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Wie bereits auf Seite 1 mitgeteilt wurde, besteht der Kreis Fritzlar erst seit dem Jahre 1821; damals
wurde er bei der Neuorganisation der Verwaltung im Kurfürstentum Hessen aus althessischem Besitz und
verschiedenen im Lauf der Jahrhunderte hinzugekommenen Gebietsteilen gebildet. Zu letzteren gehörten als
allerletzte die durch den infolge des Lüneviller Friedens erlassenen Reichs-Deputations-Hauptschluß vom
25. Februar 1803 zum Ersatz für die verlorenen überrheinischen Besitzungen (Rheinfels und St. Goar) über-
wiesenen Mainzischen, in Hessen gelegenen Ämter Amöneburg, Neustadt, Fritzlar und Naumburg, welche
bereits am 14. und 15. September 1802 von Hessischen Truppen besetzt und später unter dem Titel eines
Fürstentums Fritzlar dem neu kreierten Kurfürstentum Hessen einverleibt worden waren. Das nun wieder
verschwindende Fürstentum lieferte außer der Stadt Fritzlar, die dem Kreis den Namen gab, nur zwei ihr
benachbarte Dorfschaften in den neuen Kreis, der infolgedessen drei Orte mit überwiegend katholischer
Einwohnerschaft erhielt und auch behalten hat. Wie in Niederhessen überhaupt, war sonst allerorts im
Kreise Fritzlar das reformierte Glaubensbekenntnis das herrschende.

Die von uns gegebene Übersichtskarte zeigt, daß der Kreis Fritzlar rechts vom Kreise Wolfhagen
und vom Fürstentum Waldeck, links von den Kreisen Melsungen und Homberg eingeschlossen, sich vom
Kreise Cassel aus in einem meist schmalen, oft kaum eine Stunde breiten Streifen sechs bis sieben Stunden
lang gegen Süden bis zum Kreis Ziegenhain hinzieht. Der Flächengehalt beträgt etwas über sechs Quadrat-
meilen, genau 340,99 Quadratkilometer.

Den Hauptbestandteil bildet das die nördliche Hälfte einnehmende, nach der Hauptstadt Gudensberg
benannte alte Amt Gudensberg, einst Besitz der Grafen des Fränkischen Hessengaues, der Gisonen, und
nach deren Aussterben an die Thüringischen Landgrafen vererbt. Von dem in der Nordwestecke liegenden,
als Stadt geltenden Ort Niedenstein erstreckt es sich mit den althessischen Dörfern Besse, Dissen, Haidorf,
Holthausen, Grifte, Ermetheis, Wichdorf, Obervorschütg, Met ge. Gleichen, Lohne, Werkel, Wehren, Haddamar, Ober-
möllrich und Geismar bis dicht an die Stadt Fritzlar. Aus den ehemals adligen Gerichten Buttlar und Meyse-
bug, welche daran angrenzten, wurden Kirchberg und Cappel und vom Gericht Maden die Dörfer Maden und
Dorla zum Kreis Fritzlar geschlagen, während aus dem oben erwähnten Mainzischen Besitz, den Hessen
1803 erhalten hatte, nur die Kreishauptstadt Fritf ar und die zwei dem Stift gehörigen Dörfer Ungedanken und
Rothhelmshausen dazu kamen.

Die langgestreckte südliche Hälfte ist noch verschiedenartiger zusammengesetzt worden; sie enthält
zunächst die zum Grebenstuhl Wabern im alten Amt Homberg gehörig gewesenen Dörfer Wabern, Zennern
und Uttershausen, sowie als ehedem herrschaftliche Orte aus dem Amt Borken die Dörfer Großenenglis,
Kleinenglis, Kerstenhausen und Udenborn, dann aus dem Gericht Jesberg den Flecken Jesberg und die Dörfer
Hundshausen und Elnrode, das ganze frühere Gericht Walters brück mit Strang, Schlierbach, Dorheim, Walter s-
brück und Bischhausen, und endlich vom Gericht Densberg das einzige Densberg. Einen eigenartigen Zu-

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Tafel 1

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