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©'©'S'G'E'E'S'e'e'E'S'S'e'B'E'e'e'E'e'®'®'©' Gudensberg. — Geschichtliches. '3333333333333333333333

Gudensberg.

Stadt mit 2152 Einwohnern in 290 Wohngebäuden an der schon seit den ältesten Zeiten bekannten
von Fritzlar nach Cassel führenden Straße, 11/3 Stunden von Fritzlar und 4 von Cassel entfernt. Der Ort
liegt am nordwestlichen Abhang zweier durch einen Sattel verbundener Berge (vgl. Taf. 190), die einst auf
den Gipfeln zwei Burgen trugen, der höhere die Oberburg, der andere die Wenigenburg. Seit einigen Jahren
erst ist Gudensberg durch eine bei Grifte in die Main-Weser-Eisenbahn einmündende Kleinbahn mit Cassel
als der nächsten Großstadt verbunden und jetzt ziemlich bequem erreichbar. Die von Landau in den
Worten: „Schon der alte Name von Gudensberg, Wodansberg, läßt vermuten, daß hier Wodan, der

höchste Gott unserer heidnischen Vorfahren, verehrt worden sei“, ausgesprochene Deutung1 wird auch von
Arnold2 und von Brunner3 für richtig gehalten und der letztere erklärt den unmittelbar über der Stadt lie-
genden Burgberg für den Wodansberg und die altchattische Kultstätte, wenn schon die Sage später den Sitz
des genannten Gottes in den nordwärts gelegenen, etwas entfernteren Odenberg verlegt hat. ln nächster
Nähe von Gudensberg und seinem Burgberg ist Maden, die uralte Gerichtsstätte des Chattenvolkes; es gilt
als das von Tacitus für den Hauptort dieses Volkes erklärte Mattium, welches im Jahre 15 n. Chr. von
den Römern unter Drusus Germanicus’ Führung verbrannt wurde.

Geschichtliches.

Seit Bonifatius die Donareiche bei Geismar gefällt und damit die Chatten fürs Christentum gewonnen
hatte, fand auch der Wodanskult auf dem Burgberg bei Gudensberg sein Ende, die Gerichtsstätte im Tal blieb
zwar noch Jahrhunderte hindurch bestehen, aber der Ort Gudensberg trat an Bedeutung gegen das als Archi-
diakonat im Fränkischen Hessen eine hervorragende Stellung einnehmende Fritzlar zurück. Nachdem dieser
Ort unter den letzten Hessisch-Konradinischen Grafen sogar die Residenz gewesen war, finden wir als solche
die Burg Gudensburg erst im Jahre 1121 unter Giso IV., der sich Graf von Gudensberg nannte. Es steht
urkundlich fest, daß „die Grafschaft und das Landgericht in Hessen“ als Mainzisches Lehen vorher an ver-
schiedene Familien, zuletzt an die der Werner, übertragen gewesen war. Nach dem 1122 erfolgten Tode
Gisos IV. vererbte sich die Grafenwürde auf seinen Schwiegersohn, den Landgrafen Ludwig von Thüringen,
und blieb bei dessen Geschlecht bis zu seinem Aussterben mit Heinrich Raspe, dem Gegenkönig des
Hohenstaufen Friedrich II., im Jahre 1247.

Obwohl damals die Herzogin Sophie von Brabant, die Tochter der h. Elisabeth von Thüringen,
sofort das Land zu Hessen für ihren Sohn Heinrich in Besitz nahm, erfolgte des letzteren Belehnung mit
der Grafschaft erst im Jahre 1263 durch den Erzbischof Werner von Mainz. Vorher schon, im Jahre 1254,
wird zum ersten Male Gudensberg urkundlich als Stadt genannt, zugleich mit der Burg; beide wurden
an Albrecht von Braunschweig, als er sich mit Sophiens Tochter Elisabeth verlobte, zur Sicherstellung des
Heiratsgutes von 4000 Goldgulden verpfändet. Hierdurch scheint die Stadt vorübergehend in Braunschwei-
gischen Besitz gekommen zu sein, denn erst 1312 brachte sie Landgraf Otto nach erfolgter Belagerung und
Eroberung mit den beiden Burgen wiederum zum Lande, für das der Ort eine solche Bedeutung erlangte,
daß er offiziell als Hauptstadt vom „nyderlandt zu Hessen“ in einer Urkunde aus 1324 bezeichnet werden

1 Beschreibung des Kurfürstentums Hessen, S. 241. In dem Werke: Die hessischen Ritterburgen und ihre Besitzer
verweist Landau (Bd. IV, S. 181) auf Grimms deutsche Mythologie, S. 103.

2 Ansiedlungen und Wanderungen deutscher Stämme, S. 335. Mythologisch: Stadt Gudensberg (Gudensberg 1131,
Wutensberc 1170, Wodenesberch 1189, Gudensberge 1215, Wödensberg 1226) zu Wotan wie Godesberg am Rhein.

8 Geschichte der Stadt Gudensberg und des Landgerichts Maden. Mitteilungen an die Mitgl d. Ver. f. hess. Gesch.
u. Ldskde. 1897, S. 93.

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