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Kunstwart und Kulturwart — 28,1.1914

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Heft 4 (2. Novemberheft 1914)
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Zeugnisse der Zeit
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https://doi.org/10.11588/diglit.14418#0191

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Gottfrieds von Bouillon, würdig er«
zeigen würde? DerWiderstand
Davids brach die Wucht Go«
liaths. Das konnte niemand wis-
sen; das ist göttliche Ord-
nung.

Rnd wie die Zukunft uns ent-
gegenstrahlt, nach solcher Prüfung!
Frankreich, Rußland, England ge«
eint durch die Mischung ihres Blu-
tes. Sie ergänzen sich durch die
Verschiedenheit ihres Genies und
verbürgen so die Weltharmonie.

Und endlich — welch zivilisier-
ter Geist, welche christliche Seele ist
nicht in Gedanken und Gebeten mit
diesem dreifachen tzeere, welches wie
einst tzerkules, Theseus und Perseus
alles daran setzt, die Lrde zu
säubern von dem grauenhaf-
testen Ungeheuer, welches
sie je getragen, von dem un-
menschlichen, herzlosen Kai-
ser, für dessen asiatische
Wildheit in Europa kein
Platz ist.

Wer in diesen Geschehnissen nicht
den Gott der Gerechtigkeit und seine
fürsorgende tzand erkennt, verdient
nicht das Schauspiel zu erleben, das
selbst die Engel entzückt: wie ein
Volk, das unsrige, in der Bot seinen
Wert wiederfindet und in dem
Augenblick, in welchem die Rassen
verweichlichen, sich noch über seine
unsterblichen Ahnen erhebt. Me
war Frankreich so groß, so schön, so
rein und so nahe Gott, welcher der
ewige Sieg ist."

Schwindet das Eigentums-
recht?

aß Privateigentum im Kriege —
soweit es eben nicht dem un-
mittelbaren Kampf der tzeere zum
Opfer fällt — unantastbar sei, war
eine in jahrhundertelanger Entwick-
lung langsam erworbene Anschau-
ung des europäischen Kulturkreises.
Soweit unsre Kultur reicht, war der
Grundsatz angenommen worden —

außer in England. England hat
sich stets vorbehalten, Privateigen-
tum zur See zu kapern. Aus die«
sem Kaper„recht" genannten See-
raub hat sich ja auch mit der
Zwang entwickelt, die deutsche Flotte
so stark wie möglich zu machen.

Böse Beispiele verderben gute Sit-
ten. Die Raubfreiheit des Meeres
beginnt sich auch auf das Land aus-
zudehnen, und wie natürlich, nächst
England zunächst auf das Land,
das „an der Spitze der Iivilisation
marschiert". Am 2. Oktober hat die
französische Regierung die Zwangs-
verwaltung der deutschen Lebens-
und Anfallversicherungen in Frank-
reich angeordnet. Am 8. hat der
Iustizminister in einem Rundschrei-
ben „Maßnahmen" gegen deutsche,
österreichische und ungarische Anter-
nehmungen vorgesehen, am ^3. gab
das Ministerium des Innern den
Befehl, alles Personal- und
Realeigentum der deutschen, öster-
reichischen und ungarischen Staats-
angehörigen mit Beschlagnahme zu
belegen und in Zwangsverwaltung
zu nehmen.

Damit ist das Privateigentum
noch nicht „verletzt". Es kommt
darauf an, welches Iiel jene Maß-
nahmen haben. Rach der Auslegung
der französischen Zeitungen besteht
das tatsächlich darin, unter formal-
gesetzlichem Rechtsschein deutsches
und österreichisch-ungarisches Privat-
eigentum wegzunehmen. So schreibt
Edmond Claris auf Grund von Mit-
teilungen aus dem französischen
Finanzministerium: Man wolle ein
sicheres Pfand für die „von den
germanischen tzorden verübten Ver-
brechen" bei der „Schlußabrechnung"
haben. Rnd zwar sollen die Güter
der Feinde, die als Soldaten gegen
Frankreich kämpfen, eingezogen wer-
den. RLmlich so: Es wird gegen
die Betreffenden eine Antersuchung
wegen Spionage eingeleitet. And
„da solche Angeklagte sich hüten
 
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