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Kunstchronik: Wochenschrift für Kunst und Kunstgewerbe — 19.1884

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Fabriczy, Cornelius von: Reorganisation der Ecole des beaux-arts zu Paris
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https://doi.org/10.11588/diglit.5805#0037

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69

Reorganisation der Lools äss dsnux-nrts in Paris.

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gerüumt, betreffend die Ausnahmspriifurigen, die Ver-
pflichtung zur Teitnahme an den Konkursaufgaben
n. a. m., insolge dcren manche Atelicrs der Schute znm
Nachteile der einheimischen Schüler von sremden über-
sültt waren. — Die sogenanntcn vsfiziclten Atelicrs
(Meisterateliers) werden durch das nene Statut anfrecht
erhalten (je drei fnr Malcrei, Sknlptur und Architektnr,
je cines für Knpferstich und Medaillcurkunst), dvch
wird ihre Organisation wcfentlich modifizirt. Nach
dem altcn Reglemcnt stand den Vorstcinden derselbcn
die Entschcidung übcr die Zahl dcr auszunehmenden
Schüler, die Wahl der Aufgaben sür die Aufnahms-
prüfung und die Beurteilung ihrcr Lösnng ansschließ-
lich zu. Das ncuc Statut überträgt dieselbe dem
obersten Schulrate der Anstalt im Einvernchmcn mit
dem Vorstande des betreffenden Atclicrs, und hebt sv
dic sogcnannte Autonvmie der offiziellen Atcliers, die
bisher eincn Staat im Staate bildeten, auf, was so-
wohl sür die inncre Disziplin der Schule als auch
sür die Lehrresultate nur von heilsamer Wirkung sein
kann. Jedenfalls wird die Einsührung strenger Auf-
nahmsprüfnngen cine Menge mittelmäßiger Talente
zum Vorteile der wirklich Begabten von der Schnle
fernhalten und das in den letzten Jahren gesnnkene
Niveau der Studien an der Anstalt wieder heben.

Als oberste Behörde der Anstalt setzt das ncue
Statut den Oberschulrat (sonssil snxvrisnr äs l'öools)
ein, der außer dcm Direktor der schönen Künste, dcm
Direktor nnd Sekretär der Schule und fünf Profcssoren
derselben, die aus Vvrschlag dcs Lehrkörpcrs von dem
Minister des Unterrichts und der schönen Künste er-
nannt werden, noch ans je zwei Malern, Bildhauern
und Architckten, einem Medailleur nnd sünf anderen
Personen besteht, die dcr Schule fcrnstchn nnd gleich-
falls durch den Ministcr berufen werden. Der Ober-
schulrat cntschcidct in allcn Fragen der Lehrerkonferenzcn,
giebt seine Meinung ab in allen Fällen, die ihni von
der Administration oder vom Minister vorgelegt werden,
setzt das Lehrprogramm, die Liste der Jury's fllr
Prüfungen und Konkurse fest, macht dem Minister Vor-
schläge für die Neubesetzung erledigter Lehrstühle und
hat über alles, was das Verhältnis der Schüler be-
trifft, sowie über allc Disziplinarfragen zu entscheidcn.

Außer dem administrativen Pcrsonal (Dircktor,
Sekretär, Hausverwalter, Bibliothekar und sonstigem
Hilfspersonal) und den Vorständen der Meisterateliers
besteht der eigentliche Lehrkörpcr aus den Fachprofcssoren
für Ornamentzeichnen, Perspeklive, Anatvmie, allge-
meine Geschichte, Mathematik, beschreibcnde Geometrie,
Physik und Chemie, Steinschnitt, Baukonstruklivnslehre,
Bnugesetze, Geschichte der Architektur, theorctischc Archi-
tektur, Litteratur, klassische Archäologic und Geschichte,
Knnstgeschichte und Ästhetik, dekoratives Entwerfen,

Zcichnen, Modelliren, 'praktische Architektur und Bild-
hanerknnst. Hieran schließen sich je vicr Prvfessorcn
der Malerei und der Skulptur, dcnen es obliegt, ab-
wechselnd jc einen Monat die Abcndkurse der Schule
zu leiten und die Programmc für die Konkurse an
vcrselben aufzustellcn. Zweck dieser Abcndkurse, die
durch das neue Statut eingeführt wcrden, ist es näm-
lich, das gleichzeitige Stndinm der Elcmente der Malerci,
Skulptur und Architcktur bei den Zöglingen der ersten
beiden Künste zu fördern, um einerseits der bisherigen
Einseitigkeit der Ausbildung entgegenzuwirken, anderer-
seits zugleich ein volleres Verständnis der Bedingungen
des cigenen Knnstzwciges svwic Lie Fähigkeit zur Be-
handlung nmfasscnderAusgabcn bei den Eleven zn wecken.
Das Verdienst der Jnitintive zu dieser dcn Keim frucht-
barcr Entwickelung in fich tragenden Reform gebührt
dem derzciligen Dircktor der Kunstschule, Paul Dubois,
der schon im Jahre 1879 dem Prosessorenkvllegium
cinen Entwurs für die Organisation gleichzeitiger Lehr-
kurse sür Malerci und Skulptur vvrlegte. — Als außer-
ordcntliche Prvfessorcn können überdies auf Vorschlag
des Obcrschulratcs zeitweilig anch solche Persvnen an
die Schule bcrufen werden, die als Spezialität ihrer
Studien in irgend einem Zweige der Theorie, Praxis
oder Geschichte der bildenden Künste llber besondcre
Kcnntnissc versügen.

Ein Rcglement des Ministers bestimmt die Be-
dingungen für Lie Zulassung der Schüler zu den Vor-
trägen, znr eigcntlichen Schule und den Meisterateliers,
ordnct den Gang dcr Studicn, die Reihensolge der
Wettbewerbnngen, die Beurteilungen der Prüfungs-
und Konkursaufgaben, entscheidet über Natur und Zahl
der Preise, Zcugnisse nnd Diplome, über die Zuteilung
der Stiftungen, sowie im allgemcinen über alle Maß-
rcgeln, welche die Organisation der Studien erfordert.
Aus demselben verdicnt die Bestimmung hervorgehoben
zu werden, dcrzufvlge jeder Schüler der Meistcratclicrs,
der wührcnd zwcicr Jahre keincn Preis crrungcn, nnr
auf ausdrückliche Entschcidnng des Oberschnlratcs anch
weiter dem Verbande des Ateliers angehörcn darf.

Zur Benrteilung der Konkurse ordnct das Statnl
die Bildung eigencr Jury's an, die für Malerei,
Skulptur nnd Architektur aus je 30, für Kupfcrstich
aus 7, für Medailleurkunst aus 6 Mitgliedern zu be-
stehcn haben. Zur ständigen Teilnahme daran sind be-
rufen: die Mitglieder der entsprechenden Abteilungen
dcr ^.Lnäsinis äss beaux-arts, der Direktor (der den
Bvrsitz führt) und die betreffenden Fachprofessoren der
Schule; doch darf die Zahl dieser ständigen Mitglieder
nicht zwei Drittel der Gesamtzahl überschreiten. Das
lctzte Drittel wird bei der crstmaligen Bildung der
Jury's auf Vorschlag des Oberschnlrats durck den
Minister aus Personen ernannt, die der Schule fern
 
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