Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Hinweis: Ihre bisherige Sitzung ist abgelaufen. Sie arbeiten in einer neuen Sitzung weiter.
Metadaten

Mannheimer Abendzeitung — 1847

DOI Kapitel:
No. 267 - No. 297 (1. Oktober - 31. Oktober)
DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.44009#1079

DWork-Logo
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext


Freitag, deu 1. Oktobe...

§ Ks (* ; . l ß ; V.: .
1.1 k . ; 1 z ; d ; . i ; .
. s . 1
Ä t . b f â f s , *
§ % | : H . . f <§ 4.4 f z: z t | ;
, p q 476€ ] ; Ü



Abonnement in Mauuhetm vierteltährlich 1 fl. 24 kr., durch die Poſt bezogen im ganzen Großherzogihum Baden
; î Yvierteljährlich 2 fl. 30 kr., im Ausland erhöht sich das Abonnement um den Poftaufſchlag. uus
Inſ e rate die gespaltene Zeile in Petitſchriſt oder deren Raum vier Kreuzer. Briefe und Gelder: frei einzusenden. ;



Scl E ><









I

"üs ,; y- , Bestellungen auf dieſe Blätter für das

M



mit dem 1. October beginnende vierte Jahresviertel bitten wir









Hugs (auswärts bei den zunächst gelegenen Poſtämtern) b a l d i g s einreichen zu wollen.

_. VU Ankündigunne.
_ Mit dem 16. v. M. hat Friedr. Morig Hähner seinen
Antheil an der „Mannheimer Abendzeitung- und ihren
yHVBeiblättern, den „Rheiniſchen Blättern- und dem „Volks-

sc<ulblatte- käuflich abgetreten und iſt damit aus Verlag

und Redaktion derselben ausgeschieden.. .. |
Wir geben hiervon öffentlich Kenntniß, mit der Bitte, daß man

. q ſich in allen Angelegenheiten dieses Zeitungsunternehmens an den Unter-

zeichneten, J. P. Gr o h e, als den jetzigen alleinigen Verle-
ger und verantwortlichen Redacteur wenden möge. f
_ Schon seit Jahren Redakteur des politischen Theiles der Zeitung,

werden wir nun mit friſchen vermehrten Kräften und neuem Muthe die
alte Tendenz und Geſinnung vertreten; ebenſo werden wir den „Rhei- |

nischen Blättern- und dem rVolksſchulblatten unter gesonderten Redak-
tionen alle Sorgfalt zuwenne.... . . . .1
_ Die Bestellungen und die Cinrückung von Anzeigen, zu welchen sich

die Zeitung ihrer ausgedehnten Verbreitung wegen besonders eignet, wer-
den schnell und auf's Pünktlichſte besorgt.. h

Wir empfehlen demnach unser Unternehmen beſtens und fordern ins-

besondere die Freunde der unabhängigen Presſc auf , es mit Rath und

That zu fördern. i
Yuxnru ffMannhein,. 30.. Sept. 1847. .. j Y . 1 tu!
uu : . a I- P. Grohe. !

Deutcſchland.

g F! m Neckar, 29. Sept. Die Zeitungsnachrichten über des Herrn
v.. Linde in Darmſstadt Dienſtentlaſsſungs g e such sind sonderbar ſchwan-



fend. Bald ſoll er nur einige ſeiner wichtigen Aemter für einen Anvern (wie
es ſcheint, Gleichgeſinnten ?) vacant machen, bald soll der Vielthätige ganz ab-

treten, mit oder auch ohne Pension, so daß ihm wohl anderswoher eine Ent-
schädigung zu Gebot stehen müßte. Hirrn oc Linde's Beiſpiel iſt von allge-
mein bemerkengswerther Wichtigkeit. Er ist viel, sehr viel in Einer Person
Geh. Staatsrath nicht nur im Ministerium der Juſtiz, sondern auch des
Innern. Er nennt ſich in seinen neueſten Flugschriften vorzugsweise K anz-

xy„eyx, .iſt dies: aber, eigentlich nur in Beziehung auf die Universität Gießen.
gzugleich wirkt er als Direktor des Oberſtudienraths, während das
Ö Land größten Theils proteſtantisch-evangelisch iſt und also nicht nach blos

traditionellen Unterrichtsmethoden und einer rückſchreitenden, mehr positiven, als
rationellen Jurisprudenz dirigirt werden will. Deſto lauter erklärt sich Herr
v. Linde, welcher als blos positiver Juriſt aburtheilen und also nicht als

Staatsrath vielmehr neue Zeiterſcheinungen zurörderſt nach dem Vernunft-

recht ermeſſen will, in seinen neuen, beſonders in den seit seinem schon

bestrittenen Studienplan bekannt gemachten, die Berechtigung der prote-

ſtantiſchen Kirche zum (beſsſernden) Fortſchritt beſtreitenden, Schriften sehr ange-
legentlich für einen römisch gl äu b igen Katholiken. Sehr begreiflich wird es
daher, daß er sich in den protestantischen Evangelismus, als berechtigt zu einem
dberichtigenden Jortſchritt, nicht hineinfinden kann und will. Als solcher behauptet

er dagegen in seiner „Staatskirche, Gewisſſensfreiheit re.“ überſchriebenen Schrift,

„daß die deutschen Staatsgeſetze den Ka th oli cis mu s mit Allem was die-
er bedinge, garantiren müßten." F r.

mit fer zie was derſelbe bedingt, garantiren" müßten, der muß nach

dem römisch en Pontificalſyſtem glauben, daß allein die katholiſche und zwar

nur die römiſchkatholische Kirche die chriſtliche Kirche sei, zu welcher jeder Ge-

' taufte gehöre und vom Abfall durch alle möglichen Mittel zurückgebracht
werden solle. Iſt ein solcher ächtr ÿ miſ ch - Glaubender irgend angestellt, so |
jiſt er alſo durch jene ultramontane (auswärtsher gebietende) Auslegung des

Chriſtenglaubens verbunden, alle. ihm in seinem Amtskreiſe möglichen Mittel

(natürlich mehr unvermerkt, als offen) dafür anzuwenden, daß kein anderer
îReligionsverein als Kirche gedeihe, daß vielmehr nur die römische, welche

ſelbſt alle Biſchöfe nur als ihre wiverruflichen Geschäftsträger behandelt, in der
That als katholisch (im Ganzen alleingeltend) erscheine. Verbunden muß ſich
hiezu der ächtrömiſch Gläubige in jeder seiner Amtsſtellungen erkennen, da der
von Rom aus immer festgehaltene Biſchofs eid sogar jedem Biſchof zur
Pflicht machte die Häretiker nach Möglichkeit, pro posse zu verfolgen.
Wer persönlich sich überzeugt erklärt, daß die römische Fremdherrschaft über
Schulen und Kirchen ein ausschließliches Recht habe, wie iſt ihm zuzutraueu,
daß er in seinen Aemtern das Gegentheil nach allen seinen Kräften fördere ?
Wie iſt ihm gegen sein römiſches Gewissen zu wirken zuumuthoen.
Die Wahrheit iſt, daß der weſtphäliſche Friedensſchluß, diese europäisch
garantirte Grundlage der deutschen Staatsverfaſſung, die katholische sowohl, als
die proteſtantiſche Kirche, gegen Gewalt und Argliſt in Schuß nimmt, aber

- nicht ſo, wie wenn deswegen die Staatsregierunzen schuldig wären, dem ka-
tholiſchen Kirchenregiment für Alles was der Katholicismus bedinge,

ihren Arm, und, wie es Bonifacius VIIl. in dem Decretale Unum Sanctum
gls ein zum Seligwerden nothwendiges Dogma ausspricht, ihr weltliches, dem

; tety Ust Nh. .entice, hei Staatsgrundbegriffen entgegenſtrebende Bulle 1.
entstand für die geſammte Staatsverfaſſung, besonders Deutſchlands, der wich-

mit Grund sagen: Es gibt zweierlei Deutsſchkatholiſche.

dies glaubt, daß die deutschen Staatsregierungen „den Katholicismus Ö



| Wink Onutus) der Prieſterſchaft unterzuordnendes, Schwert zu borgen! Die :

sämmtlichen 1648 Paciscirenden, Katholiken wie Proteſtauten, ſahen ein,

daß kein Theil den andern zu unterjochen vermöge. Sie gaben deswegen das .
für alle Zeiten nachahmungswürdige Beispiel, von Staats wegen sich, ungeahe.
tet jever Theil den Glauben des Andern für unrichtig hielt, in keine Beſin.

mung, weder der Lehren noch des Cultus einzulaſſen. Ihnen ſchienen, wie es.
recht it, Dogmen nie Geſsege, die nicht ohne Staatseilaubniß aufgehoben
werden dürften. Desto mehr suchten sie den berichtigenden Fortschritt durch

gegeneinander tretende Ueberzeugungsmittel offen zu erhalten und hofften, daß
mit Gottes Hilfe durch freie, friedliche Berathungen eine Verſtändigung gegen.

das JIrrige, eine Vereinigung über ein Drittes, als das Wahre, möge
lich gemacht werde. Sie versprachen sich deswegen nicht etwa ein Feſthalten
des Geglaubten, oder ein Accordiren über Das, was nur als Ueberzeugung
einen Werth hat. Nur gegen Ruhestörung durch Gewalt und Argliſt verſpra-e

chen sie ſich Schutz, weil sie gerade bei ruhigem Nebeneinanderſtehen en De.
tes, ein Beſſerwerden, in der Wahrheit hofften und als möglich erkannten. !
Wie sehr aber eine solche wechſelſeitige Duldſamkeit und die Zulassung der :

protestantischen Kirche in gleiche Rechte mit der katholisſchen den Forderun-

gen der römiſchen, immer als Alleinkirche auftretendenHierarchie zue

wider ſein werde, ſahen sie so deutlich voraus, daß sie eben deßwegen in der
Friedens-Verfaſſungsurkunde zum Voraus jeden Proteſt auf das Entſchiedenſe
abwieſen und auch wohlbedächtig den nichtproteſtantiſchen Vertragstheil niemals
römiſchkatholiſch, sondern immer allgemeiner „„Catholici“ benannten.

Dem ungeachtet und nur um so durchgreifender blieb die römi s < e Ka- .

tholicität als All eingültigkeit sich ſelbſt getreu und so consequent, daß die

aus göttlicher Autorität und ex eathedra sprechende Bulle Innocen; des 1X.e .

den ganzen Friedensschluß nicht etwa blos verwarf, sondern der summus episcopus
wie ein über allen Souverainen und Regenten stehender Richter und Stellver-
treter Gottes feierlich das wichtigſte Pactum äannullirten.
Dies iſt es demnach, was Jeder, der sich wie Herr v. Linde ausdrücklich
und abſichtlich einen römi sch en Katholiken nennt, als seinen Glauben behaup-
ten und folglich auch in seinen Handlungen nach Möglichkeit, pro posse, gel-

tige Unterschied zwischen r ömisch en Katholiken und Katholiken überhaupt,
deren Glauben mit dem Friedensverfassungsinſtrument vereinbar iſt. Auch die
katholisch bleibenden Paciscenten,, selbſt Oeſterreich und Baiern erklärten förm-
lich die römiſche Annullirungs-Bulle für ungültig. . ;

Da diese ſich. ſelbſt als unfehlbaren Ausfluß der höchsten Machtvollkommen- .,

heit erklärt, so hörten diese Regenten für sich und ihre Staaten eben durch
diese That selbſt auf, R ömi sch gläubige zu sein. Katholiken, Catholiei, blieben ſié

dennoch, indem sie an den Lehren und Gebräuchen, welche nicht erſt mittellen.

terlich von der römiſchen Curie ausgegangen sind, vornehmlich an der episkon
paliſch prieſterlichen Absolution als Bedürfniß feſthiellen. Sie waren daher

für ſich und die Folgezeit traditionelle und patriſtiſche Katholiken,
die sich als mit der deutschen Friedensverfaſſung übereinſtimmend schon damals.

im Gegensatz gegen das römische Annulliren der deutschen Verfaſſung
deutſchkatholiſc<h zu nennen Grund gehabt hätten. at leur p>uÑztn
] Die, welche seit
1648 die Autorität der römiſchen Annullirungs-Bulle nach Staatsideen und dem
Vernunftrecht zurückwiesenz können von dort an nicht in der Hauptſache als
Römiſſch gläubige angesehen werden. Die Staatsregierungen suchten sich, da
Rom immer auf der annullirenden Bulle beharrte, durch den Mittelweg von
Concordaten zu helfen; welche aber Rom immer (z. B. in Baiern ausdrücklich)
über die Staatsverfaſſungen der Fürſien und Völker erhob. Alle Selbſtdenkende

kämpften gegen diese Anmaſſungen mit Worten und Gründen. Dies half we-

nig oder nicht. Endlich 1raten und treten immer mehr Deutſchkatholiſche mit

der That auf und befreien durch die Erklärung, daß sie nicht an Rom glauu :

ben, die deutſchen Regierungen von dem langen Conflicte. Das Dritte, wel-
<es bei dem weſtphäliſchen Frieden gewünscht und gehofft wurde, wird täglich
mehr vorbereiten. .. " 18 A "

tf Nur allzu lange blieben früher auch die traditionellen Katholischen und die
vom proteſtantiſchen Princip fortwährender Berichtigung zu consiſtorialiſchem
Symbolzwang zurückgefallenen Evangelischen noch in einer zelotiſchen Scheu
gegen einander, weil beide Theile noch aus dem Mittelalter das Vor-
urtheil geerbt hatten, daß nur d as Glauben an einzelne theoretiſche
und s peculative Dogmen selig mache. Wer den Andern zum Voraus für
ewig verdammt hält, wird denselben auch diesseits ſchon gegen ſich zurückzu-
setzen wenig Anstand nehmen. Erst seit Friedrich sein Preußen durch Rationa-
lität und Streben nach Vorurtheilsfreiheit gehoben und Joseph Il. ihm für

ſein weit größeres Reich, nur allzu eilig nachgeeifert hatte, wurde es möglihee.
daß sich kein Theil mehr durch Lehrmeinungen (Dogmen) über das Ueber

menſchliche an der rechtlich gleichen, redlich vernünftigen Behandlung des-
Menschlichen auf beiden Seiten hindern ließ. Daher wurde es endlich den.

Stiftern der Bundesacte möglich, mit Erfolg zu erklären, daß der Unterſchiea.
der c<hriſtlichen Religionen nicht mehr einen Unterschied in Amtsanstellungen der.

Befähigten begründen solle. : G s pA luis

DWie ſchnell aber eilte dagegen die kaum wieder hergestellte römiſ c< e
Hierarchie, die mächtigſte Stütze ihrer angemaßten Superiorität, die Erziehung
der Jeſuiten sogleich damals zu erneuern. Und ſchon nach einigen Decennien

| zeigen sich die Früchte dieſer geheimen Beherrschung alles Unterrichts. Jeſ u i-
teen waren es, welche als poſitives Recht nachzuweisen suchten, daß die Pro-
 
Annotationen