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Innendekoration: mein Heim, mein Stolz ; die gesamte Wohnungskunst in Bild und Wort — 29.1918

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Haeuselmann, Johann Friedrich: Volkshäuser
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https://doi.org/10.11588/diglit.10022#0322

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306

[NNEN-DEKORATION

PROFESSOR BRUNO PAUL—BERLIN

SOFAPLATZ IM ATELIER DES KÜNSTLERS

VOLKSHÄUSER

Ende des vergangenen Jahres ging ein Aufruf durch
Stadt und Land, der zur Gründung eines deutschen
Volkshausbundes aufforderte. Bereits am 2. Dezember
1917 wurde der Bund im Berliner Rathause gegründet.
Es wurde beschlossen, der Bundesarbeit die folgenden
Leitgedanken zugrunde zu legen: Der deutsche Volks-
hausbund tritt dafür ein, daß überall in deutschen Landen
Volkshäuser erstehen, als Sammelstätten des Gemein-
schaftslebens , als Wahrzeichen deutscher Einigkeit in
der Zeit des Krieges und zum Gedächtnis unserer Ge-
fallenen. In den Volkshäusern und auf Grünflächen, die
sie umgeben, sollen Männer und Frauen aller Stände,
aller Parteien und Bekenntnisse, jung und alt verständnis-
voll zusammenarbeiten, um unsere seelische und körper-
liche Bildung zu fördern, um unser öffentliches und unser
politisches Leben zu durchgeistigen und damit gleich-
zeitig auch unserer Geselligkeit eine edlere Form zu geben.

Dieser schöne Gedanke ist nicht neu. Schon längst
strebten viele, denen die kulturelle Hebung des Volkes am
Herzen liegt, die Gründung von Volkshäusern an. In erster
Linie sollte dadurch zur Gesundung unseres Versammlungs-
wesens beigetragen werden. Gibt man ihnen aber jenen
weitergreifenden Sinn, so müssen noch viele Volkshäuser
gebaut werden. Die Schöpfungen der Kunst und Wissen-
schaft sollen sie dem Volke nahe bringen, Freunde der
Innenkolonisation sehen darin ein Mittel gegen die Ab-
wanderung der Landleute in die Stadt, wenn durch gei-
stige Anregung und Förderung guter Geselligkeit auch
auf dem Dorfe solche Kulturplätze entstehen. Auch im
Sinne der Alkoholgegner liegt die Schaffung von Volks-
häusern und endlich wünschen die Wohnungsreformer
Volkshäuser als Ergänzungen der engen Kleinwohnungen.
— Deshalb werden in vielen Städten die Voraussetzungen
für die Errichtung nicht nur eines, sondern mehrerer
 
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