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Münchner kunsttechnische Blätter — 2.1905-1906

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Nr. 6
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Berger, Ernst: "Erklärung" des Herrn Adolf Wilh. Keim zur Frage der römisch-pompejanischen Wandmalerei
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https://doi.org/10.11588/diglit.36596#0026

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22

Münchner kunsttechnische Biätter.

Nr. 6.

Da ich, wie schon bemerkt, weder Maler
noch Stuckateur bin, werde ich ausser meiner
Probe, auch eine solche nach meinen Angaben
und mit meinem Material durch einen Stuckateur
bezw. Dekorationsmaler an Ort und Stelle aus-
führen lassen."
Herr Keim konstatiert sodann, dass von
seiner Seite in dieser Sache bereits unter dem
12. bezw. 19. Juni 1904 an die „Deutsche Ge-
sellschaft zur Beförderung rationeller Malver-
fahren e. V. in München" der Antrag gestellt
wurde, die „in den »Technischen Mitteilungen
für Malerei« wiederholt erörterte Streitsache
Donner- von Richter contra Berger, betr. Resti-
tution der antiken Freskomalerei, einer gründ-
lichen Untersuchung zu unterziehen" und bringt
die betr. Schriftstücke zur Veröffentlichung. Er
schliesst hierauf wie folgt:
„Bezüglich des Termins, an welchem die
Proben ausgeführt werden sollen, bin ich nicht
in der Lage, heute schon einen solchen Vor-
schlägen zu können. Es dürfte wohl das Richtige
sein, dass sich die Parteien hierüber mit der Ver-
suchsanstalt und Auskunftstelle für Maltechnik
einigen, oder dass diese eventuell den Termin
festsetzt, wenn dieselbe überhaupt geneigt ist, sich
mit dieser Angelegenheit zu beschäftigen.
Den Parteien soll es freigestellt sein, ihre
Ansichten und Theorien bei Ausführung der Ver-
suche weiter schriftlich oder mündlich zu begrün-
den und zu vertreten.
Vielleicht darf ich nun auch hoffen, dass
Herr Berger diese meine Ausführungen den Lesern
der »Münchner kunsttechnischen Blätter« ebenso
wörtlich genau mitteilt, wie ich es stets mit seinen,
der Redaktion der »Technische Mitteilungen für
Malerei« zugesandten Erwiderungen und seinen
beiden öffentlichen Aufforderungen jüngst wieder
getan habe.
Grünwald b. München, den 2.Nov. 190g.
Adolf Wilh. Keim."
Zu der obigen „Erklärung" möge bemerkt
werden, dass es nur aufs freudigste zu be-
grüssen ist, wenn Herr Keim sich bereit er-
klärt, in der von mir angeregten Form die Frage
der römisch-pompejanischen Technik der Ent-
scheidung näher zu bringen, denn damit wird
zugestanden, dass erst durch die wirklich aus-
geführten Proben der Beweis für die Rich-
tigkeit der von beiden Seiten behaupteten Re-
konstruktionen erbracht werden kann.
Da Herr Keim dieser Ansicht ist, so wun-
dert es mich desto mehr, dass weder von ihm
noch von irgend jemand bis jetzt auch nur eine
einzige Probe dieser „von anderen schon längst
in theoretisch und praktisch unanfechtbarer Weise"
erfolgten Rekonstruktionsart an die Versuchsan-
stalt eingeliefert worden ist!

Herr Keim erbietet sich nunmehr in seiner
Erklärung dies nachzuholen und zwar will er
dabei durch die „reine Praxis" und nach der
von anderen „schon längst in theoretisch und
praktisch unanfechtbarer Weise" erfolgten Re-
konstruktion eine Freskomalerei hersteilen,
die von selbst, ohne nach erfolgter Malarbeit
berührt zu werden, nicht nur glatt und glänzend
wird, sondern sogar wie ein Spiegelbild das Bild
des Beschauers reflektiert (Vitr. VII3,10:[tectoria]
non modo sunt nitentia, sed etiam imagines ex-
pressas aspicientibus ex eo opere remittunt).
Gleichzeitig will Herr Keim auch beweisen,
dass es „durchaus nicht nötig war, die erwähnte
Technik nochmal zu rekonstruieren", weil dies
schon längst in „theoretisch und praktisch un-
anfechtbarer Weise" geschehen ist. Welche Re-
konstruktion meint Herr Keim damit? Die von
Wiegmann oder die von Donner oder die von
jemand anderem? Denn auch zwischen den Re-
konstruktionen der zuerst genannten sind Unter-
schiede zu verzeichnen, z. B. bezüglich der Glät-
tung des Marmorstucks, die nach Donner vor dem
Auftrag sowohl der Grundfarben als jeglicher
Malerei zu erfolgen hatte (s. Techn. Mitt. f. Mal.
XX. Jahrg. Nr. 5 S. 47 Note, Nr. 6 S. 57), wäh-
rend Wiegmann die Grundfarben eventuell „in
den Grund einzureiben und zugleich zu glätten"
vorschlägt (Mal. d. Alten, Hannover 1836, S. 178).
Diesen Rekonstruktionen zufolge will Herr
Keim wohl durch die „reine Praxis" beweisen,
dass die antiken Wandmalereien ihren Glanz und
ihre Glätte nicht der von Vitruv mehrfach ge-
nannten Glättungsarbeit (politiones) zu ver-
danken haben, sondern „einem möglichst grossen
auf die Oberfläche des vorher glatt geebneten
Stucks abgegebenen Quantum von Kalkhydrat-
lösung (s. Donner, Antike Wandmalereien S. 123),
wodurch die Oberfläche „wie mit einem glän-
zenden, glasartigen Firnis" oder „einem
firnisartigen Kristallisationsüberzug"ver-
sehen erscheine (Wiegmann S. 44u. 175).
Gegen diese Erklärung der antiken Technik
habe ich in meinem Buche Stellung genommen,
denn so oft ich es auch versucht habe, es ist mir
kein einziges Mal gelungen, einen glänzenden,
firnisartigen Kristalisationsüberzug durch reine
Freskomalerei zu erzielen.
Da nunmehr die Leitung der „Versuchs-
anstalt und Auskunftstelle für Maltechnik an der
Kgl. Techn. Hochschule zu München" das wei-
tere zu veranlassen sich bereit erklärt hat, kann
die Kontroverse vorerst geschlossen werden.

Es ist des weiteren von seiten des Herrn
Professors Donner-v. Richter eine Zuschrift
an mich gelangt, in der er um Richtigstellung
einer ihn betreffenden Behauptung in meinem
Artikel „Unterschiede zwischen Bienen-
 
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