Die Form: Zeitschrift für gestaltende Arbeit — 2.1927
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https://doi.org/10.11588/diglit.13210#0192
DOI article:
Riezler, Walter: Die festen Lehrpläne der Kunstgewerbeschulen
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STICKEREI
Kölner Werkschulen, Klasse Seel
die vor allem aa eine strenge Schei-
dung des kunstgewerblichen Gebiets von
dem der hohen Kunst nicht mehr glauben
können. Für alle diese Schulen bedeuten
die neuen Lehrpläne in der Tat einen schwe-
ren Schlag. Denn wenn auch nach der Ver-
fügung des Ministers diese Lehrpläne und
Fachabteilungen nur an den Schulen einzu-
führen sind, wo „die Einrichtungen und ge-
eigneten Lehrkräfte vorhanden sind", und
wenn auch die in den Vorschriften des Mini-
steriums veröffentlichten Lehrpläne nur als
Rahmenlehrpläne, von denen einzelne Ab-
weichungen zulässig sind, zu gelten haben,
so ist doch die Richtung, in der sich die
Kunstgewerbeschulen künftig zu entwickeln
haben, durch die Vorschriften klar vorge-
zeichnet.
Diese Rahmenlehrpläne (veröffentlicht im
Ministerialblatt der Handels- und Gewerbe-
182
Kölner Werkschulen, Klasse Seel
die vor allem aa eine strenge Schei-
dung des kunstgewerblichen Gebiets von
dem der hohen Kunst nicht mehr glauben
können. Für alle diese Schulen bedeuten
die neuen Lehrpläne in der Tat einen schwe-
ren Schlag. Denn wenn auch nach der Ver-
fügung des Ministers diese Lehrpläne und
Fachabteilungen nur an den Schulen einzu-
führen sind, wo „die Einrichtungen und ge-
eigneten Lehrkräfte vorhanden sind", und
wenn auch die in den Vorschriften des Mini-
steriums veröffentlichten Lehrpläne nur als
Rahmenlehrpläne, von denen einzelne Ab-
weichungen zulässig sind, zu gelten haben,
so ist doch die Richtung, in der sich die
Kunstgewerbeschulen künftig zu entwickeln
haben, durch die Vorschriften klar vorge-
zeichnet.
Diese Rahmenlehrpläne (veröffentlicht im
Ministerialblatt der Handels- und Gewerbe-
182