RUNDSCHAU
Vorbemerkungen des Herausgebers:
Wir beabsichtigen, nunmehr die „Rundschau" zu einem wichtigen Teil unserer Zeitschrift
auszubauen und dort in kurzen Notizen, die aber der grundsätzlichen Stellungnahme nicht
ermangeln sollen, aktuelle Vorkommnisse, Streitfragen usw. zu behandeln, unter Umständen
auch polemisch gegen Mißstunde und gegen alle Schädlinge der künstlerischen Entwicklung
vorzugehen. Wir bitten alle Leser der „Form", uns Fälle, die sich zur Behandlung in
der „Rundschau" eignen, mitzuteilen und die genauen Belege, aus denen sich der Talbestand
zweifelsfrei ergibt, beizufügen, da wir uns selbstverständlich nicht der Gefahr aussetzen
können, ungerecht anzugreifen. W. R.
DER KAMPF GEGEN DAS FLACHE DACH
Wie stark das öffentliche Interesse an der Bau-
kunst gewachsen ist, kann man an der Leiden-
schaftlichkeit ermessen, mit der die Frage nach
der Berechtigung oder Gefahr des flachen Daches
seit geraumer Zeit immer wieder diskutiert wird.
Wir werden in einem der nächsten Hefte einige
Beiträge zu dieser Frage veröffentlichen, wollen
heute nur auf einen Fall hinweisen, wo die Be-
hörde in ganz besonders entschiedener Weise in
den Kampf eingegriffen.
Die „Holz- und Hallenbau-Gesellschaft Kowalski
& Glasser in München" hat nach dem Entwurf von
Bichard Biemerschmid ein kleines, für serien-
mäßige Herstellung bestimmtes Holzhaus heraus-
gebracht, das im Isartal aufgestellt werden sollte.
Aus technischen Gründen, um die Zusammen-
setzung des Hauses aus möglichst wenigen Ban-
teilen zu ermöglichen, ist das Dach dieses Hau-
ses flach gehalten. Die Aufstellung dieses Hauses
wurde vom Bezirksamt München nicht genehmigt.
In der Begründung werden zwar auch technische
Bedenken (wegen der Schneeverhältnisse) geltend
gemacht, das Hauptgewicht liegt aber ganz offen-
bar auf der ästhetischen Seite: es wird hinge-
wiesen auf die distriklspolizeilichen Vorschriften
zum Zwecke des Heimatschutzes vom Jahre 1909,
„weil das flache Dach der Erhallung der bestehen-
den bodenständigen Bauweise widerspricht". (Mit
der gleichen Begründung wurde auch die Eternit-
verkleidung, die bei anderen Häusern der glei-
HOLZHAUS / ENTWURF: RICHARD RIEMERSCHMID
AUSFÜHRUNG: HOLZ- UND HALLENBAU-GESELLSCHAFT
KOWALSKI & GLASSER. MÜNCHEN
26
Vorbemerkungen des Herausgebers:
Wir beabsichtigen, nunmehr die „Rundschau" zu einem wichtigen Teil unserer Zeitschrift
auszubauen und dort in kurzen Notizen, die aber der grundsätzlichen Stellungnahme nicht
ermangeln sollen, aktuelle Vorkommnisse, Streitfragen usw. zu behandeln, unter Umständen
auch polemisch gegen Mißstunde und gegen alle Schädlinge der künstlerischen Entwicklung
vorzugehen. Wir bitten alle Leser der „Form", uns Fälle, die sich zur Behandlung in
der „Rundschau" eignen, mitzuteilen und die genauen Belege, aus denen sich der Talbestand
zweifelsfrei ergibt, beizufügen, da wir uns selbstverständlich nicht der Gefahr aussetzen
können, ungerecht anzugreifen. W. R.
DER KAMPF GEGEN DAS FLACHE DACH
Wie stark das öffentliche Interesse an der Bau-
kunst gewachsen ist, kann man an der Leiden-
schaftlichkeit ermessen, mit der die Frage nach
der Berechtigung oder Gefahr des flachen Daches
seit geraumer Zeit immer wieder diskutiert wird.
Wir werden in einem der nächsten Hefte einige
Beiträge zu dieser Frage veröffentlichen, wollen
heute nur auf einen Fall hinweisen, wo die Be-
hörde in ganz besonders entschiedener Weise in
den Kampf eingegriffen.
Die „Holz- und Hallenbau-Gesellschaft Kowalski
& Glasser in München" hat nach dem Entwurf von
Bichard Biemerschmid ein kleines, für serien-
mäßige Herstellung bestimmtes Holzhaus heraus-
gebracht, das im Isartal aufgestellt werden sollte.
Aus technischen Gründen, um die Zusammen-
setzung des Hauses aus möglichst wenigen Ban-
teilen zu ermöglichen, ist das Dach dieses Hau-
ses flach gehalten. Die Aufstellung dieses Hauses
wurde vom Bezirksamt München nicht genehmigt.
In der Begründung werden zwar auch technische
Bedenken (wegen der Schneeverhältnisse) geltend
gemacht, das Hauptgewicht liegt aber ganz offen-
bar auf der ästhetischen Seite: es wird hinge-
wiesen auf die distriklspolizeilichen Vorschriften
zum Zwecke des Heimatschutzes vom Jahre 1909,
„weil das flache Dach der Erhallung der bestehen-
den bodenständigen Bauweise widerspricht". (Mit
der gleichen Begründung wurde auch die Eternit-
verkleidung, die bei anderen Häusern der glei-
HOLZHAUS / ENTWURF: RICHARD RIEMERSCHMID
AUSFÜHRUNG: HOLZ- UND HALLENBAU-GESELLSCHAFT
KOWALSKI & GLASSER. MÜNCHEN
26