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Schönermark, Gustav [Hrsg.]
Beschreibende Darstellung der älteren Bau- und Kunstdenkmäler der Provinz Sachsen (Band 15): Beschreibende Darstellung der älteren Bau- und Kunstdenkmäler des Kreises Schweinitz — Halle a. d. S., 1891

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https://doi.org/10.11588/diglit.25509#0026
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Kreis Schweinitz.

Die Glocke von 0,64 m Durchmesser hat oben vier Reifen, aber weder Schrift
noch Zierrath; sie ist jedoch sicher anch von dem Meister der anderen Glocke gefertigt.

Colpien.
Filial von Schöna, 12 km nordnordöstlich von Schlieben gelegen, hat seine
Kirche mitten im Dorfe. Das oblonge Gebäude derselben, dem westlich ein qua-
dratischer, oben achtseitiger und mit einer Spitze abschliessender Thurm von Back-
steinen vorgebaut ist, hat in seiner Ostwand drei gleich hohe Fenster. Die Süd-
wand zeigt eine vermauerte spitzbogige Thür und die ursprüngliche Fugentechnik,
Nr. 8. Letztere ist kennzeichnend für die frühe gothische Zeit*): Der Putzüber-


Nr. 8.

zug über das Bruchsteinmauerwerk bildet fast quadratische Quadern, die zuweilen
noch den Stein durchsehen lassen. Die Fugen sind etwa 1,5 cm breit, etwas er-
haben und glatt stehen gelassen, während der übrige Putz rauh ist.
Der Taufstein hat eine Form wie der in Körba und ist inschriftlich von 1619.
Das achtseitige Gefäss wird unten und oben von einem Schriftbande umzogen; an den
Seitenflächen wechselnKartuschcn mit einem Kopfe und Wappenschilde ab, auchSchrift
kommt vor. Den Fuss bildet eine dockenartige Form mit Kartuschen. In dem
Taufsteine befindet sich ein irdenes grünglasirtes Taufbecken mit dieser Umschrift:
wer da glaubet und getauft wir dt der wird selig werden. Anno 1678.
W. G. H.
Die Glocke von 0,78 m Durchmesser hat eine ziemlich starke Rippe, schlanke
Form, Oehre, die nach aussen vielseitig sind, aber weder Schrift noch Zierrath.
Sie gehört wohl dem Ende des 13. Jahrhunderts an.
Die Glocke von 0,55 m im Durchmesser hat dasselbe Aussehen, ist gleich-
falls ohne jede Zierrathe und ist demnach wohl in dieselbe Zeit zu setzen.

i) S. den Aufsatz des Verfassers im Centralblatte der Bauvenvaltung 1889.
 
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