Der Cicerone: Halbmonatsschrift für die Interessen des Kunstforschers & Sammlers — 7.1915
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https://doi.org/10.11588/diglit.26376#0452
DOI Heft:
Heft 23/24
DOI Artikel:Riesebieter, Otto: Die Fayencefabrik in Jever
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DIE FAYENCEFABRIK IN JEVER
Äbb. 7 Kunftgewerbemufeum in Oldenburg
für billigen Preis fich mit allerlei Flausgeräthe aus Erdenwaare verforgen kann, fo daß
Dero Untertanen eine Bequemlichkeit ohne ihre Befchwerung verfchaffet wird, und es
nicht unbillig ift, daß zur Reciprocation die Einfuhr derjenigen Waaren ebenfalls auf-
gehoben werde, welche aus der Flerrfchaft an benachbarten Orten nicht debitiert
werden füllen.“
Die zum Bericht hierüber aufgeforderte Regierung zu Jever erwidert am 30. Juni 1769:
„Ew. Hochfürftl. Durchlauchtigkeit haben über Johann Auguft Canßlers Supplicat
untertänigften Bericht cum voto von uns gefordert. Wann nun aber gedachter Suppli-
cant vor einiger Zeit fchon davon gegangen, ohne einmal den Eigentümer der
Fabrik befriedigt zu haben, mithin die Sache von felbft hinwegfällt, fo wird es über-
ßüffig fein, höchftdemfelben unfer dabei gefundenes gegründetes Bedenken vor
Augen zu legen.“
Aber Canßler war nicht definitiv verfchwunden; jedenfalls war er fpäter wieder,
vielleicht als Fürftlicher Beauftragter, in Jever tätig, denn am 12. Juni 1776 fchreibt die
Regierung zu Jever an diejenige zu Zerbft:
„Euer Flochwohlgeboren und Wohlgeboren haben wir hierdurch anzuzeigen, daß
der Porcellain Fabricant Canßlär anderweit vor hiefige Commiffion erfchienen fei und
die Anzeige getan, auch mit vorgezeigten Proben, welche der Tobacksfpinner Tibi mit-
bringet, erwiefen habe, daß diefe feine anderweitigen Probeftücken fich garnicht
gebeffert hätten, fondern in alle Wege fo fchlecht, wie die erfte, fo durch den Flerrn
Geheimen Rat von Oppen mitgenommen worden, geblieben wären, folglich er nicht
verabfehen könnte, daß hierin, unter zu erwartendem Vortheil und Cammer-Profit etwas
zu entriren wäre, zumal er keinen Brennofen anzugeben wiffe und zu diefem End-
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Äbb. 7 Kunftgewerbemufeum in Oldenburg
für billigen Preis fich mit allerlei Flausgeräthe aus Erdenwaare verforgen kann, fo daß
Dero Untertanen eine Bequemlichkeit ohne ihre Befchwerung verfchaffet wird, und es
nicht unbillig ift, daß zur Reciprocation die Einfuhr derjenigen Waaren ebenfalls auf-
gehoben werde, welche aus der Flerrfchaft an benachbarten Orten nicht debitiert
werden füllen.“
Die zum Bericht hierüber aufgeforderte Regierung zu Jever erwidert am 30. Juni 1769:
„Ew. Hochfürftl. Durchlauchtigkeit haben über Johann Auguft Canßlers Supplicat
untertänigften Bericht cum voto von uns gefordert. Wann nun aber gedachter Suppli-
cant vor einiger Zeit fchon davon gegangen, ohne einmal den Eigentümer der
Fabrik befriedigt zu haben, mithin die Sache von felbft hinwegfällt, fo wird es über-
ßüffig fein, höchftdemfelben unfer dabei gefundenes gegründetes Bedenken vor
Augen zu legen.“
Aber Canßler war nicht definitiv verfchwunden; jedenfalls war er fpäter wieder,
vielleicht als Fürftlicher Beauftragter, in Jever tätig, denn am 12. Juni 1776 fchreibt die
Regierung zu Jever an diejenige zu Zerbft:
„Euer Flochwohlgeboren und Wohlgeboren haben wir hierdurch anzuzeigen, daß
der Porcellain Fabricant Canßlär anderweit vor hiefige Commiffion erfchienen fei und
die Anzeige getan, auch mit vorgezeigten Proben, welche der Tobacksfpinner Tibi mit-
bringet, erwiefen habe, daß diefe feine anderweitigen Probeftücken fich garnicht
gebeffert hätten, fondern in alle Wege fo fchlecht, wie die erfte, fo durch den Flerrn
Geheimen Rat von Oppen mitgenommen worden, geblieben wären, folglich er nicht
verabfehen könnte, daß hierin, unter zu erwartendem Vortheil und Cammer-Profit etwas
zu entriren wäre, zumal er keinen Brennofen anzugeben wiffe und zu diefem End-
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