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Bund Deutscher Kunsterzieher [Hrsg.]
Kunst und Jugend — N.F. 15.1935

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Heft 3 (März 1935)
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Mundt, Erich: Die Heraldik im Bildunterricht mit besonderer Berücksichtigung des bürgerl. Familienwappens
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https://doi.org/10.11588/diglit.28171#0063

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Erich Alun-t

Dle yemlölk lm Mlöunterklcht mlt btsonöerer
Uerulkltchtlgung öes bucgerl, Kmlllenmappens

Dcm jetzigcn -iinweis auf dic Lcdcutung dcr Aufgabc soll cinc anschaulichc Fsrmcnkunbc
des wappens folgcn und dic untcrrichtlichc Auswcrtung.

^it der 3eit dcs völkischen Erwachens gewinnt
auch erfreulichcrweise ein Runstzwcig (zu-
gleich ein bcsonderes wifsenschaftliches Sach«
gebiet), dcr sich seit Iahrhundertcn im Ver>
fall befand, an Bcdeutung und wertschätzungi die Heral-
dik. Da er wescntlich zur Erhaltung und Förderung der
Familien- und Sippentradition beiträgt, erscheint mir dcr
Einbau in den Unterricht heute geradczu als eine Not.
wcndigkeit.

In diesen Zeilen soll hauptsächlich das „bürger.
liche" Familienwappen berückstchtigt wcrden. Vbwohl
der Begrisf „bürgcrlich", als Gegensatz zu „adelig" ge-
dacht, wiffenschaftlich nicht einwandfrei ist, da man frü-
her den Adelstand, dcn Bürgcrstand und den Bauernstand
untcrschied, so ist dic Bczcichnung „bürgerliches wappen"
doch allgemein gebräuchlich. Der wcitere Begriff „nicht-
adclig" wäre jcdenfalls korrekter.

Das wappen ist das Symbol der Familie. In dcc Fa-
milie ist der Ursprung des Volkes und damit auch dic
Grundlage des nationalsozialistischen Staates, wie über-
haupt jedes gesunden Staates ;u sehen. Dic Familien bil.
den die pfeiler und Stützen des Staatsgebäudes. In ihnen
wurzelte zu allen Zeiten die Lraft der Staatsgestnnung,
Die Geschichte hat uns immer wieder gezeigt, baß dem
Zerfall der Staaten stets die Lockerung der Bande der
Tradition, die Zersetzung der Familie voranging. Aus drm
Schoßc dcr Familie empfängt der Einzelne dic körprrlichen
und scelisch-geistigcn Vorbedingungen seines Lebens. Er
blcibt Blut vom Blut seiner Vorfahren. Aus dem Leben
und wesen seiner Vorfahren erkennt der Einzelne die
Grundelemente seines Denkens und Handelns, die wur.
zeln seiner Rraft. Mit demselben Recht, mit dem das
wort gilt: „Rein Mensch gedeihet ohne Vaterland," kann
man auch sagen: „Rein Mensch gedeihet ohne seinc
Familie".

was der wappcnschild einst tatsächlich bedcutet hat,
dafür ist er auch heute noch Symbol. Der Schild decktc
im Rampf den Mann. Jm Zeichen des Schildes schützten
die Streitenden die Ehre der Familie, der Sippe, des
Geschlcchtes. Die symbolische Bedcutung des wappen-
schildes ist heute sowohl für die Familie als auch für die
größere blutmäßig gebundene Gemeinschaft die gleiche
geblieben.

Daß wappenkunde und wappcnkunst in der vergange-
nen Epoche eine so stiefmütterliche Behandlung erfuhren
und immer mehr der Vergessenheit anheimfielen, in man.
chen Volksschichten überhaupt keine Beachtung fanden,
ist auch jenen Rräften zuzuschreiben, die bewußt alles
Völkisch-Bindende unterminierten und 'das naturgelöste,
abstrakte, materialistlsche Denken förderten. Selbst ein
großer Teil der sog. Gebildeten ist sich heute nicht einmal
iiber den Jnhalt des Begriffes „Heraldik" klar. Inter.
effant ist es auch, daß uns He Bücherinflation der Iahr-
hundertwende herzlich wenig Brauchbares darüber be-
hät. Man greift beim Gtudium der Hrraldik am

>hie Bekanntschaft mit der Heraldik dürfte wegen drr
Vhohen, Bedeutung Mr Volk und Staat in der Zukunft

l-,-/. -.H

deren nätürliches Intrreffe in der
begründet liegt; sie müßte
zugänglich grmacht wcrden. Vie i
pflegc ist geradr hier am nsi
und wappenkunde bilden ein««
wie die Familienforschung im
der Traditionspflegr und der Ahn
ist geradezu ein Maßstab für den
seins seiner Bewohner und ihrer
heit. 2lls positives Beispiel möchte ich
anführen. Nach Frh. von Hausen (Die
der Grnamentik, Dresden )S7S) wird
Iapaners erst respektiert, wenn sie m
zurückrcicht.

wir müßten einmal dazu kommen, daß jeder
seinen Nachkommen ein eigenes Familienwappen hiuttr«
läßt, und daß dieses Familiensymbol wie ein HeilitWW
geachtet wird.

Ich möchte an dieser Stelle gleich den allgemein ver-
breiteten Irrtum klären, daß ausschließlich nür derjenige
ein wappen führen dürfe, der es überliefert erhalten hat.
In früheren Zeiten wurden die wappen durch besondere
Urkunden, die wappenbriefe, von den Landesfürsten ver<
liehcn, zunächst nur an den Adel, später auch an den Nicht.
Adel. „Bürgerliche wappen" lassen sich schon um -275
nachwciscn. wappenbriefe für bürgerliche Geschlechter wer-
den schon seit längcrer Zeit nicht mehr verlirhen. Es ist
daher in Deutschland jeder berechtigt, sich ein Wappen
selbst zu wählen, das natürlich nicht mit einem bereits vok.
handenen übereinstimmen darf. Ad. M. Hildebrandt
empfiehlt in seiner „Wappen-Fibel", die (kostenlose) Ein«
tragung in die vom Verein „Deutscher Herold", Berlin-
Friedenau, Hertelstr. ,o, angelegte „wappenbildeesamm-
lung" und das „bürgerliche wappenbuch". Es «rscheint
als Teil des neuen Siebmacherschen Wappenwerke» im
Verlage Bauer und Raspe in Vlürnberg und wird br-
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