein wappen in un-
künstlerischer und heraldisch nicht einwanhfrcier Form
Lberliefert erhalten hat — dieser Mangel liegt bei einer
überwiegend großen Zahl der wappen aus neuerer Zeit
vor —, kann es durch einen tüchtigen Heraldikcr neu ge-
stalten laffen. Vor den „wappenfabriken", die sich markt-
schreierisch in öffentlichen Blättern als „wappenbureaus"
oder „heräldische Institute" anbieten, sei jedoch gewarnt.

Grundsätzlich steht demnach nichts im wege, däß jedrr
Volksgenosse ein Familirnwappen führt. Bei den adeligen
Großgrundbesitzcrn llnd den an die Schvlle gcbundrnen
. Baüern erübrigt stch die Erziehung ;ur Lraditionspflege
mchr odcr wenrger. Sie waren in ihrer Gesamtheit im-
mep die stärksten Ststtzen des Volkstums und des Staa.

und dem an die Großstädte gebundenen cKandel- und Gc-
werbe-Treibendrn wurde es oft erschwert, den Geist der
Familie ;u bewahren und das Andenken an ihren Ur-
sprung in den Vlachkommen lebendig ;u erhalten. Sic
waren auch mehr den Einflüffen jener den Volksgedanken
zersktzenden Propheten ausgesetzt, die mit ihrem ratio-
nalistischen Denken, die natürliche Rangordnung: Fami-
lie — Volk — Menschheit auf den Ropf stellen wollten.

Die Schule dürfte an der pflege der Heraldik, einem
so bedeutungsvollen Faktor Uir Förderung der Familien-
tradition, nicht achtlos vorühergehen. Durch den Einbau
in den Zeichen- und Runstuntcrricht eröffnet sich uns Zei-
chcnlehrern ein dankbares wirkungsfcld. wir leisten da-
mit einen für die ferncre Zukunft unendlich wertvollen
Beitrag zur Volkwerdung uttd vcrschaffen einem edlen,
im Verfall befindlichen Runstzweig die ihm gebührende
Geltung. Außerdem ist es unsere pflicht, dem schädlichen
wirken Unberufenrr auch auf diesem Gebiet entgegenzu-
treten.

Folgende Literatur bietet eine Einführung:

1, Wappcn-Fibel von Ad. M. Hildebrandt. Verlag Hein-
rich Reller, Frankfurt a. M. ).ro RM. Sie bringt in
Rürze die hauptsächlichsten Regeln der wappenkunst und
Geschlrchterkundr mit Jllustrationen und 4 Tafeln. Die
wichtigsten Begriffc sind in alphabetischer Reihenfolgc
rrlautert. i

». v. Sacken, Heraldik, Grundzüge der wappenkunde,
bearbeitet von Frkr. v. Lerchem (8. Auflage des Rate-
chismus der Heraldik). Leipzig 14-0. Vollig ausreichend,
 
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