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Amtsbezirk Weinheim [Hrsg.]
Der Bergsträßer Bote: Amts- u. Verkündigungsbl. für d. Bezirksamt Weinheim (5): Der Bergsträßer Bote: Amts- u. Verkündigungsbl. für d. Bezirksamt Weinheim — 1853

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https://doi.org/10.11588/diglit.42484#0309

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Bergsträßer Bote.
Amts- und Verkündigungsblatt für das Bezirksamt Weinheim.
Fünfter Jahrgang.

F'T'. Weinheim, den 5. Oktober L8L3.

z Deutschland.
Konstanz, 28. Sept. Gestern und heute
wurde beim Schwurgericht die Auklagesache gegen
Theresia Lindegger, geb. Dürr, von Mimmen-
hausen (Auits Salem), wegen vorsätzlicher Töd-
tung ihres Mannes durch Vergiftung verhandelt.
Das Resultat der Verhandlungen ist Ihren Lesern
schon bekannt. Den Vorsitz führte der Großh.
Hofgerichts-Nath Faller. Die Staatsbehörde war
vertreten durch den Großh. Staatsanwalt, Hof-
gerichts-Rath Haager, und die Vertheidiguug führte
Obergerichtsavvokar Luschka. Die Angeklagte, 29
Jahre alt, war mit Johann Lindegger, Taglöhner
von Mimmenhausen, einem braven, fleißigen,
häuslichen, 35 Jahre alten, ziemlich kräftigen
und gesunden Manne von stillem, sehr gntmüthi-
gem Charakter, vcrheirathet und lebte mit ihm
während 10 Jahren in glücklicher, zufriedener Ehe.
Seit ihrer Verheirathung stand sie stets im Rufe
einer unbescholtenen, fleißigen und treuen Hausfrau
und Gattin, wurde auch Mutter eines Knaben,
nachdem sie schon im 18. Jahre, noch im ledigen
Stande, ein von einem Andern erzeugtes Mädchen
geboren hatte. Im Jahr 1852 wurde aber das
häusliche und eheliche Glück dieser Leute getrübt
und zerstört, als der Schullehrer des Orts in ihr
Haus kam, der die Frau Linoegger verführte und
zum Ehebruch verleitete. Dieselbe gab sich mit
großer Leidenschaftlichkeit diesem ehebrecherischen
Verhältnisse hin, wußte aber durch ein freundliches,
einschmeichelndes Benehmen ihren Mann so zu
täuschen, daß dieser von der Untreue seiner Frau
Nichts ahnte, vielmehr, als seine Eltern und seine
guten Freunde ihm die Augen öffnen wollten, ihre
Mitthcilungen für Verleumdungen seiner Frau und
des Lehrers erklärte und selbst darum nachsuchte,
den wegen des allgemeinen Aergermsses von den

Ortsbchörden untersagten Besuch des Lehrers in
seinem Hause und seiner Frau in dem Schulhause
wieder zu gestatten. Außer diesem Verbot, welches
nicht zurückgenommen wurde, fehlte es auch nicht
an andern Ermahnungen an die Frau Lindegger,
auf den Weg der Tugend und Pflicht zurückzu-
kehren. Sie schenkte aber solchen Ermahnungen
eben so wenig Gehör, als dem Verbot. Sie fetzte
vielmehr ihr ehebrecherisches Verhältniß mit dem
Lehrer über ein Jahr lang fort. Als um Ostern
d. I. die Frau des Lehrers starb, wurden noch
leidenschaftlichere Wünsche in ihr rege; sie wollte
den Lehrer heirathen. Sie faßte daher den Ent-
schluß, ihren Mann zu tödten. Hiezu bot sich
die günstigste Gelegenheit dar, als ihr Mann am
24. April d. I. in Folge einer Erkältung., die
er sich beim Arbeiten auf dem Felde zugezogen
hatte, auf das Krankenlager geworfen wurde.
Gleich im Anfänge der Krankheit holte sie in einer
Apotheke konzentrirte Schwefelsäure oder Vitriolöl,
welches ihr in ein Fläschchen gegeben wurde,
nachdem solches vorder mit einem Todtenkopf und
mit den Worten „Schwefelsäure, Gift" versehen
worden war. Von diesem Vitriolöl gab sie ihrem
kranken Manne, den sie nur nach und nach zu
tödten beabsichtigte, anfänglich tropfenweise auf
Zucker, angeblich als Hoffmännische Tropfen.
Dieses tropfenweise Eingeben geschah dreimal zu
je 3 bis 4 Tropfen, und es verursachte dies nur
Erbrechen und Brennen im Halse und Magen.
In Folge der vom herbeigerufenen Arzt verord-
neten Arzneien hatte die Krankheit des Lindegger
am 16. Mai Vormittags eine solch günstige Wen-
dung genommen, daß an seiner Wiedergencsung
nicht zu zweifeln war. Da cs seiner Frau bei
diesem tropfenweisen Eingcben zu langsam ging,
so gab sie ihrem Mann am 16. Mai Nachmittags,
als er gerade vom Bette ausgestanden war und
 
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