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Kunstchronik: Wochenschrift für Kunst und Kunstgewerbe — 19.1884

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Über die beiden Jörg Sürlin
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https://doi.org/10.11588/diglit.5805#0190

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375

Über dis beiden Jörg Sürlin.

376

Bermerk: „20 jor alt", cmf der Stadtbibliothek zu
Ulm bewahrt wird. Hiernach wäre also der jüngere
Siirlin 1455 geboren und um 1521 gestorben, hätte
sich ohne Zweifel unter des älteren (seines VaterS)
Leitung herangebildet, auch schon in seinem 20. Jahre
ein uugewöhnliches Talent bekundet und von 1482,
seinem 27. Lebensjahr an, in selbständiger Stellung
und zwar ausschließlich auf dem Gebiete der Bild-
schnitzerkunst gewirkt.

Über die Thätigkeit des älteren Sürlin liegen
fvlgende iuschriftlich oder urkundlich bezeugte Daten
vor: 1458 kommt der Name sürlin zuerst auf einem
Lesepult (jetzt im Ulmer Altertumsverein aufbewahrt)
vor, sodann 1468 an dem Dreisitz im Chor hinter
dem Altar des Langhauses, 1469 und 1474 an dem
Chorgestiihl (im Vertrag dafiir wird der Meister:
„Jörg Siirlin: der Schreiner, Biirger zu Ulme" ge-
nannt); 1473 verfertigt er aus Anlaß eines kaiser-
lichen Besuches „Bilder zu des KayserS Stuhl" im
MUnster; 1474—1480 arbeitet er an einem „Sarch"
zu einer Tafel, worunter entweder die Umrahmung
eines Altars, oder auch die holzgeschnitzten Statuen
samt dem sie umschließenden Kasten, oder aber der
zur Aufnahme der Märtyrergebeine bestimmte Teil
eines Altars zu verstehen sein kann. Hiernach ist also
bei dem älteren Sürlin eine Thätigkeit als Bildschnitzer
von 1458—1480 beglaubigt.

Allein außerdem muß einer der beiden Sürlin
auch als Bildhauer beschäftigt gewesen sein, denn der
sog. Fischkasten, der Marktbrunnen am Rathausplatz
zu Ulm, trügt den Namen Jörg Syrlin und darunter
das mit der Jahreszahl 1482 verbundene Meister- ^

Zeichen:

und ein erst jüngst aufgefundener Grab-

stein des Ritters Hans v. Stadion zu Oberstadivn
zeigt die Jnschrist: „Jörg Sürlin zu Ulm 1489"
in denselben Schriftcharakteren, wie am Chorgestühl
im Münster nnd am Fischkasten (s. Kunst-Chronik
Jahrg. XVII, S. 672). Überdies schreibt die Ulmer
Tradition, die sich schon vielfach als zutreffend erwiesen
hat, die Vollendung des Sakramentshauses (von 1467
vder 1469—1472) und des Taufsteines (1470) Sür-
lin zu. Dafür, daß damit nur der ältere Meister
dieses Namens gemeint sein kann, bringt nun Diak.
Klemm folgende Gründe vor: die letzterwähnten
Arbeiten hütte, vorausgesetzt die Tradition habe dari»
Recht, daß sie dieselben überhaupt einem Sürlin zu-
schreibt, im Beginn der sicbziger Jahre unmöglich schon
der jüngere als selbständiger Meister schaffen können, La
er dazumal erst 15—17 Jahre alt war. Das Steiu-
metzenzeichen des jüngeren Sürlin ist demjenigen am
Marklbrunnen so verwandt, daß die einzige Differenz
in der rechts- und linksseitigen Abbiegung des oberen

Häkchens eben nur bestimmt ist, Vater und Sohn, wie
sie durch das ganze Zeichen sonst verbunden sind, doch
noch als unterschieden kundzugeben. Für die Richtig-
keit dieser Unterscheidung, bez. ihrer Erklärung spricht
auch noch ein drittes, von den beiden Sürlinschen
Zeichen auch nur durch eine ähnlich geringfügigc

Änderung sich nnterscheidendes Meisterzeichen: ^ das

einem Bildhauer angehört, der es um 1479 an der
Empore der Hospitalkirche zu Stuttgart, und 1499 ain
Hauptportal Ler Klosterkirche zu Blaubeuren ange-
wendet hat. Denn führt ein schon um 1479 thätiger
Steinmetz oder Bildhauer ein sichtlich von einem der
beiden Sürlinschen derivirtes Zeichen, und ist derselbc
noch 1499 neben dem jüngeren Sürlin thätig, so kann
der Meister, nach welchem er bei der Lossprechung als
Geselle ein dem seinen verwandtes Zeichen bekommen
hat, nur der ältere Sürlin, und dieser muß demnach
auch Bildhauer gewesen sein. Dagegen wäre der jüngere
Sürlin insolange nur als Bildschnitzer anzusehen, als
nicht eine den gemeinsamen Namen tragende Bildhauer-
arbeit aus einer Zeit nachgewiesen wird, in welcher
nur noch er lebte, oder als nicht der Stil der beiden
Arbeiten von 1482 und 1489 mit absoluter Sicher-
heit als ein dem älteren Sürlin fremder, dagegen dem
jüngeren verwandter aus sicheren Werken beider fest-
gestellt wird.

Für das bisher unbekannte Todesjahr des älteren
Meisters bringt der Verfasier folgende Angaben bei:
die Zinsbücher der Pfleger des Münsters enthalten in
den Jahren 1485 und 1487 zwei Einträge über einen
von „Jerg Sürlin aus seinem Hus in der Ulmer
gassen" zu zahlenden und auch richtig gezahlten Zins;
im Jahre 1491 ist der gleiche Eintrag über seine
Pflichtigkeit durchstrichen und darüber als Schuldner
eingetragen „Eberhardt Holwegk, schrinerSürlis tochter-
mann", der dann bis 1512 immer an der betreffenden
Stelle der Zinsbücher wiederkehrt. Es ergiebt sich
hieraus 1491 als Todesjahr des älteren Sürlin, denn
daß es sich nur um diesen handeln kann, erhellt daraus,
daß der 1455 geborene jüngere 1491 noch keinen
Tochtermann gehabt haben kann. Dies erklärt dann
auch, warum bei dem seit 1482—1484 ersten urkund-
lichen Wiederauftauchen eines Jörg Sürlin (und zwar
sicher des jüngeren) im Jahre 1493, der bis dahin für
ihn gebrauchte Beisatz jnnior nicht mehr nötig erschien.

6. v. U.
 
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