HAUS 22 DR. DÖCKER-STUTTGART
DIE HAUSER VON DR. DOCKER
Das zur Verfügung stehende Gelände be-
stimmte grundrißliche und architektonische
Anordnung der beiden Typen. Die Straße
an dem oberen Haus (21) liegt etwa rund
1 m höher als das Gelände, die Straße vor
dem unteren Haus (22) liegt am Fuß einer
etwa 4 m hohen Böschung. Der Unterschied
der beiden Straßenhöhen mit ca. 4 bis 5 m
führte zu der Staffelung dieser Häuser-
gruppe.
In beiden Häusern ist ein Hauplwohn- und
Eßraum von ca. 35 bis 45 qm Grundfläche
und einer Höhe zwischen 3,3 und 3,6 m
mit großen Fenstern. Dieser Raum ist je-
weils der Hauptraum des betr. Hauses und
ist architektonisch durch einen besonderen
Baukörper zum Ausdruck gebracht. Beson-
derer Wert wurde auf ein geräumiges Bad
als gleichzeitiger Turnraum mit großem
Fenster, jeweils nach der Sonnenseite ge-
legen, gelegt. Große Terrassen, teilweise
überdeckt, teilweise offen mit ringsum lau-
fenden Vorhängen zum Schutz gegen Ein-
sicht und zum Hinausliegen und Sonnen-
baden sind in beiden Häusern angeordnet.
Die übrigen Räume sind in der Hauptsache
Schlafräumc mit eingebauten Schränken,
der Rest Wirtschaftsräume mit den dazu
gehörigen Nebengelassen.
Wohnen ist heute mehr denn je eingestellt
auf den Zusammenhang mit Licht, Sonne,
Luft.
Das Wohnhaus erhält daher große Fenster,
dünne Pfeiler, wärmehaltende Wände.
Das Zimmer meist direkten Ausgang nach
dem Freien, um einen unmittelbaren Zu-
sammenhang, um ein Sichöffnen nach
außen zu erreichen, im Gegensatz zu dem
Sichabschließen gegen die Außenwelt des
alten und daher heutigen Wohnbegriffen
ungenügenden Hauses. Der ganze Grundriß
selbst ist im Gegensatz zum bisherigen ein
anderer, nicht beengter und in ein Recht-
eck oder Quadrat gezwängter, sondern ein
freier, ungebundener, von beliebiger Um-
rißfigur, gedacht nach den Verhältnissen
des Bauplatzes, der Zugangsrichtung, der
Aussicht, der Sonne usw.
Deshalb auch nicht mehr das bisher ge-
wohnte Aussehen einer mehr oder weniger
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DIE HAUSER VON DR. DOCKER
Das zur Verfügung stehende Gelände be-
stimmte grundrißliche und architektonische
Anordnung der beiden Typen. Die Straße
an dem oberen Haus (21) liegt etwa rund
1 m höher als das Gelände, die Straße vor
dem unteren Haus (22) liegt am Fuß einer
etwa 4 m hohen Böschung. Der Unterschied
der beiden Straßenhöhen mit ca. 4 bis 5 m
führte zu der Staffelung dieser Häuser-
gruppe.
In beiden Häusern ist ein Hauplwohn- und
Eßraum von ca. 35 bis 45 qm Grundfläche
und einer Höhe zwischen 3,3 und 3,6 m
mit großen Fenstern. Dieser Raum ist je-
weils der Hauptraum des betr. Hauses und
ist architektonisch durch einen besonderen
Baukörper zum Ausdruck gebracht. Beson-
derer Wert wurde auf ein geräumiges Bad
als gleichzeitiger Turnraum mit großem
Fenster, jeweils nach der Sonnenseite ge-
legen, gelegt. Große Terrassen, teilweise
überdeckt, teilweise offen mit ringsum lau-
fenden Vorhängen zum Schutz gegen Ein-
sicht und zum Hinausliegen und Sonnen-
baden sind in beiden Häusern angeordnet.
Die übrigen Räume sind in der Hauptsache
Schlafräumc mit eingebauten Schränken,
der Rest Wirtschaftsräume mit den dazu
gehörigen Nebengelassen.
Wohnen ist heute mehr denn je eingestellt
auf den Zusammenhang mit Licht, Sonne,
Luft.
Das Wohnhaus erhält daher große Fenster,
dünne Pfeiler, wärmehaltende Wände.
Das Zimmer meist direkten Ausgang nach
dem Freien, um einen unmittelbaren Zu-
sammenhang, um ein Sichöffnen nach
außen zu erreichen, im Gegensatz zu dem
Sichabschließen gegen die Außenwelt des
alten und daher heutigen Wohnbegriffen
ungenügenden Hauses. Der ganze Grundriß
selbst ist im Gegensatz zum bisherigen ein
anderer, nicht beengter und in ein Recht-
eck oder Quadrat gezwängter, sondern ein
freier, ungebundener, von beliebiger Um-
rißfigur, gedacht nach den Verhältnissen
des Bauplatzes, der Zugangsrichtung, der
Aussicht, der Sonne usw.
Deshalb auch nicht mehr das bisher ge-
wohnte Aussehen einer mehr oder weniger
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