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Sethe, Kurt [Editor]; Partsch, Josef [Oth.]
Demotische Urkunden zum ägyptischen Bürgschaftsrechte vorzüglich der Ptolemäerzeit — Leipzig, 1920

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https://doi.org/10.11588/diglit.44567#0766

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752 Sethe-Partsch, Demot. Bürgschaftsurkunden. [xxxii.
beobachten können, daß der „Rufer auf die Urkunde“ bei dem
Kaufverträge kein Bürge ist, sondern als mithaftender Gewähre be-
handelt wird und ebenso in den Eigentumsprozeß eintritt, wie das
für den griechischen βεβαιωτής zweifellos ist1) und wie es die ur-
sprüngliche Gestaltung auch für den ältesten römischen secundus
auctor gewesen sein dürfte.2) Wer auf die Kaufurkunde ruft, ist
nach dem Sprachgebrauch der griechischen Notare ein Mitver-
käufer, βνμΛωλονμενος.
Mit aller Klarheit geht dies aus P. Eleph. dem. 12 hervor,
einer der schönsten demotischen Prozeßurkunden, welche von
Spiegelberg zuerst übersetzt, von ihm und Preisigke sachlich
noch nicht in den richtigen Zusammenhang gestellt wurde, dann
durch Griffith und Wilcken richtiger gedeutet wurde und nun
durch Sethes Bearbeitung völlig verständlich geworden ist. Ich
gebe die Sethesche Übersetzung des Textes der aus dem Jahre
245 v. Chr. datierten Urkunde:3 4)
1. Es sagte die Frau Tahapis, Tochter des Kellos, ihre Mutter
ist .... mont,
2. zu der Frau Tastis, Tochter des Harmachis, ihre Mutter
ist Esoeris: Ich habe (über) einen Titel mit dir geredet*) vor den
Richtern wegen des Hauses, welches in dem mittleren Quartier
von Elephantine liegt, und dieses Hausrates, sowie der Halskette
aus Silber.5)
3. Die Richter haben dir Recht gegeben gegen mich in bezug
auf sie (ea).6) Ich bin entfernt von dir in bezug auf das obige
Haus, das gegeben wurde gegen Geldbezahlung der Frau Tisem-
theus und (in bezug auf) diesen Hausrat (und) die Halskette. Ich
habe keine Sache (oder Rede)
1) Griech. Bürgschaften 1,344 ff. — Dazu Ko schäker, der Z. d. Sav.-St. 30,418
sich noch zurückhaltend äußerte, aber Assyrisch-babylon. Bürgschaftsr. p. 2ooff.
meine Auffassung zugrunde legt.
2) Daß der secundus auctor selbst Gewährschaftshaftung gehabt haben muß,
ursprünglich auch in dem Eigentumsprozeß als Gewähre eingetreten sein dürfte, habe
ich Hermes 45,605 f. ausgeführt.
3) Umschrift von Spiegelberg, Demotische Elephantine-Papyri S. 24/25. Da-
zu Griffith, Gott. Gel. Anz. 1909, p. 85f.; Wilcken, Archiv für Papyrusforschung
5, 216.
4) vgl. oben Sethe, Urk. 12, § 36b, 49b.
5) Unverstandenes Wort. Griffith: neck-lace (?).
6) s. oben S. 277.
 
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