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Mannheimer Abendzeitung — 1847

DOI Kapitel:
No. 298 - No. 327 (1. November - 30. November)
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https://doi.org/10.11588/diglit.44009#1207

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.

, vierteljährli
Inserate die geſpaltene



. mul s Deutſchland. ....

_ Aus dem bad. Unterland, 27. Oktober. Die große Sensation, welche
der Vorschlag von dreien Geiſtlichen für die Besetzung der in Mannheim er-
ledigten Pfarrſtelle, wofür der Gemeinde das Wahlrecht zuſteht, in- und außer-
> halb Baden hervorgerufen hat, gibt der „Karlsruher Zeitung‘" vom 26. d.
Anlaß, das Publikum zu belehren, daß das Miniſterium des Innern an dem-
selben, der nur von dem evangeliſchen Oberkirchenrath ausgegangen, keinen
Antheil gehabt habe. Dieses mag ganz richtig, wenn auch Manchen unwahr-
scheinlich ſein, daß der Chef des Kirckenraths, bei deſſen Stellung zum Mini-
ſter des Innern über eine für die Stadt Mannheim, ja selbſt für die Kirche in
Baden so wichtigen Angelegenheit nicht vorher sollte Rückſprache genommen

. haben, zumal mit demjenigen Präſidenten, der früher unter dem Ministerium

Winter das Referat im evangelischen Kirchenrathe so vorzüglich besorgte, daß
er darin gewiß von keinem seiner Nachfolger übertroffen wurde. In so-
fern aber in jenem Artikel der „Karlsruher Zeitung“ die Behauptung aufge-
ſtellt wird, daß nicht einmal ein Recurs an das Miniſterium des Jnnern zu-

lähßhig sei, der Kirchenrath vielmehr als Consiſtorium selbstſtändig zu handeln
habe, verdient dieser Gegenstand eine nähere Beleuchtung. Der evangeliſche
Oberkirchenrath hat ſchon seit dem Organisations- Edict von 1809 aufgehört, ein

Conſiſtorium zu sein; dieses Edict ſtempelte ihn zur S ecti o n des Miniſteriums
des Innern ganz gleich dem katholiſchen Oberkirchenrath, der keine Kirchen- ſon-

: dern eine Staatsbehörde iſtz zuletzt blieb nicht einmal diese Miniſterial-Section,

ſondern der Kirchenrath wurde rurch die Verordnung von 1843 Reg.-Bl. 11,

den Staatsmittelſtellen gleichgeſtelt, und nur reine Credenda (innere
Olaubenssachen) ihm zum unmitlelbaren Vortrage an den Regenten und Bi-

'ſchof vorbehalten. Daß darüber, was reine Glaubenssachen seien und was

gemischter Natur, nicht immer dieselbe Ansicht herrsche, mag daraus hervorgehen,

daß das Miniſterium des Innern keinen Anstand nahm, Recurſe über Zulaſ-
sung zur chriſtlichen Confirmation anzunehmen; daß aber die Besetzung der
YPfarrſtellen dazu nicht gehöre, darüber kann um so weniger Zweifel obwalten,
als ja auch die katholiſchen Pfarreien von der oberſten Staatsbehörde besetzt
werdenz wie bei dieser der katholiſche Oberkirchenrath seine Anträge macht,
welche das Miniſterium des Innern nicht bloß vorlezt, sondern prüft, ihnen

beitritt oder davon abweicht, so gerade geschieht es mit den evangelischen Pfar-

reien, und es wird nicht an Beispielen fehlen, wo die Vorſchläge des evan-
eliſchen Oberkirchenrathes die Zuſtimmung des Ministeriums nicht erhielten.

Üerdings ist diese Stellung der Kirchenbehörde nicht paſſend, und dieß auch
von der General-Synode anerkannt worden, aber noch zur Zeit iſt ſie einmal
so, und ſo kann es wohl keinem gerechten Zweifel unterworfen sein, daß die
Gemeinde Mannheim zum Recurſe an das Ministerium des Innern befugt iſt.
Ja es möchte uns dünken, daß die Kirchenbehörde, ehe sie jene Vorſchläge an die
wahlberechtigte Gemeinde abgehen ließ, ihre Ansichten Denjenigen hätte vortragen
â sollen, welche bei der Ernennung — hier bei der Bestätigung des zu wählen-
den —~ ein Wort mit zu reden habe, denn wie wäre es, wenn die höchſte
Billigung keinem der von ihr vorgeschlagenen drei Competenten folgen sollte ? –



So wenig es übrigens hier der Ort iſt, ein Urtheil über die vorgeſchlagenen

drei Competenten und über die, welche ſich ferner gemeldet haben, zu fällen,
o kanu doch nicht überſehen werden, daß die Motive jenes Vorschlages nur

| in den Personen liegen können, denn was die theologische Richtung betrifft,
do gehören alle drei zur rationelien Seitez für die geringere Zahl der Gemein-

i demitglieder pietiſtischer Tendenz iſt in Mannheim ohnehin ſchon hinlänglich

geſorgt. Die Perſönlichkeit des von der Kirchengemeinde gewünsch-

ten Pfarrers Zittel iſt aber so vortheilhaft bekannt, daß man es hierwegen

gewiß ſelbſt auf die Abſtimmung der vorgeschlagenen drei Competenten ankommen |

aſſen könnte, die sich ohnehin schwerlich einer Sta?t werden aufdringen wollen, in
welcher ſie wohl eine gute Pfründe, nicht aber das Vertrauen finden würden,
ohne welche eine fruchtbringende Amtsthätigkeit nicht möglich iſt. (Oberrh. 3 )
Vruchsal, den 27. Oktober. Es iſt bei dem herannahenden Landtage
vielleicht nicht unangemessen, einen Blick auf Militär-Ausgaben zu wenden
und auf deren Vortheile hinzuweiſen. Das Budget wird dieſes Jahr durch
die jüngſt eingeführte neue Organisation etwas stark in Anspruch genom-
men, nicht allein durch die dadurch nöthige Vergrößerung des Standes, ſon-
dern auch durch die oft sehr unnöthigen Militärcommisſionen. Wir fragen
nun, zu was war das gut? Was hat das dem Lande genützt? JI die
Verlheidigungsfähigkeit größer geworden? und wir anworten: ~ Nein! So
é: gehen alſ. (Helder dahin, und nichts wird gethan dafür. Welche Summe
. waüörde „ u"9 „art worden sein, wenn man alle Gelder, welche unnöthige Uni-
ormsveräl..!un.en belasten, die vielen Diäten für oft lange und wenig aus-






~rubiz denkende Menſch muß bei Betrachtung unseres Landes ſich überzeugen,
daß nur ſie uns Schutz sein kann. Die ganze Länge von Mannheim bis Con-

ſtanz liegt am Rheine, eine Linie, welche 5 Regimenter Infanterie nebſt un- | t |
serer Cavallerie und Artillerie nicht besegen, gegen einen Ueberfall nicht schügen | bracht werden können.
s; Fit win ate ):? Hitroct rezayſtt. T a tt v Ft Gemeinden, wird entgegen gehalten: Die Kenntniß der inländischen Vorräthe

überlaſſen. Iſt hingegen eine Landwehr organiſirt, bei der jeder waffenfähige

| Montag, den 1. November. .

Abonnement in Mannheim vierteltährlich 1 fl. 24 kr., durch die
< 2 fl. 30 kr., im Ausland erhöht fich das Abonnement um den Poftaufschlag. W
Zeile in Petitſchrift oder deren Raum vier Kreuzer. Briefe und Gelder: fret einzusenden. pit

richtende Commisſſionen gespart hätte? Die Stände werden noch mehr thun | I ürſt af
ſie werden auf Errichtung einer Land wehr dringen und das mit Recht. Jeder | fenburg z. B. würde, was dem Hrn. Referenten auch bezüglich anderer Ge-



e

, q



ndzeitung.

Poft bezogen im ganzen Großherzogthun Baden

VIER

E

gel und Theuerung nur verhüten in dem freien Verkehr unter dem gleichzeitig

mitwirkenden intellectuellen, sittlichen und Ppecuniären Beiſtande aller Beſſenn.



im Volke und unter der gleichzeitigen freieren Entfaltung aller übrigen mate-

riellen Volksthätigkeiten. Nur die zeit- und ortsgemäße Vollführung desſſen.

kann das Volk gegen Noth und Theuerung schützen und sichern. Rattlosigkeit,
Jurcht und daraus erwachsender Zwang haben ſtets und überall bei Theue-
rungen größere Wirren und Uebelſtände hervorgerufen als die wirklichen Ent-
behrungen eingetretenen Mangels. Gefsegliche Beſchränkungen und Zwangs-
maßregeln zu Hemmniſssen in der freien Verfügung über das Eigenthum an

ſohin einen offenbaren national- ökonomischen Verluſt nach ſich. Insbejſondere
gilt dieß für Länder wie Bayern, welches ununterbrochen einen sehr bedeuten-

den Activhandel mit Getreide unterhält. Zölle mit gleitender Scala wirren.
nachtheilig und lähmend auf den Getreidehandel, und haben in ihrer Anven.
dung ganz andere als die von ihnen erwarteten Ergebniſſe geliefert. Engaeaan.
schüttelte den Druck dieſes Zolles ab, und in Frankreich wird die Noth vollen.

bringen was der Einsicht zu vellführen bisher nicht gelaaeaeen.

Diese Zölle führen mehr Bantkerotte der Getreidehändler herbei als ir-

gend ein Geseß gegen muthwillige Bankerotte verhindern kanu. Baiern führt
mehr aus. Iſt der Preis des Getreides im Auslande höher als der im Inlande

ebenſowenig das Getreide im Inland zurückhalten als dieß ohne alle Beſchrän-
kung geschieht. Der Zollſchut kann alſo den Ausfuhrhandel nur dann unter-

drücken, wenn mit deſſen Zurechnung der Getreidepreis des Inlandes dena des.
Auslandes überſteigt. So iſt dann immer der Zollſaz der Schutz gegen vie .
Ausfuhr und sein Betrag iſt eine Steuer, welche die Producenten verliere,

die Consumenten aber nie ganz gewinnen. Nimmt man an, Baiern könnte in
einem Jahr ins Ausland 600,000 Scheffel Getreide verkaufen, bei einem Zoll-
ſatß von 5 fl., ſo zahlen die Producenten die Summe von 3 Millionen fl.

Zoll, der nur mit nicht ganz einem Drittel der Staatscaſſe, mit den übriztſnen.
k verliert ſonaeh 20
daß die Getreidezsle.

zwei Dritteln aber der Zollvereinscaſse zufällt. Das Volk
Millionen fl. Einkommen, und es steht unbezweifelt feſt,

für Baiern dessen Nationaleinkommen in dem Maße ſteigend ſchmälern, in



dem der Ackerbau intensiv und extensiv zunimmt. Baiern iſt ein vorzugsweiſe. .

ackerbautreibender Staat, und bri einer jährlichen Production von mehr als
7 Mill. Scheffel beſteht das Einkommen der Nation seinem beträchtlichſten
Theile nach in der Bodenernte. Ueberdieß beſtehen Vereinézölle zur Beſchrän-
kung der Getreideausfuhr und zum Schutze des Jnlandes gegen Theurung
und Roth an den unentbehrlichſten Nahrungsmitten.

' Auch ist die Regierung durch ständische Beſchlüſſe bis zur nächſten or-

dentlichen Ständeverſammlung“" ermächtigt, Aenderungen in den Zolltarifen in. ..

Uebereinſtimmung mit den übrigen Zollverernsſtaaten zu beſchließen. Gegen
den Antrag 11, auf Reviſion der beſtehenden Verwaltungsnormen über den

Unsicherheit und Ungewißheit über die Gültigkeit der wichtigsten Beſtimmungen,
df ein den Zeitverhältniſſen und den Volkszuſtänden der Gegenwart entſpre-

chendes Gesey unerläßliches Bedürfniß iſt, das im Wege der Reviſion nicht.

erzielt werden kann. Mit Ausnahme etwa einzelner Orte und Zeitpunkte hat
ſich der Erfolg des gezwungenen Schrannenverkehrs nie bewährt; im Gegen-

cherer, und vertheuern lediglich das Getreide. Keine Beaufsichtung kann hier
die Umgehung der Gesetze hindern. Schrannen ſind für Käufer und Verkäu-

| fer nur von Bortheil, wenn alle einen natürlichen Markt hervorrufenden und
begünſtigenden Verkehrsverhältniſſe zuſammenwirken. Dem freien Schrammen.

verkehr soll die Regierung alle thunlichen Begünſtigungen angedeihen laſſen,
Unterſtüßungen durch Voilschüſſe zu billigen Zinsen gewähren, in politiſcher

nationalökonomiſcher Beziehung durch ihre Rentbeamten überwachen und auf

möglichſte Stetigkeit in den Getreidepreiſen hinwirken. Die Aufrechthalunun
eines Befehls vom Jahr 1826 wäre förderlich, wonach der Getreidebedarf des
Militärs in alle Garniſonen wo möglich auf den Schrannen gekauft werden

soll. Eine Reviſion der Schrannenordnungen soll ihre allein haltbare Grund- :
lage in dem freien Getreideverkehr haben, und kann nur von einm in dee.

Natur des Getreidehandels gegründeten Geſetze abgeleitet werden. Indeſſe
können viele Mißſtände bezüglich der Schrannen unverweilt durch einfache
Verwaltungsvorschriften beseitigt werden. Im ehemaligen Fürſtenthume Aſchaf-





genden beſtätigt worden sei, der Schrannenzwang eine wahre Calamität zu-

rücksühren, da bei dem außerordentlich getheilten Grundeigenthum die geringen .

Fruchtquantitäten nicht ohne unverhälnißmäßige Verluſte zur Schranne ge-

Dem Antrag II1, auf Getreide- Magazinirung durch den Staat und die

Ackerbau-Erzeugniſſen können nur transitoriſch nüglich ſein oder ſfcheinen, flhn.
die Dauer werden ſie sich nie als heilſam bewähren. Sie begünſtigen die Conn
sumenten nicht in dem Maße als ſie die Producenten benachtheiligen, ziezen.

an einigen Gebietstheilen Frucht ein, an anderen aber um das M

mi: Zusatz des Schugtzolles, so kann dieser die Ausfuhr nicht hindern, uw

Getreidehandel und der wichtigern Schrannenordnungen, ſagt das Referaen.
nachdem es die Geschichte unſerer Verordnungen über den Getreidevereene.
durchgangen hat: in formeller und materieller Beziehung herrscht eine solche

theil ſind die Schrannen häufig die Sammelplätzze der Speculanten uw Www.

Mann eingetheilt iſt, ſo bilden diese Leute eine Mauer gegen jeden Andrang, | sowie die Einflüſſe des Auslandes, die Mittel der freien Privat- und Regie-
und jeder Ruf hat sie zuſcemmengzebracht. Wenn alſo eine Vermehrung des | rungsthätigkeiten werden hinreichen bei Benützung der verfügbaren Staats-,
Budgets vorgenommen werden soll, so iſt dieß die einzige, welche die Stände | Stiftungs- und- Gemeindevorräthe ((erſtere belaufen sich auf beinahe 650,000
t O rut rau vet vun R hto: mw ! NUV BUG tt RR B h teres
den r dmg Ber pts uf Sthußmaßrhe e §r§cn dict und tigneie Handelsverbindungen jicherer beſſer und ohne fo großes Riſico erreicht
. Theuerung entnehmen wir, daß der Hr. Referent zwar die Absichten und Zwecke werden kann. Die Grundlage aller wirksamen Mittel iſt hie Statiſtik; in déùt
der Antragſieller theilt, bezüglich der vorzuſchlagenden Mittel aber von den- Maße in, welchem die Reſultate des Volkslebens durch die Statiſtik beſtimmt
- [!::: r Ucht, Dem VBorſchlage 1, auf Annahme eines Ausfuhrzolles auf

| und beziffert werden, in dem Grade vollkommen iſt die Regierung. Durch
k etreide mit gleitender Scala, hält er entgegen: Die Regierung kann Man-

| Staatsmagazine gegen Noth und Theuerung zu ſchüen, iſt cimäriſch und un-
 
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