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Deutsche Gesellschaft für Christliche Kunst [Hrsg.]
Die christliche Kunst: Monatsschrift für alle Gebiete der christlichen Kunst u. der Kunstwissenschaft sowie für das gesamte Kunstleben — 1.1904/​1905

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Fürst, Max: Die gesellschaftliche und soziale Stellung der Künstler in ihrer geschichtlichen Entwicklung, 2
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Mader, Felix: Loy Herings Epitaphien in Unterknöringen
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https://doi.org/10.11588/diglit.53156#0087

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KÜNSTLER IN IHRER GESCHICHTLICHEN ENTWICKLUNG

69

Salzburg im Jahre 1689, nachdem man in
Wien, München und Regensburg Erkundi-
gungen eingeholt, in Sachen der Baumeister,
Bildhauer und Steinmetzen entschieden, daß
die Arbeit mit Richtscheit und Winkelmaß
von der aus freier Hand vollständig zu scheiden
sei, daß demnach die Bildhauer zwar »Tumben,
Epitaphien und Sepulturen« anfertigen, aber
keine Architekturen übernehmen dürfen. Die
Scheidung ging so weit, daß in vielen Städten
die Bildhauer nicht zugleich in Holz und
Stein arbeiten durften; in Köln wurde um 1630
der Schnitzer Jeremias Geißelbrunn mehrmals
gerichtlich belangt, weil er gegen die betreffende
Vorschrift sich vergangen hatte. In Italien
halfen sich in den Zeiten vor der Renaissance
mehrseitig geschulte Künstler dadurch, daß
sie, die Taxen nicht scheuend, in mehrere
Zünfte sich aufnehmen ließen; so machte es
u. a. im Jahre 1352 der berühmte Andrea
Orcagna, der zuerst in die Steinhauerzunft
und alsbald auch in jene der Maler aufge-


I.OY HERING UNTERKNÖRINGEN
Epitaph <ies Konrad von Knöringen zu F.yssölden, -p 1334

nommen wurde. Schlüpfte hie und da ein
Meisterlein unter irgend einer Vorschrift weg,
so rächte sich dieses in der Folgezeit; so durfte
der Salzburger Maler Christoph Zeiß keinen
Gesellen halten, dieweil er keinen Lehrbrief
aufzuweisen hatte. Die strengen Zunftbe-
stimmungen wurden schon der Kassenerträg-
nisse wegen aufrecht erhalten. Nur ganz
minimale Verdienste und Einnahmen konnten
von Zunftverpflichtungen frei machen, wie
denn in Salzburg im Jahre 1690 die »Bethen-
und Kreuzlmacher« von jeder Zunftzugehörig-
keit losgesprochen wurden, »weil sie gemeinig-
lich arme Tröpff sind«. *) Unerbittlich aber
zeigte man sich, wenn es galt, gegen aus-
wärtige Elemente, die den städtischen Zunft-
bestimmungen nicht entsprachen, vorzugehen.
In Italien übte Florenz wohl allzeit große
Toleranz, aber in Siena, wo lokaler Kunst-
geist am längsten herrschte, mußten nach
den dortigen Malerstatuten fremde Künstler
außerordentlich hohen Taxen sich unterwerfen,
wenn sie im Weichbilde der Stadt ihre Tätigkeit
ausüben wollten.* 2 3 4) Ähnlich hielt man es in
Deutschlands Gauen. In Köln zog sich im
Jahre 1644 ein fremder Maler, Sebastian Carbier,
wegen Malens eines Frauenporträts als Nicht-
zünftiger ernstliche Verfolgungen seitens der
Malerzunft zu, so daß ein Ratsschluß erlassen
wurde, der ihn »als einen Amptsverbrecherer«
mit Körperhaft bedrohte. 3) (Forts, folgt.)
LOY HERINGS EPITAPHIEN IN
UNTERKNÖRINGEN
Von FELIX MADER
Die Weihe ehrwürdigen Altertums ruht über
der Pfarrkirche zu Unterknöringen,4) deren
kraftvoller origineller Sattelturm den Wanderer
schon von ferne in der gehaltvollen Sprache
vergangener Jahrhunderte begrüßt. Ritter
Conrad von Knöringen ließ das Gotteshaus
von 1481 — 1484 durch »meister Moritzen,
dem maurer von Mündelhaim« erbauen und
er selbst und nicht wenige seines Geschlechtes
fanden daselbst ihre letzte Ruhestätte.
Was mich nach Unterknöringen führte, war
die Vermutung, es möchte dort das eine oder
andere Epitaph aus der Werkstätte des Eich-
stätter Meisters Loy Hering sich befinden.
Die Herren von Knöringen waren zu der Zeit,
da Loy Hering in Eichstätt schuf, Besitzer
x) Zillner, II, 655.
2) Kuhn, Allgemeine Kunstgeschichte, III, 433.
3) Merlo, Kölnische Künstler, S. 156.
4) Bei Burgau in Schwaben.
 
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