Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Mannheimer Abendzeitung — 1847

DOI Kapitel:
No. 146 - No. 174 (1. Juni - 30. Juni)
DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.44009#0643

DWork-Logo
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext


l z Montag, den 1.4. Juni. . B



OO un





I it dem 1. Zuli beginnt ein neu

.

| und ihre Beiblätter, die wöchentlich drei
chentlich regelmäßig ein Mal erschein.
| . Vir laden hierzu freundlichſt ein, mit d
. VR . abonnirt hier bei der Expedition Lit,
land «c. bei der gro



Abonnement in Mannheim halbjährlich 2 fl. 48 fr,, durch die Poſt bezogen im ganzen Großherzogthum Baden
i us halbjährlich 5 fl., lm Ausland erhöht fich das Abonnement um 1 ' !
Inserate die gespaltene Zeile in Petitschrift oder deren Raum vier Kreuzer. Briefe und Gelder : frei einzusenden.



_ Cinlaoune,
ies Abonnement auf die ) ivd sus.
„M ann h eim er .N b e n dz ei t u u g“

Mal erſcheinenden „Rheiniſchen Blätter‘ und

den Poftaufſchlag.





das „Volksſchulblatt“, welches wö-

é Bitte, die Beſtellungen des richtigen Bezugs wegen, möglich ſt bald zy

F 5 No. 19.; auswärts bei der nächſtgelegenen resp. Poſt-Anſtalt; für Frankreich, Eng-
ßh. Oberpoſtdirektion in Carlsruhe oder bei Hrn. Alexander in Straßburg , Braudgaſſe No. 18. I

_ ghzur Einrückung amtlicher wie nicht amtlicher Anzeigen empfiehlt ſich die Zeitung ihrer großen Verbreitung wegen besonders..



| c.. tius dem Hcbitchca Zr fler. Zig.) . [Das! preußifche
Tolerxranzedict.] Bekanntlich hat Dr. Hengstenberg in Berlin den
_ Guſstav- Adolph- Verein „eine große Lüge“ genanntz ja er hat noch viel mehr

gesagt, indem er mit Berufung auf Bibelſtellen und in der ihm eigenen fei- |

nen und ſchonenden Weiſe das Geld, das von den nicht der kirchlichen Rich-
dtung aAngehörigene in die Vereinstaſſe floß, Ml
Blutgeld“’ (s. Nr. 5 seiner evangel. Kirchenzeitung von diesem Jahre) bezeich-
net hat. Das iſt von einem königlichen Profeſſor der Theologie zum Minde-
|ten gesagt, sehr intolerant; und diese seine aus - und abschließende Meinungs-
ùdictatur hat er gerade um die Zeit auf dem Forum der Oeffentlichkeit geltend
zu machen und mit eiserner Härte zu üben verſucht, als die preußiſche Landes-
kirche mit dem Toleranzedict in den Wehen lag, das denn auch bald darauf,
nicht ohne geburtshelferiſche Kunſt, das Licht der Welt erblickte. Dem Jubel,
wielcher über dem neuen Friedenswerke erſcholl, folgte bald, nachdem ſich die
Kehlen heiser geschrien, eine ruhige und besonnene Prüfung des eigentlichen
Wesens und des legten Zweckes der geprieſenen Geiſtesſchöpfung, und da ſtellte
denn, zumal bei Vergleichung dieſes Edicts mit den kirchlichen Thatſa-
n der Gegenwart in Preußen und bei der nachfolgenden von oben herab
ebenen authentiſchen Interpretation dieſer merkwürdigen Urkunde unzwei-
tig heraus, was ſchärfer blickende und im Lesen zwischen den Zeilen geübte
te längſt vermuthet und offen ausgesprochen hatten, daß nämlich hier nicht
)!). 22 FU l~ rarer our qeröhalihen Wortſiune, euren
M bolkirche nicht mehr übereinstimmen und h es! man gerne freien Abzug
geſtatten wolle, die Rede sei. Was das für eine Duldung und Kirchenfrei-
heit sei, wenn man Einen um des Glaubens- oder vielmehr des Bekenntnisses
wurillen von sich ſtößt und ihm sagt: „Du kannst gehen, wohin du willſt.
. deine c<hriſtlichen und ſpeciell- kirchlichen Rechte magſt du behalten, aber dein
kirchliches Eigenthumsrecht und deine Ansprüche an die Rechte und Würden
wunſserer zum Beſtand erhobenen Staats- und Landeskirche läſsſeſt du zurück,
î weil darüber nur die kirchliche Allgemeinheit zu verfügen hat, der du den
HNRiüùcten kehreſt.“ Das ſieht Jedermann leicht ein, und ebenſo, welcher Ge-
EES ES EER RES;
en Gefühls und ohne äußere. Benachtheiligung gar nicht möglich iſt. Das
fragliche Tolexanzedict iſt nichts mehr und nichts weniger als eine offene
, Thüre, welche in der preußiſchen Staats und Conſiſtorialkirche angebracht iſt,
_ unm durch dieselbe alle mit der Landeshochkirche zerfallenen, wenn auch noch so
religiös-gesinnten und evangeliſch-lautern Individuen und Gemeinschaften. mit
hquter Manier hinauszuweisſen, wie man eben damit umgeht, dieses Experi-
went an dem geiſteskräftigen, edeln und volksthümlichen Ühlich in's Werk zu
. fegen. Diese Thüre führt wohl in's Freie, aber nicht zur Freiheit, und diese
aollte doch vor Allem gewahrt und vor jedem Unglimpf ſicher geſtellt werden.
_ Cine Toleranz, die von oben herunter gemacht und in starren ausſchließlichen
Haormen hingeſtellt wird, iſt an ſich schon ein verdächtiges Geschenk; in ihrer
„ſiricteſten Anwendung aber, wie die neueſten Beiſpiele bezeugen, wird ſie ge-
e verderblich (donum exitiale); wenigstens iſt ſie auf dem Wege, es zu
„ Ehe dieses Edict erſchien, eh e eine Reichsſhnode in Berlin gehalten
(welche übrigens manches Treffliche und Zeitgemäße geleiſtet hat), ehe
uſtav- üdolph - Verein seine Hauptverſammlung daſelbſt veranstaltete und
m Cultusminiſter v. Altenſtein ein Nachfolger gegeben wurde, war,
man von den Streitigkeiten der Ultlutheraner absehen will, die Glaubens-
und somit auch wahre Toleranz ia Preußen factiſch vorhanden; jett
gemacht werden, und darüber dürfte ſie leicht zu Grunde gehen. Die




















wo wahre Religioſität herrſcht und wo man die Kirche „aus, ſich selbſt frei

ſe Toleranz macht ſich, wie jede Geiſtesgeburt von selbſt, und iſt überall,

demſelben jedesmal den Theilnehmenden das znm feierlichſten Andenken au Je-

ſus, als den wegen Verbreitung heilbringender, gotteswürdiger Rechtsſchaffen-
Utz zt Gt U s). 35 1668 r §
] "V yreußiſcher Vereinigter Landtag. Berl in, 9. Juni. Der klurzge.
Bericht der Alg. Preuß. Ztz. über die hochwichtige

der Dreiſtände-Curie vom 5. Juni lautet wie folgte

Widerspruch ausgesprochen. Dann ſprach ſich der Abg. v. Thadden darüber
aus, daß er, wenn der Feind an der Rheingrenze ſei, nicht nach Berlin,
ſondern nach Aachen gehen würde, daß auf dem Landtag Aeußerungen gefal-

antwortlichen Ministern auch verantwortliche Oppoſition brauche. Von hef-

) tigem Pochen unterbrochen forderte er Gedankenfreiheit und ſchloß mit dem

Ausrufe: „Krieg den parlamentariſchen Tyrannen!“’ (Allgemeines Gelächter.)
Bei dem weiteren Gutachten über das Staatsſchuldenwesen schlug der Abg.
Hansemann das Amendement vor: „den König zu bitten: a) allergnädigſt an-
erkennen zu wollen, daß nach der Verordnung vom 17. Januar 1820 (das
Staatsschuldenwesen betreffend) überhaupt keine Staatsdocumente irgend einer
Art, also weder verzinsliche noch unverzinsliche Papiere, und alſo auch keine.
Erklärungen über Schuldgarantien ohne Zuziehung und Mitgarantie des Ver-
einigten Landtags rechtsgültig ausgeſtellt werden dürfen; b) insofern aber
die unbedingte Anwendung dieses Grundsatzes bedenklich erachtet würde, dem
Vereinigten Landtag dieserhalb eine allerhöchſte Propoſition vorlegen laſſen zu
wollen." Ferner: „Dem Vereinigten Landtag einen Gesetzentwurf vorlegen
laſſen zu wollen, durch welchen diejenigen Finanzoperationen, welche seit der
Verordnung vom 17. Januar 1820 im Widerspruche mit dem sub a) ausge-
sſprochenen Grundsag etwa gemacht worden ſind, regulariſirt und in Gemäß-
heit dieser Verordnung dem Vereinigten Landtag untergeorvnet werden." Den
zweiten Theil deſſelben, gegen den sich Freiherr v. Vincke unter Bezug auf
die dem Anvenken des verewigten Königs ſchuldige Pietät erklärte, zog er
aber wieder zurück, Bei der Debatte darüber gaben Erklärungen des Juſtiz- -
und Finanzminiſters, woraus hervorzugehen ſchien, daß eine Staatsgarantie
für die Bankſcheine nicht beſtehe, und die man so deutete, als werde die Ver-
pflichtung der Staatskaſsen zur Annahme derselben geleugnet, zu einigen sehr

betheiligtee. Das Hansemann’sſche Amendement ward mit. mehr als zwei Drit-
teln der Stimmen angenommen. Ebenso der Antrag des Ausſchuſſes, daß
eine Declaration reſp. Abänderung des §. 9 des Geseges vom 3. Februar e.
über Bildung des Vereinigten Landtags zu erbitten ſei, welcher außer Zweifel
setze, daß das Recht des ständiſchen Beiraths über alle Steuergesetze dem Ver-

Abtheilung zu einem Antrag gekommen, noch schien die Verſammlung geneigt,
darüber zur Zeit einen solchen zu stellen. Der Abg. v. Flemming nahm einen
deßfallſigen Antrag wieder zurück. Faſt einſtimmig ward der Antrag ,„„Se.
Maj. um eine Declaxation des §. 7. zu bitten, durch welche außer Zweifel
geſtellt werde, daß mit Rückſicht auf die frühere Gesetzgebung in den rechtli-
cen Verhältniſſen der Domänen und Regalien nichts geändert, so daß die
Mitwirkung der Stände, welche aus der die Domänen betreffenden früheren
Gesetzzebung zu begründen, ungeſchmälert sey“, mit überwiegender Mehrheit
der weitere: „Se Maj. zu bitten, mit Rücksicht auf die bereits formirten An-
träge und namentlich auf die zugesicherte Wiederberufung des Vereinigten
Landtags binnen vier Jahren die Wahlen zu den vereinigten Ausſchüſſen und
den ständischen Deputationen für das Staatsſchuldenwesen für jegt aussegen



sich geſtalten läßt;\ aber wo man dieser unter dem Scheine der Freiheit in
den Zügel fällt und ihrem Streben Fortſchritt verheißende Hemmſchuhe entge-
geuwisſt, oder goldene Ketten um den Hals ihrer Träger legt, um ſie blind-

lings nach einem höheren und unabänderlichen Willen zy leiten, da iſt die

Duldung nicht und wird die Kirche zu einem Automaten herunter geſtempelt,
den man höchſtens zu einem kunſtgerechten Exereitium und zu einer eingelernten
Schulfertigkeit bringen kann. -- Ob dieſes Edict vielleicht „eine große Wahr-
heit“ genannt werden kann.. . j. ¡Ui |
., H'§ulberg th tt (Fr. J.) Der. in ganz Deutschland hochgefeierte



meinde in riuer koſtbaren silbernen Platte ein Geschenk zum Abendmahlsbrode.
_ (r begleitete dieſe Gabe mit folgendem Schreiben ; „An Herrn Dr. Brugger,
Harrer der deutschkatholiſchen Gemeinde zu Heidelberg.. Hochgeſchägter Freund! |
eller sls dun Ubendmahlstiſc) Iſrer Wemeiade ais. Geichenk nehmen, um anf

| !. i



Geheime Kirchenrath Dr. Paulus, machte der hieſigen deutſchkatholiſchen Ge-

zu laſſen-, angenommen. Ebenso endlich der von der Abtheilung nicht untero .

ſtützte Antrag des Abg. Hirſch, daß der König gebeten werde, an der Geſeze.

gebung vom 3. Februar ohne Zuſtimmung der Stände nichts zu ändern.
_ —— Z. Juni. Wie man hört, iſl dem Begnadigungsgesſuch des bekann-

ten Joel Jacoby in der gegen ihn eingeleiteten Unterſuchungssache nicht.
stattgegeben, vielmehr der Befehl erfolgt, denselben zur Abbüßung der gegen ihn

erkannten Feſtungsſtrafe sofort abzuführen. Auch soll ihm die Wahl einer
Feſtung nicht freigeſtellt sein, er vielmehr gegen seinen Wunsch nach Magde-
burg abgeführt werden, wo er freilich mit dem Triumvirat Bauer, Buhl,
Held nicht in die freundlichſten Beziehungen treten dürfte. (Aachen. 3.)

Aus Schlesien, 4. Juni. (D. A. Z.) Die Exkommunikation
des Fürſten Hay feldt hat nicht blos ihre religiöſe oder vielmehr kirchliche,
sondern auch ihre politische Seite. Das Familienſtatut der fürſtlich Hagfeldt'-
ſchen Familie beſtimmt, daß der jedesmalige Besitzer der freien Standesherr-



schaft Trachenberg der katholischen Konfeſſion angehören muß. Da nun
der gegenwärtige Fürſt durch die Exkommunikation von der römiſch-katholiſchen

ftürmiſche Versandlun

JIn der Sitzung derselben Curie am 5. Juni ward auch bei Verleſung
[ des Protocols der Wunsch um gänzlichen Wegfall der Deputation ohne

len seien, die ihm das Herz im Leibe herumgedreht hätten, daß man bei veen.

lebhaften Erörterungen Anlaß, bei denen ſich beſonders der Abg. Knoblauehn

einigten Landtage zustehe. Ueber das Steuerbewilligungsrecht war weder de. .
 
Annotationen